27/03/2023
Heute stand bei uns unter anderem eine Einweisung als Aufzugswärter auf dem Programm. 💪🏢
Beaufsichtigung der Aufzugsanlage: 🧐
Zusätzlich zu den Serviceintervallen hat der Betreiber (Arbeitgeber) die Pflicht, die Anlage durch eine beauftragte Person (Aufzugswärter) beaufsichtigen zu lassen.
Regelmäßige Inaugenscheinnahme der Aufzugsanlage: 👀
Die regelmäßigen Kontrollen der Aufzuganlage müssen durch den Betreiber (Arbeitgeber) gewährleistet werden. Dabei sind die Nutzung, die vorhandene Technik sowie das Umfeld zu betrachten.
Befreiung eingeschlossener Personen: 🚨
Auch für die Personenbefreiung ist die beauftragte Person (Aufzugswärter) verantwortlich. Die Befreiung sollte innerhalb einer halben Stunde beginnen. Ausnahme: Wenn in der Kabine ein wirksames 2-Wege-Kommunikationssystem (Notruf) zu einer ständig besetzten Zentrale vorhanden ist und ein Bereitschaftsvertrag zur Befreiung eingeschlossener Personen abgeschlossen wurde.
📩 info@hausservice-maier.de
☎ 01754011720
🌐 www.hausservice-maier.de