Physio Deutschland -Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland

Physio Deutschland -Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie, Regionalverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Bundesweit werden ca 30.000 Mitglieder vertreten.

verantwortlich für die facebook-Inhalte: Dagmar Schlaubitz / Vorstandsmitglied

Der Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland ist im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) - PHYSIO DEUTSCHLAND Mitglied. Somit ist PHYSIO DEUTSCHLAND die größte Interessenvertretung für Physiotherapeuten im freiberuflichen wie im angestellten Bereich. Der Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz / Saarland vertritt ca 4.500 Mitglieder in den Bundesländern Hessen/Rheinland-Pfalz / Saarland.

Hallo an alle „Liker“ von  Deutschland - Landesverband Rheinland/Pfalz/Saarland!Im aktuell laufenden Jahr hat sich viel ...
05/06/2022

Hallo an alle „Liker“ von Deutschland - Landesverband Rheinland/Pfalz/Saarland!

Im aktuell laufenden Jahr hat sich viel getan - neben Corona und der Akademisierungskampagne haben wir uns durch die nun offiziell eingetragene Fusion mit dem Schwesterverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND LV Hessen zu einer großen Region aufgestellt.

Wir sind also künftig nicht nur in RLP und dem Saarland, sondern auch in Hessen gemeinsam unterwegs.

Die Ansprechpartner*innen bleiben die gleichen und als Mitglieder habt ihr jüngst per Blitzinfo auch eine gute Übersicht mit den einzelnen Kontakdaten erhalten.

Unsere Homepage ist zusammengefügt und aktualisiert worden.

Und nicht zuletzt gibt Euch die neue Facebook-Gruppe der in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland https://www.facebook.com/groups/physiosinhessen.rp.s/?ref=sharehttps://www.facebook.com/groups/physiosinhessen.rp.s/?ref=share&exp=8ce3 regionale und aktuelle Updates. Kommt also gerne als Physios, die Ihr in den drei Bundesländern arbeitet, zu uns in die Gruppe! Die hiesige Seite wird aktuell nicht upgedatet.

Mit unseren Blitzinfos und der regionalen Gruppe sowie den Infos von der Homepage seid Ihr gut informiert.

Anfragen, Anregungen und Wünsche nehmen wir zusätzlich gerne in dieser Gruppe oder per Mail an info@hrps.physio-deutschland.de an!

Es grüßen Eure Kolleginnen und Kollegen vom Vorstand PHYSIO-DEUTSCHLAND HRPS 💪👋👍

Michael Alles, Dagmar Schlaubitz, Christian Lellek, Peter Reiland, Yvonne Massuger und Michael Finder UND

mit tatkräftiger Unterstützung de Beirates und LandesjuniorenOrganisation von
Bernd Scheliga, Bernd Conrad, Michaela Yüksel, Alexander Stirner, Tabea Dörr und Maria Schwarzer

Unsere heutige Blitzinfo für alle (die links funktionieren in der Mitglieder-Mail): Corona UpdateNeue Rechtsverordnungen...
01/04/2022

Unsere heutige Blitzinfo für alle (die links funktionieren in der Mitglieder-Mail):

Corona Update

Neue Rechtsverordnungen in Rheinland-Pfalz und Saarland

Liebe Mitglieder,

für Rheinland-Pfalz sowie für das Saarland sind heute neue Rechtsverordnungen erschienen.
Diese treten ab Sonntag, 03. April 2022 in Kraft.

Laut dem Infektionsschutzgesetz ist das Tragen von Masken nur noch in bestimmten Bereichen verpflichtend.

In der Landesverordnung von Rheinland-Pfalz heißt es beispielsweise nur noch: „...In den Einrichtungen nach Absatz 2 ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen (Maskenpflicht).

(2) Die Maskenpflicht gilt in Arztpraxen in Wartesituationen gemeinsam mit anderen Personen und Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 12 IfSG für in diesen Einrichtungen....“

Das gleiche findet sich in der saarländischen Verordnung.

Nach § 23, Abs. 2, Satz 1 fallen die Praxen humanmedizinischer Heilberufe hier für den Patientenbereich nicht mehr darunter (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html).

Damit ist die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen auch nicht mehr per Landesverordnungen vorgeschrieben.

Für beide Bundesländer sind derzeit keine Hotspotregeln vorgesehen.

Dem Hausrecht und Eurer eigenen Gefährdungsbeurteilung nach seid Ihr befugt, die Maskenpflicht trotzdem für Patientinnen und Patienten anzuordnen.

Eine Patienteninformation zum Aushängen in Eurer Praxis findet Ihr - h i e r.(in der Blitzinfo an unsere Mitglieder ist der link hinterlegt).
(Bitte kreuzt die jeweilige Maske auf dem Informationsblatt an, die in der Praxis getragen werden soll).

Rheinland-Pfalz

Änderung ab Sonntag:


Die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske und höher) wird sich in Rheinland-Pfalz auf die nach § 28a Abs. 7 IfSG noch zulässigen Bereiche beschränken.
Dazu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte sowie der Öffentliche Personennahverkehr

Pflegeheime gilt in der Regel die 2G Plus Regelung (Hausrecht beachten)

Die aktuelle Rechtsverordnung Rheinland-Pfalz findet Ihr h i e r

Die aktuellen Coronaregeln im Überblick Rheinland-Pfalz findet Ihr h i e r



Saarland

Änderungen ab Sonntag:

Das Landesrahmenkonzept zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege sieht nach wie vor für Besucher die 2G Plus-Regel vor.
Dazu zählen auch die Besucher, welche die Einrichtungen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit aufsuchen, d.h. Therapeut*Innen auf Hausbesuch im Altenheim.


Die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske und höher) wird sich im Saarland auf die nach § 28a Abs. 7 IfSG noch zulässigen Bereiche beschränken
Dazu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und bestimmten Gemeinschaftsunterkünfte sowie der Öffentliche Personennahverkehr

Die aktuelle Rechtsverordnung Saarland findet Ihr h i e r.

Einen Fragen-Antworten-Katalog zur aktuellen Coronaverordnung findet Ihr h i e r.

ACHTUNG
Für Therapeuten und Therapeutinnen sowie weiteres Personal gelten weiterhin bzgl. der Maskenpflicht in beiden Bundesländern die Vorschriften der BGW:

Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.

Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.



Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen werden von der BGW gerade überarbeitet, um diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Sobald diese vorliegen, informieren wir Euch umgehend.



Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

Euer Vorstand, Beirat und die Geschäftsstellen

Adresse

Luitpoldplatz 10
Grünstadt
67269

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 11:00
Dienstag 08:00 - 11:00
12:00 - 14:00
Donnerstag 08:00 - 11:00
12:00 - 14:00
Freitag 08:00 - 11:00

Telefon

+496351126850

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