11/03/2026
Rentenurteil!
"... Im Jahr 2016 erkrankte der Mann schwer an Borreliose. Die gesundheitlichen Folgen waren offenbar gravierend und wirkten sich nachhaltig auf seine Erwerbsfähigkeit aus. ,,,"
"... Für die Praxis bedeutet das: Auch wer noch leichte Tätigkeiten verrichten kann, sollte prüfen lassen, ob diese Tätigkeiten nur unter unüblichen Bedingungen möglich sind.
Zusätzliche Pausen, besondere Schonungsbedarfe, fehlende Belastbarkeit unter Zeitdruck oder die Notwendigkeit eines stark angepassten Arbeitsrhythmus können dazu führen, dass der allgemeine Arbeitsmarkt faktisch nicht mehr offensteht. In solchen Fällen kann die volle Erwerbsminderungsrente rechtlich gerechtfertigt sein.
Die Entscheidung ist zugleich ein Hinweis darauf, dass gerichtliche Verfahren im Sozialrecht eine echte Korrekturfunktion haben können. ..."
Quellen
Urteil des Sozialgerichts Münster vom 08.01.2024 – Az. S 14 R 392/22
Viele Menschen verbinden die volle Erwerbsminderungsrente mit der Vorstellung, dass Betroffene überhaupt nicht mehr arbeiten können. In der öffentlichen