19/12/2021
Schutzkonzept ab 20. Dezember 2021
Gemäss Bundesratsbeschluss gilt ab Montag, 20. Dezember 2021 für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren in unserem Heilbad die Regel 2G+; d.h. nebst „Genesen“ oder „Geimpft“ muss auch getestet werden.
Wichtige Ausnahme: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für den Zugang zu unseren Einrichtungen gelten folgende Regeln:
• Bäder- und Saunalandschaft: 2G+ (ohne Maskenpflicht)
• Indoor Cycling: 2G+ (ohne Maskenpflicht)
• Fitnesscenter: 2G (mit Maskenpflicht)
• Bistro: 2G (mit Sitzpflicht)
Bitte beachten Sie, dass lediglich gültige EU-Zertifikate und Schweizer Zertifikate mit gültigem QR-Code akzeptiert werden.
Maskenpflicht besteht beim Betreten des Heilbads bis und mit Garderobenbereich:
• Für Bad- und Saunabereich darf die Maske abgelegt werden.
• Für Indoor Cycling darf die Maske abgelegt werden.
• Für Fitness gilt Maskenpflicht.
• Für Bistro wird die Maske bis zur Einnahme des Sitzplatzes getragen.
Für folgende Behandlungen wird kein Covid-Zertifikat benötigt:
• Wellness/Massagen
Massagebehandlungen ohne Benutzung von Bad, Sauna und Fitness
Das Tragen einer Maske ist während dem Aufenthalt obligatorisch.
• Physiotherapie Orthopädie St. Gallen
Für Physiobehandlungen und MTT gilt eine Maskenpflicht.
Für die Wassertherapie gilt die Regel 2G+.
Die Einhaltung der generellen Hygienemassnahmen gelten als Basis des Schutzkonzeptes COVID-19 und sind für alle Gäste massgebend.
• Beachten Sie unsere Markierungen.
• Handdesinfektionsmittel stehen im ganzen Betrieb zur Verfügung.
• Die bereits intensiven Hygiene- und Reinigungsmassnahmen werden strikte eingehalten.
• Halten Sie die 1.5m-Abstandsregel ein. Die aktuelle Auslastung ersehen Sie auf unserer Website.
Beim Einlesen des Covid-Zertifikats werden die Kontaktdaten erhoben, damit wir Sie bei Bedarf rasch kontaktieren können.
19.12.2021