23/04/2026
Bei uns in der Praxis gilt ganz klar: Termine, die nicht stattgefunden haben, können weder unterschrieben noch nachträglich bestätigt oder abgerechnet werden.
Das bedeutet auch, dass Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Erfolgt die Absage kurzfristiger oder gar nicht, kann der Termin nicht einfach als wahrgenommen dokumentiert werden.
Der Hintergrund ist, dass wir eine seriöse Praxis sind und uns an die Vorgaben des Rahmenvertrags halten. Dieser verpflichtet uns dazu, ausschließlich tatsächlich erbrachte Leistungen zu dokumentieren und abzurechnen. Eine nachträgliche Bestätigung von nicht durchgeführten Behandlungen ist daher nicht zulässig.
Hinzu kommt: Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht mehr neu vergeben werden. Dadurch geht wertvolle Therapiezeit verloren – und viele Menschen warten aktuell dringend auf einen Therapieplatz. Umso wichtiger ist es, Termine rechtzeitig abzusagen, damit sie noch weitergegeben werden können.
Gleichzeitig habt ihr immer die Möglichkeit, wenn ihr einmal nicht vor Ort in die Praxis kommen könnt, auf Teletherapie auszuweichen. Das ist für uns ein sehr guter und moderner Kompromiss, der es ermöglicht, die Therapie trotzdem fortzusetzen. Denn Therapie ist kostbar – und sie kann heute auch digital sehr gut stattfinden, wenn eine persönliche Anwesenheit kurzfristig nicht möglich ist.
Warum dieser Beitrag? Weil wir manchmal gefragt werden, ob man einen ausgefallenen Termin „einfach unterschreiben“ kann. Und hier ist die klare Antwort: Nein, das machen wir nicht. Therapie muss aktiv stattfinden – wir können sie nicht bestätigen, wenn sie nicht stattgefunden hat.
Darum unser Appell: Bitte sagt Termine rechtzeitig ab oder nutzt im Bedarfsfall die Möglichkeit der Teletherapie. So bleibt Therapiezeit sinnvoll nutzbar und wir können gemeinsam verantwortungsvoll damit umgehen.
Eure Praxis für Ergotherapie Gottschalk