Tierarztpraxis Mohr

Tierarztpraxis Mohr Klein- und Großtierpraxis
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24/03/2025
03/12/2024

Die Meldung der Tierklinik Hofheim zu einer Häufung neurologischer Störungen beim Hund

Von Ralph Rückert, Tierarzt

Am 29. November hat die Tierklinik Hofheim ein Posting mit folgendem Wortlaut online gestellt:

„In den letzten Wochen werden in Deutschland vermehrt Hunde beobachtet, die mit akuten und z.T. schweren episodenartigen neurologischen Symptomen vorgestellt wurden. Diese Symptome gehen mit Verhaltensänderungen einher, die einem „psychotischen“ Zustand ähneln. Zu den anfänglichen Anzeichen zählen plötzliche und extreme Erregung, Panikattacken, Heulen, Unruhe, Aggression, Speicheln, Schreien sowie Fluchtversuche.
Die genaue Ursache dieser Symptome ist bislang unbekannt. Die Tierklinik Hofheim arbeitet eng mit anderen Tierneurologen in ganz Deutschland zusammen, um diese Fälle eingehend zu untersuchen und mögliche Ursachen zu identifizieren. Wir bitten darum, betroffene Hunde idealerweise in unserer neurologischen Sprechstunde vorzustellen, um eine umfassende Untersuchung und Beratung zu gewährleisten. Selbstverständlich stehen wir auch diesen Patienten im Notfall rund um die Uhr zur Verfügung, wenn eine Akutbehandlung erforderlich ist.“

Seitdem bekomme ich eine Mail bzw. Nachricht nach der anderen, mit der Frage, ob ich mehr wüsste, speziell zu dem Gerücht, dass bestimmte Kauknochen aus China als Auslöser dieser Symptome in Frage kommen könnten.

Die Tierklinik Hofheim hat inzwischen die Kommentarfunktion unter ihrem Posting eingeschränkt und dazu geschrieben: „Liebe Leser:innen, wir bedanken uns für das rege Interesse an unserem Post und die vielen Kommentare. Unser Ziel ist es, möglichst viele Hundehalter für das Thema zu sensibilisieren. Allerdings wissen wir aus medizinischer Sicht im Moment noch viel zu wenig über die Ursachen für diese Symptomatik und sind der Meinung, dass Social Media nicht der richtige Ort sind, um zu viele Spekulationen anzustellen und diese zu diskutieren. Daher haben wir die Kommentarfunktion nun deaktiviert. Sobald es gesicherte Erkenntnisse gibt, werden wir gerne wieder informieren. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!“

Dem ist meiner Meinung nach nicht viel hinzuzufügen. Im Moment gilt einfach: Nichts Genaues weiß man nicht! Also werden wir wohl abwarten müssen, ob sich bezüglich der Ursache was Handfestes rauskristallisiert.

Zu Kauknochen aus China oder gar einer bestimmten Marke: Jesses, Leute, lasst doch einfach die Finger weg von dem Dreck! Das ist doch sowieso schon immer dringend angeraten gewesen. Ich kann nicht verstehen, wie man seinem Hund so ein Zeug kaufen kann, das aus einem Land stammt, das sich traditionell um gar nix schert. Es gibt auf dem Markt ja durchaus auch garantiert aus Deutschland stammende und korrekt hergestellte Kauartikel.

04/01/2023

Sinnlose Böllerei

Nie werden wir diesen Hund vergessen, der am 31. Dezember 2017 hier bei uns in der Gegend, durch die sinnlose Böllerei vor Silvester sein Leben lassen musste. Der Hund war schon älter und ist sonst nie von zu Hause weggerannt. Die Familie war unendlich traurig, wohnte sogar abseits vom Trubel. Doch ein Böller, der tagsüber gezündet wurde erschreckte den Hund so heftig, dass dieser hunderte Meter einfach zugerannt ist und auf eine Straße scheute.
Der Fahrer des KFZ konnte nicht mehr bremsen und - ...

Nur durch riesige Bewahrung ist ein schwerer Verkehrsunfall mit Menschenschaden ausgeblieben.

Vielleicht hat der Tod dieses Hundes wenigstens im Nachhinein eine „vertretende“ Wirkung für alle Tierhalter unter Euch? Und eventuell bringt dieses Schicksal Böllerzünder zum Nachdenken…

Dies sollte alle daran erinnern, wie gefährlich die Böllerei für Mensch oder Tier werden kann. Es reicht doch die Ballerei in der Silvesternacht, warum schon Tage zuvor?

Achtet auf eure Tiere in der Silvesternacht. Tiere können die Knallerei nicht wirklich zuordnen und reagieren mitunter nicht wie gewöhnlich. Informiert den Besuch über die Gefahr einer offenen Türe und klebt einen Hinweiszettel an die Türe, der auf das Tier aufmerksam macht. Solltet Ihr einen Flur haben, bei dem eine „Schleusenfunktion“ durch zwei Türen möglich ist, dann achtet darauf erst die zweite Türe zu öffnen, wenn die erste geschlossen ist.

Alkohol enthemmt und macht unaufmerksam, deshalb redet vor dem Genuss miteinander!

Für den Ansbacher Landkreis haben wir eine 24 Stunden Notfallnummer eingerichtet, sollte ein Hund widererwartend entlaufen.

Der NOTRUF

09853-389119 oder 0171-7766578

15/11/2022

Die Neufassung der GOT: Problematische Irrtümer und noch problematischere Fakten

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

In ein paar Tagen, am 22. November 2022, tritt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft und löst damit nach 23 Jahren die alte GOT ab. In den letzten Wochen war in allen tiermedizinischen Einrichtungen des Landes extrem viel (Freizeit-)Arbeit angesagt, um sich mit dieser umfangreichen Neufassung vertraut zu machen und die 1006 Leistungsziffern in die jeweiligen Praxisverwaltungssysteme einzupflegen.

Dass diese Neufassung dringend erforderlich war, daran kann gar kein Zweifel bestehen. Das lässt sich schon allein an einer ganz schlichten Tatsache festmachen: Im Gültigkeitszeitraum der alten GOT (1999 – 2021) sind die Löhne der Arbeitnehmer:innen in Deutschland um 43 Prozent gestiegen, während wir Tierärzt:innen von der Regierung nur eine Steigerung von 24 Prozent zugestanden bekommen haben. Erst mit der neuen GOT erreichen wir jetzt immerhin die selbe „Lohnentwicklung“ wie die Allgemeinheit.

In der Öffentlichkeit, also auf Seiten der Tierbesitzer:innen, kursieren inzwischen ein paar haarsträubende Irrtümer, die es richtig zu stellen gilt.

Irrtum: Wir Tierärztinnen und Tierärzte haben uns diese neue Gebührenordnung ausgedacht und uns selber einen ordentlichen Schluck aus der Pulle gegönnt.

Fakt: WIR machen die GOT nicht! Das ist ein Bundesgesetz, das von der Regierung beschlossen und parlamentarisch abgesegnet werden muss. Natürlich nörgeln unsere - leider nicht sehr einflussreichen - Lobbyisten (sprich: unsere Verbände) an die verantwortlichen Stellen in der jeweiligen Regierung hin, wenn wir der Meinung sind, dass da mal wieder was passieren muss. Diese Stellen hören aber mit schöner Regelmäßigkeit erst dann zu, wenn es sich absolut nicht mehr vermeiden lässt, in diesem Fall also erst nach einem knappen Vierteljahrhundert, so dass die dann notwendigen, sprunghaften Anpassungen sehr drastisch und für die Tierhalter:innen richtig schmerzhaft ausfallen. Ginge es nach uns, hätten wir schon lange eine Gebührenordnung mit einer simplen Ankopplung an Inflationsrate und Lohnentwicklung, bei der die jährlichen Steigerungen für die meisten Kund:innen nicht mal merkbar wären.

Irrtum: Wir Tierärzt:innen ziehen das jetzt, in Kriegs- und Inflationszeiten, gnadenlos durch, statt aufgrund der schlimmen Situation zu diesem Zeitpunkt auf eine Gebührenerhöhung zu verzichten bzw. diese zu verschieben.

Fakt: Liegt gar nicht in unserer Hand! Ja, die GOT-Novelle tritt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt in Kraft, was aber vor noch nicht mal einem Jahr niemand auch nur ahnen konnte. Nochmal: Das ist ein Bundesgesetz! Sowas wird über Jahre vorbereitet und läuft dann durch einen aufwändigen Verabschiedungsprozess. Es ist schlicht nicht möglich, so ein Gesetzeswerk mal schnell auszusetzen oder zu verschieben. Damit wäre für den Gesetzgeber viel zu viel extrem lästiger Aufwand verbunden. Kann man vergessen!

Irrtum: Viele glauben, dass jeder Posten, jede Leistungsziffer in enger Zusammenarbeit mit unseren GOT-Fachleuten formuliert und beschlossen wurde, das Ergebnis mithin in allen Punkten schlüssig und logisch wäre und unseren Vorstellungen entsprechen würde.

Fakt: Weit gefehlt! Wir praktizierenden Tierärzt:innen werden zwar angehört, es wird uns aber leider meistens nicht wirklich zugehört. Wir hatten ein sehr aktuelles und gut begründetes Konzept für eine Novellierung vorliegen, das aber zugunsten eines Entwurfs aus dem Jahr 2012 (!) einfach ignoriert wurde. Die wilde Hoffnung, dass die Neufassung mit einer Vielzahl völlig unlogischer und realitätsferner Leistungsbewertungen aufräumen würde, hat sich schnell zerschlagen. Wir sind mit einigen, wenn nicht sogar mit vielen Punkten überhaupt nicht glücklich. All unsere Bedenken aufzulisten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Weiter unten werden wir aber auf einen speziellen Bereich eingehen, der sich für die deutschen Tierbesitzer:innen finanziell mit am schlimmsten auswirken dürfte. Wie auch immer: Die Neufassung ist beschlossene Sache, mit der wir alle werden leben müssen, wenn es so läuft wie beim letzten Mal, für die nächsten 20 Jahre.

Irrtum: Durch die neue GOT werden sich die Gebühren verdoppeln oder sogar verdreifachen!

Fakt: Nein, Blödsinn! Die Neufassung wurde auf der Basis einer (wirtschafts-)wissenschaftlichen und vom zuständigen Ministerium in Auftrag gegebenen Studie erarbeitet und berücksichtigt (mal mehr, mal weniger erfolgreich) den realen Aufwand, der mit einzelnen Leistungen verbunden ist. Querbeet gerechnet bedeutet die neue GOT eine Gebührensteigerung von ca. 22 Prozent, nicht von 100 oder gar 200 Prozent, wie manche Klugschwätzer im Netz rumblasen.

Dieser Punkt ist ein guter Übergang zu den aus Tierhaltersicht sehr unangenehmen Seiten der Neufassung. Im Schnitt sind es nachweislich nur 22 Prozent Gebührensteigerung, die sich aber – und das ist der Haken - sehr ungleichmäßig verteilen. Es gibt Leistungen, die tatsächlich billiger geworden sind (prominentestes Beispiel: Röntgen), es gibt welche, deren Preis in etwa gleich geblieben ist, und es gibt Leistungen, die irgendwas zwischen moderat und extrem teurer geworden sind. Die in den Presseberichten zur Novellierung immer wieder erwähnte „Allgemeine Untersuchung“ der Katze hat sich (im niedrigsten, also dem 1,0fachen Satz) von 8,98 Euro auf 23,62 Euro verteuert und kostet nun genau so viel wie beim Hund und beim Frettchen. Das ist zwar völlig korrekt, weil schon immer nicht wirklich einzusehen war, was an der Untersuchung einer Katze einfacher sein soll als an der eines Hundes, trifft aber als sogenannte Grundleistung, die fast immer zum Tragen kommt, wenn man mit seiner Katze in der Tierarztpraxis aufschlägt, die Katzenhalter:innen besonders deutlich.

Nachdem wir uns jetzt mit der Neufassung halbwegs vertraut machen konnten, identifizieren wir vor allem zwei Bereiche, zwei richtig harte Nüsse, die durch preisliche Aufwertung, bessere Differenzierung und Einführung neuer Leistungen für Sie als Tierbesitzer:innen zum Problem werden dürften.

Neben Leistungen, die sowohl in der neuen als auch der alten GOT auftauchen und damit vergleichbar sind, gibt es nun auch jede Menge neuer Leistungsziffern für Tätigkeiten, die zwar schon lange routinemäßig erbracht wurden, mangels ausdrücklicher Erwähnung in dem alten Schinken von 1999 aber nur als sogenannte Paragraph-7-Analog-Leistungen berechnet werden konnten. Das populärste Beispiel dafür wären die schon lange üblichen Diagnostikverfahren CT und MRT. Das ist auf der einen Seite natürlich sinnvoll und war schon lange überfällig. Andererseits haben neu eingeführte Leistungen aus Kundensicht auch einen klaren Nachteil. Es gibt halt so einige Tätigkeiten, die sich aufgrund der wissenschaftlichen Entwicklung und der Entstehung von Leitlinien so langsam eingeschlichen haben, die man auch nach Paragraph 7 der alten GOT hätte in Rechnung stellen können, die man aber häufig unter den Tisch hat fallen lassen. Ein schönes Beispiel dafür ist das Führen eines Narkoseprotokolls. 1999, noch im Zeitalter der „Steinzeitnarkosen“, hätten die allermeisten von uns den Kopf geschüttelt bei dem Gedanken, ein Narkoseprotokoll zu führen bzw. als unabdingbare Voraussetzung für eine Protokollierung eine Tiermedizinische Fachangestellte nur für die Narkoseüberwachung abzustellen. Inzwischen ist das aber in guten Praxen und Kliniken allgemein üblich und zum Standard Of Care geworden. Dieser Tatsache trägt die neue GOT Rechnung und führt nun die Leistungen „Narkoseprotokoll, einfach, je angefangene 15 Minuten“ und „Narkoseprotokoll, ausführlich, je angefangene 15 Minuten“ ein. Das ist völlig berechtigt, weil es berücksichtigt, wie drastisch sich der personelle Aufwand für gute Narkosen in den letzten 23 Jahren verändert hat. Aber auf die Narkosepreise wirkt sich das natürlich ebenso drastisch aus, und da diese spezifische Leistung nun ausdrücklich benannt und beziffert worden ist, läuft nichts mehr mit Unter-Den-Tisch-Fallen-Lassen.

Dieses Narkoseprotokoll kostet zum Beispiel mindestens 48,76 Euro pro Narkosestunde. Entweder Sie finden diesen Posten in Zukunft auf der Rechnung und bezahlen ihn, oder Sie finden ihn nicht, was dann unter Qualitätsgesichtspunkten als negatives Signal zu werten ist. Diese neue Gewichtung der Anästhesie, die sich auch in anderen Posten widerspiegelt, wirkt sich natürlich massiv auf die Preise aller Eingriffe unter Sedierung und Narkose aus. Es gibt zwar einige operative Eingriffe (beispielsweise die Magendrehung beim Hund), die als Einzelleistung billiger geworden sind. Die Rechnungen für solche Operationen werden aber aufgrund der Narkosekosten unter dem Strich trotzdem deutlich höher als zuvor ausfallen. Das GOT-Kapitel „Sedation, Anästhesie, Narkose“ ist also eine der beiden oben erwähnten harten Nüsse für Sie als Kund:innen.

DER eine Punkt aber, an dem die neue GOT völlig übers Ziel hinaus schießt, sind die Inhouse-Laborleistungen, also zum Beispiel Blutuntersuchungen, die auf praxis- oder klinikeigenen Maschinen durchgeführt werden und deren Ergebnisse innerhalb einer halben Stunde vorliegen, was bei unklaren Krankheitsverläufen und in akuten Notfällen natürlich inzwischen unverzichtbar geworden ist. Eine geschätzte Kollegin hat in einer Diskussionsgruppe zur neuen GOT neulich eine für Tierbesitzer:innen recht bestürzende Rechnung aufgemacht: Wenn ein Hund im Notdienst (wir erinnern uns: Mindestsatz 2,0fach!) mit schwerem Brechdurchfall (einem der häufigsten Notfälle) und beginnender Austrocknung auftaucht, dann ist das in guten Praxen und Kliniken völlig übliche und bewährte Vorgehen eigentlich immer: Allgemeine und Eingehende Untersuchung, Venenkatheter legen, Blutprobe entnehmen, Hund an die Infusion zum sofortigen Flüssigkeitsausgleich, Injektion eines Antiemetikums und schnelle Inhouse-Blutuntersuchung. Sobald das erledigt ist, ist man diagnostisch und therapeutisch schon einen guten Schritt weiter. Es stehen aber an diesem Punkt nach der neuen GOT schon über 700 Euro (!) auf der Rechnung, und der Hund ist da noch nicht mal geröntgt und/oder per Ultraschall untersucht worden, was ja in solchen Fällen häufig auch noch notwendig wird. Das ist schon eine Hausnummer, auch in unseren Augen, und selbst für Durchschnittsverdiener nicht mehr leicht zu verkraften.

Manchmal wird einem durch bestimmte Ereignisse oder das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Umstände schlagartig klar gemacht, dass es nicht so weiter gehen kann wie bisher. Ein Beispiel wäre der Ukrainekrieg, der uns schmerzhaft aufzeigt, wie verfehlt unser Vertrauen in den Goodwill und die Vertragstreue einer faktischen Diktatur war. Was die Entwicklung in der Tiermedizin angeht, warnen wir jetzt seit Jahren lautstark vor den aktuell stattfindenden Umwälzungen und vor einer damit verbundenen Gebührenexplosion. Irgendeinen Effekt konnten wir leider nicht feststellen. Nach wie vor liegt die Quote der krankenversicherten Haustiere in Deutschland bei gerade mal etwa 5 Prozent (Vergleich Schweden: Deutlich über 90 Prozent!), was angesichts des anhaltenden Heulens und Zähneklapperns über die Tierarztkosten eigentlich absurd ist.

Vielleicht braucht es ja diesen Schlag mitten ins Gesicht, den die GOT-Neufassung für viele Tierbesitzer:innen bedeutet, um mal endlich von dieser offensichtlich immer noch vorherrschenden Wird-Schon-Nicht-So-Schlimm-Werden-Einstellung runterzukommen. Wir sagen voraus: Es wird noch schlimmer! Die Novellierung der GOT ist ein harter Schnitt, aber keineswegs das Ende der vorhergesagten Entwicklung. Die im Vergleich zu anderen Nationen auf gleichem tiermedizinischen Niveau in Deutschland über Jahrzehnte viel zu niedrigen Gebühren werden weiter steigen. Selbst diese nun gerade gültig werdende Neufassung ist eigentlich schon wieder überholt durch die rasante Inflation der letzten Monate. Die Betriebswirtschaftsexperten unserer Berufsverbände raten dringend dazu, ja nicht mit dem 1,0fachen Mindestsatz in die neue GOT einzusteigen, sondern mindestens (!) mit dem 1,15fachen Satz. Die viel gehörte Klage, dass sich bald nur noch Besserverdienende ein Haustier leisten können werden, ist berechtigt, zumindest mit dem Zusatz „ohne gute und umfassende Tierkrankenversicherung“. Wir können Ihnen nur raten, diese Insider-Warnung sehr ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Dazu noch der Hinweis, dass das oben geschilderte Notdienstszenario mit dem Durchfall-Hund NICHT von einer reinen Unfall- und OP-Kosten-Versicherung abgedeckt wird.

Natürlich können Sie jetzt in der Diskussion dieses Artikels in den Sozialen Medien zum tausendsten Mal die berühmte „arme Oma mit der kleinen Rente, deren einziger Freund ihr Hund ist“ oder Ihre fünf aus dem Auslandstierschutz stammenden und alten Hunde, die keine Versicherung mehr nehmen will, anführen. Es bringt halt nur rein gar nix! Finden echte Umwälzungen statt, kommt immer irgendjemand unter die Räder. Das gilt nicht nur für Sie als Tierhalter:innen, sondern auch für unseren Berufsstand. Das Klinik- und Praxensterben durch Fachkräftemangel hat gerade erst begonnen. Für Tierschutzorganisationen können wir auch nach der neuen GOT Sonderpreise vereinbaren, für Privatpersonen aber ist der 1,0fache Satz gesetzlich als absolutes Minimum festgesetzt, dessen Unterschreitung ebenso Sanktionen nach sich zieht, wie das Nicht-Berechnen von in der GOT aufgeführten Leistungen. Als Allgäuer kann ich da nur sagen: Es isch halt jetzt so!

So, wenn Sie bis zu diesem Punkt gekommen sind, gehören Sie definitiv zu dem Personenkreis, den wir ansprechen möchten. Wenn Sie diesem Text bei seiner Verbreitung helfen, indem Sie ihn teilen, sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet!

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,

Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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14/09/2022

Kein Stein bleibt auf dem anderen: Neue GOT, Strukturkrise der Tiermedizin, Neuordnung des Tierarzt-Kunden-Verhältnisses

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

Nicht im Oktober, sondern erst Ende November wird die von unserem Berufsstand lang ersehnte Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gültig werden. Für uns praktizierende Tiermediziner:innen ist das natürlich eine sehr positive Entwicklung. Wir bekommen bezüglich des Gebührenrahmens wieder mehr Luft zum Atmen und – was fast noch wichtiger ist – es sind halt in dieser neuen GOT endlich viele inzwischen zum tiermedizinischen Standard gehörende Leistungen aufgeführt, die man in dem alten Schinken von 1999 nicht finden konnte.

Sie, die Leser:innen unseres Blogs, die deutschen Tierhalter:innen, sind dagegen leider – wie eine Freundin das immer ausdrückt - der Mops: Tierarztbesuche werden durch diese neue GOT unweigerlich auf breiter Front ordentlich teurer. Mal ganz unabhängig davon, um wie viel die Gebühren für einzelne Leistungen erhöht wurden, rechnen wir grob über den Daumen geschätzt mit einem ersten und ab November ziemlich ruckartig einsetzenden Preissprung von ca. 20 Prozent nach oben.

Im bundesweiten Durchschnitt! Das wird nicht in jeder Praxis oder Klinik gleich verlaufen. Manche Inhaber:innen stellen sich auf den Standpunkt, dass sie schon bisher betriebswirtschaftlich korrekte (also von den Kund:innen meist als recht hoch empfundene) Gebühren berechnet haben und nun keinen Anlass für heftige Korrekturen nach oben sehen. Als Beispiel für diese Sichtweise mag uns mein geschätzter Kollege Malte Kubinetz gelten, der einen Videoclip (Link unten!) zum Thema veröffentlicht hat. Wir finden die Argumentation des Kollegen für seine Praxis und seine Situation völlig nachvollziehbar. Bedauerlicherweise – für Sie als Tierbesitzer:innen – werden sich aber nur Praxen mit sehr wenigen Angestellten so eine Vorgehensweise erlauben können.

Wie es der (sehr unglückliche) Zufall will, sind wir in den letzten Monaten durch verschiedene Umstände in eine Inflationsspirale geraten, die unser aller Lebenshaltung mit großer Geschwindigkeit verteuert, aber natürlich diejenigen mit eher niedrigen Einkommen besonders hart trifft. Die Fürsorgepflicht gegenüber unseren so wertvollen Angestellten wird also die meisten von uns Praxisinhaber:innen dazu zwingen, deutlich spürbare Lohnerhöhungen zu beschließen. Angesichts der aktuellen Inflationsrate muss man da nach unserer Ansicht an bis zu zehn Prozent denken.

Das haut dann bei den Personalkosten so richtig schön rein. Nur mal als beispielhafte Größenordnung: Bei einer Praxis mit zehn Angestellten reden wir da locker von 50.000 Euro Personal-Mehrkosten (und mehr!) pro Jahr. Das zahlste nicht mal schnell aus der Portokasse, zumal der inflationsbedingte Kostendruck ja auch in anderen Bereichen (Material- und Medikamenteneinkauf, Energiekosten) schnell zunimmt. Also müssen die Gebühren rauf, so oder so! Lässt sich nicht ändern!

Natürlich war das nicht so geplant, dass die mehr als ein Jahrzehnt in Arbeit befindliche und von der Politik immer wieder auf die lange Bank geschobene Novellierung der GOT jetzt mitten in einer Inflation schon lange nicht mehr gesehenen Ausmaßes in Kraft tritt. Aber auch das lässt sich nicht ändern.

Vielleicht gehen wir besser gleich an dieser Stelle auf zwei „Argumente“ ein, die bei der Diskussion von tiermedizinischen Gebührenerhöhungen unter Tierhalter:innen sehr häufig aufs Tapet gebracht werden:

„Tierhaltung kann sich bald niemand mehr leisten! Resultat: Die Tierheime werden überquellen!“

Klingt im ersten Moment irgendwie logisch, lässt sich aber angesichts der statistischen Daten, die uns zu Ländern mit viel höheren tierärztlichen Gebühren vorliegen, nicht mal ansatzweise belegen. In Großbritannien zum Beispiel ist die Gebührenhöhe nach wie vor mindestens (mindestens!) doppelt so hoch wie hierzulande. Trotzdem halten die Briten mehr Hunde und Katzen pro 100.000 Einwohner als wir Deutschen. Dieses „Argument“ (besser: dieser „Schuldknopf“, den man da zu drücken versucht) haut also nicht hin, zumindest so lange nicht, wie im Zoohandel nach wie vor prächtige Umsätze mit biologisch gegerbten Elchlederhalsbändern und orthopädischen Luxus-Memory-Foam-Hundebetten erzielt werden. Davon abgesehen erschließt sich absolut nicht, inwiefern irgendjemand geholfen wäre, wenn Tierarztpraxen wegsterben wie die Fliegen (siehe unten).

„Ich persönlich kenne keinen Tierarzt, der nicht mehr als gutsituiert ist und viele sind Millionäre"

Wie in jedem Berufsstand gibt es auch in unserem die ganze Bandbreite von „bedauerlich erfolglos“ bis hin zu „extrem erfolgreich“. Nun mag es schon sein, dass erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen am Ende eines in der Regel extrem fordernden Berufslebens mit Wochenarbeitszeiten, die sich die meisten Angestellten nicht mal ansatzweise vorstellen können, nominell Millionäre sind. Das ist mit einer gekauften und einer geerbten Immobilie, einer Kapital-Lebensversicherung und einem kleinen Aktiendepot erstens schnell passiert und zweitens wohl verdient. Außerdem – auch wenn viele das nicht hören wollen: Wir legen mit unserer Approbation als Tierärzt:innen nun mal kein Armutsgelübde ab und haben das gleiche Menschenrecht auf das Streben nach (auch finanziellem!) Glück wie alle anderen!

Letztendlich helfen uns bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Situation eines ganzen Berufsstandes aber nur statistische Daten weiter. Der Novellierung der Gebührenordnung ging eine von der Regierung beauftragte Studie voraus, die im November 2021 veröffentlichte AFC-Studie. Diese Studie ergab unter anderem, dass 60 Prozent (!) der deutschen Tierarztpraxen einen Umsatz von weniger als 250.000 Euro pro Jahr erzielen, die Inhaber:innen also pro Monat über ein Nettoeinkommen von gerade mal 2000 Euro (oder gar weniger) verfügen können. Wie man mit einem solchen Einkommen zum Millionär werden kann, dürfte uns die Verfasserin des obigen Kommentars gerne mal mitteilen. Unser lebhaftestes Interesse wäre ihr gewiss!

Die AFC-Studie kam außerdem zu dem eindeutigen Schluss, dass der für Tierarztpraxen anzusetzende Kostenindex der bisher gültigen Gebührenordnung weit davon gelaufen ist, trotz der beiden pauschalen und viel zu niedrigen Anpassungen um jeweils 12 Prozent in 2008 und 2017. Gestützt auf dieses Gutachten hat die Politik anerkannt, dass eine neue GOT dringend erforderlich ist, um sie zum einen an den medizinischen Fortschritt anzupassen und zum anderen den Tierarztpraxen und Kliniken ein gutes Auskommen zu gewährleisten.

Da wären wir nun also: Am 22. August ist die neue GOT im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit steht fest, dass sie drei Monate später, also am 22. November 2022 in Kraft treten wird. Das ausdrückliche Ziel ist, mehr Geld in den Wirtschaftszweig Tiermedizin zu spülen, in der Hoffnung, damit den inzwischen viel öffentliche Aufmerksamkeit erregenden Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen zu stoppen oder wenigstens abzubremsen. Wir leiden unter einem Fachkräftemangel von bisher nie gekanntem Ausmaß. Wenn wir Praxis- und Klinikinhaber:innen überhaupt Tiermedizinische Fachangestellte und angestellte Tierärzt:innen finden, müssen wir sie auch so gut bezahlen, dass es sich für die jungen Leute lohnt, diese Berufe zu ergreifen. Gelingt das nicht, sind die Aussichten für mindestens die nächsten zehn Jahre zappenduster!

Und zwar nicht für uns, die praktizierenden Tierärzt:innen, sondern für Sie, die deutschen Tierhalter:innen. Die Kolleginnen und Kollegen, die noch Praxen und Kliniken betreiben, werden sich vor Kunden nicht retten können, werden sogar reihenweise Fälle abweisen müssen, weil die Kapazitäten einfach nicht mehr ausreichen. Sie, die Tierbesitzer:innen, werden sich immer schwerer tun, tiermedizinische Leistungen zu bekommen, und das nicht nur im Notdienst, sondern auch im täglichen Normalbetrieb. In den letzten fünf Jahren haben 55 Prozent der deutschen Kleintierkliniken den 24/7-Dienst aufgegeben, meist mit der Begründung, dass sie einfach nicht mehr genug Personal finden, um eine Verfügbarkeit rund um die Uhr stemmen zu können. Sehr viele Tierarztpraxen müssen sich wegen fehlendem Personal verkleinern oder werden einfach mangels einer Nachfolgeregelung ersatzlos geschlossen. Das für die Tierbesitzer:innen so gewohnte Bild mit einer Tierarztpraxis an jeder Ecke wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben.

Sie werden also nicht nur mit ständig weiter steigenden Gebühren rechnen müssen, sondern auch mit der Tatsache, dass Ihre Wahl- und Ausweichmöglichkeiten (in natürlich regional unterschiedlichem Ausmaß) deutlich eingeschränkt und außerdem diese Strukturveränderungen einen mehr als deutlichen Einfluss auf die Tierarzt-Kunden-Beziehung ausüben werden. Wie schon in anderen Artikeln vorausgesehen und erläutert, ist die nun das Steuer übernehmende Tierärzt:innen-Generation im Gegensatz zu den sich allmählich in den Ruhestand verabschiedenden Boomern absolut nicht mehr bereit, sich bestimmte Verhaltensweisen bösartiger oder sich daneben benehmender Kund:innen auch nur ansatzweise bieten zu lassen. Und der entscheidende Punkt dabei ist: Sie müssen das auch nicht, denn sie bieten etwas an, was immer knapper und schwerer zu bekommen ist!

Es lässt sich also sehr leicht vorhersagen, dass man als Kundin bzw. Kunde in den Praxen und Kliniken der näheren Zukunft geringschätziges, ruppiges oder gar toxisches Verhalten gegenüber Tierärzt:innen und ihren Mitarbeiter:innen genau einmal zeigt, und dann nie wieder. Wer da meint, die Axt im Walde geben zu müssen, landet ganz schnell auf der schwarzen Liste und bekommt einfach keinen Termin mehr. Dieser Effekt ist für Insider bereits jetzt weit verbreitet wahrnehmbar. Das Gleiche gilt für die früher so gefürchteten negativen und verlogenen Google-Bewertungen: Sie werden (bei so oder so übervollen Terminkalendern) entweder gleichgültig hingenommen oder man lässt halt seinen Anwalt von der Leine. Und wenn auch nur halbwegs nachvollziehbar ist, aus welcher Ecke das kommt, ist die betreffende Person natürlich auch persona non grata für alle Zeiten.

Noch (noch!) findet man ziemlich viele Praxen (siehe oben), denen es wirtschaftlich nicht so prickelnd geht, die also um jeden Kunden froh sind, die mit vergleichsweise niedrigen Gebühren für sich werben müssen und die auch noch bereit sind, so einiges an toxischem Kundenverhalten zu schlucken. Aber das Zeitalter der meist auch qualitativ drittklassigen Discount-Tiermedizin neigt sich sehr schnell dem Ende entgegen. Was jetzt bereits in der Notfallversorgung schmerzlich spürbar ist, nämlich dass das früher so normale „Abstimmen mit den Füßen“ überhaupt nicht mehr funktioniert, dass man vielmehr froh sein muss, überhaupt irgendwo unterzukommen, wird auch im Alltagsbetrieb sehr bald zur Regel werden. Die vormals so ungemein wirksame Drohung „Dann geh ich halt woanders hin!“ führt heute in den meisten Fällen nur noch zu kurzem Schulterzucken. Wie sagen die österreichischen Kolleginnen und Kollegen immer so gern: Baba, und foi net!

Fazit: Wenn wir als Tierärzt:innen, denen das Wohl unserer Patienten, also Ihrer Haustiere, am Herzen liegt, und Sie, die Besitzer:innen dieser Tiere, die nächsten zehn Jahre halbwegs vernünftig bewältigt bekommen wollen, sind wir darauf angewiesen, dass a) deutlich mehr Geld in die Tiermedizin kommt, damit wir unsere Mitarbeiter:innen gut bezahlen können, und b) dass die von vielen jungen Leuten mit Recht wirklich sehr gefürchtete und psychisch massiv belastende Bösartigkeit gewisser Kundenkreise deutlich zurück geht. Sonst finden wir halt schlicht und einfach keine Angestellten mehr, und dann crasht das System so richtig spektakulär. Das sind unbestreitbare Tatsachen, und da hilft auch kein Heulen und Zähneklappern über die immer weiter steigenden Gebühren.

Auf gut Deutsch: Wir verstehen Sie! Wirklich! Aber jammern Sie uns, die wir seit vielen Jahren vor dieser unvermeidbaren Entwicklung gewarnt haben und uns wirklich verzweifelt darum bemühen, die Versorgung Ihrer Haustiere in diesen Umbruchzeiten weiter so gut wie möglich zu gewährleisten, bitte nicht die Ohren voll, wie teuer das alles geworden ist! Beißen Sie die Zähne zusammen und leben Sie damit, so gut es eben geht. Eine von uns immer wieder erwähnte Möglichkeit, mit den skizzierten Veränderungen zurecht zu kommen, stellen Tierkrankenversicherungen dar. Wir sind angesichts der bedrohlichen Situation nach wie vor erstaunt, wie wenige neue Tierbesitzer:innen sich um eine TKV für ihren Vierbeiner bemühen.

Und als letzter Punkt: Wenn man bei der Erwägung der Neuanschaffung eines Haustieres berechtigte Zweifel daran hat, ob man das finanziell gestemmt bekommt, kann es eine durchaus ehrenwerte Entscheidung sein, tatsächlich auf das teure Hobby Tierhaltung zu verzichten!

Links:
Der Videoclip des Kollegen Kubinetz: https://www.facebook.com/TierarztWesseling/videos/5311228265622904

Und noch ein Clip, in dem Heiko Färber, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (BPT), die Zusammenhänge ebenfalls erklärt, vielleicht etwas weniger drastisch als wir, aber trotzdem unmissverständlich:
https://www.tieraerzteverband.de/media/videos/verbandsarbeit/Warum-es-beim-Tierarzt-kuenftig-teurer-wird.mp4

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,

Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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