
16/09/2025
Gute Neuigkeiten für alle, die sich um ihre Gedanken machen: Ein Gerichtsurteil stellt klar, dass Guthaben aus Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen im Falle einer Privatinsolvenz nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. begrüßt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das für mehr Rechtssicherheit sowohl für Kunden als auch für Bestattungsunternehmen sorgt. Die vertragliche Abtretung im Treuhandvertrag bleibt somit wirksam und schützt das angesparte Guthaben effektiv. Stephan Neuser vom Verband sieht dies als starkes Signal für die Vorsorge und Antje Bisping von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG betont die Wichtigkeit der Entscheidung für den Erhalt des Vorsorgewillens.
Mehr zu dem Urteil erfahren Sie hier ➡ https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/privatinsolvenz-bestattungsvorsorge-bleibt-unangetastet