
17/07/2025
Das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" kennen wir alle. Doch in Wirklichkeit ist es nicht ganz so einfach. 🧐
👶 Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind deliktunfähig. Das heißt, sie haften nicht für Schäden, die sie anrichten.
Wenn euer 3-jähriges Kind mit dem Laufrad das Auto des Nachbarn zerkratzt und ihr eure Aufsichtspflicht nicht verletzt habt, bestehen keine Ansprüche auf Ersatz des Schadens. 🚗❌
Damit es keinen Streit gibt, bieten manche Haftpflichtversicherungen auf Wunsch Schadenersatz an. 🛡️Das bedeutet, auch wenn keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen, könnt ihr euch beruhigt zurücklehnen und gute Nachbarschaften bewahren. Wir beraten euch gerne dazu. 📞