02/01/2025
Sehr geehrte Eltern,
Ihre Krankenversicherung hat Sie in den vergangenen Monaten über die elektronische Patientenakte (ePA) informiert. Es handelt sich bei der ePA nicht um eine vollständige Kopie der Behandlungsdokumentation aus der Arztpraxis. Nur ein Teil der Befunde werden in der ePA gespeichert. Dies sind z.B. Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, Laborbefunde sowie Arztbriefe, die wir an mitbehandelnde Ärztinnen und Ärzte schicken.
Ab dem 15. Januar 2025 sind wir Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Daten in die ePA einzupflegen. Wenn die Eltern keinen Einspruch erhoben haben, erhalten Kinder die ePA mit der Geburt. Schon ab 15 Jahren haben Jugendliche die volle Entscheidungsgewalt über ihre ePA!
Viele Fragen zur ePA insbesondere Kinder und Jugendliche betreffend sind von der Politik aber noch nicht gelöst.
• Was, wenn die Befüllung der ePA mit hochsensiblen Daten (z.B. Verdachtsdiagnosen oder Laborbefunden) zu Stigmatisierung oder Diskriminierung Ihres Kindes führt?
• Wie ist z.B. vorzugehen, wenn die Eltern unterschiedliche Wünsche äußern, was in der ePA ihrer Kinder gespeichert werden soll?
• Es kann vorkommen, dass wir Kinder- und Jugendärzt*innen der Überzeugung sind, dass Informationen im Interesse eines Kindes NICHT in die ePA eingepflegt werden sollten. Dennoch sind wir dazu verpflichtet, wenn Sie als Eltern dem nicht ausdrücklich widersprechen.
• Fatal ist außerdem, dass Jugendliche unter 15 Jahren datenschutzrechtlich ihren Sorgeberechtigten gegenüber bisher ungeschützt sind, auch wenn sie ein berechtigtes Interesse auf Nichtinformation der Sorgeberechtigten äußern (z.B. Inanspruchnahme von Verhütungsberatung, Verordnung von Verhütungsmitteln).
• Und wenn ein oder ggf. auch beide Elternteile das Sorgerecht verlieren, ist bislang nicht geklärt, wer die ePA-Nutzungsrechte den nicht mehr Sorgeberechtigten entzieht.
Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie also gut abwägen, ob Sie für Ihr Kind eine ePA wünschen oder nicht. Ihr Kind könnte ggf. bei Erreichen der Volljährigkeit eine informierte eigene Entscheidung über eine ePA treffen.
Es sei ferner darauf hingewiesen, dass der Chaos Computer Club noch vor wenigen Tagen auf erhebliche Sicherheitslücken bei der ePA gestoßen ist (https://www.ccc.de/en/updates/2024/ende-der-epa-experimente).
Sollten Sie generell keine ePA für Kind wünschen, müssen Sie dies Ihrer Krankenversicherung mitteilen.