01/04/2022
Unsere heutige Blitzinfo für alle (die links funktionieren in der Mitglieder-Mail):
Corona Update
Neue Rechtsverordnungen in Rheinland-Pfalz und Saarland
Liebe Mitglieder,
für Rheinland-Pfalz sowie für das Saarland sind heute neue Rechtsverordnungen erschienen.
Diese treten ab Sonntag, 03. April 2022 in Kraft.
Laut dem Infektionsschutzgesetz ist das Tragen von Masken nur noch in bestimmten Bereichen verpflichtend.
In der Landesverordnung von Rheinland-Pfalz heißt es beispielsweise nur noch: „...In den Einrichtungen nach Absatz 2 ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen (Maskenpflicht).
(2) Die Maskenpflicht gilt in Arztpraxen in Wartesituationen gemeinsam mit anderen Personen und Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 12 IfSG für in diesen Einrichtungen....“
Das gleiche findet sich in der saarländischen Verordnung.
Nach § 23, Abs. 2, Satz 1 fallen die Praxen humanmedizinischer Heilberufe hier für den Patientenbereich nicht mehr darunter (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html).
Damit ist die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen auch nicht mehr per Landesverordnungen vorgeschrieben.
Für beide Bundesländer sind derzeit keine Hotspotregeln vorgesehen.
Dem Hausrecht und Eurer eigenen Gefährdungsbeurteilung nach seid Ihr befugt, die Maskenpflicht trotzdem für Patientinnen und Patienten anzuordnen.
Eine Patienteninformation zum Aushängen in Eurer Praxis findet Ihr - h i e r.(in der Blitzinfo an unsere Mitglieder ist der link hinterlegt).
(Bitte kreuzt die jeweilige Maske auf dem Informationsblatt an, die in der Praxis getragen werden soll).
Rheinland-Pfalz
Änderung ab Sonntag:
Die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske und höher) wird sich in Rheinland-Pfalz auf die nach § 28a Abs. 7 IfSG noch zulässigen Bereiche beschränken.
Dazu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte sowie der Öffentliche Personennahverkehr
Pflegeheime gilt in der Regel die 2G Plus Regelung (Hausrecht beachten)
Die aktuelle Rechtsverordnung Rheinland-Pfalz findet Ihr h i e r
Die aktuellen Coronaregeln im Überblick Rheinland-Pfalz findet Ihr h i e r
Saarland
Änderungen ab Sonntag:
Das Landesrahmenkonzept zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege sieht nach wie vor für Besucher die 2G Plus-Regel vor.
Dazu zählen auch die Besucher, welche die Einrichtungen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit aufsuchen, d.h. Therapeut*Innen auf Hausbesuch im Altenheim.
Die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske und höher) wird sich im Saarland auf die nach § 28a Abs. 7 IfSG noch zulässigen Bereiche beschränken
Dazu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und bestimmten Gemeinschaftsunterkünfte sowie der Öffentliche Personennahverkehr
Die aktuelle Rechtsverordnung Saarland findet Ihr h i e r.
Einen Fragen-Antworten-Katalog zur aktuellen Coronaverordnung findet Ihr h i e r.
ACHTUNG
Für Therapeuten und Therapeutinnen sowie weiteres Personal gelten weiterhin bzgl. der Maskenpflicht in beiden Bundesländern die Vorschriften der BGW:
Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen werden von der BGW gerade überarbeitet, um diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Sobald diese vorliegen, informieren wir Euch umgehend.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Vorstand, Beirat und die Geschäftsstellen