21/09/2021
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat folgendes mitgeteilt:
„Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.“
Damit dürfen wir ab sofort nur Patienten/innen behandeln die geimpft, genesen oder getestet sind.
Bleiben Sie gesund.