
24/07/2025
Wir waren bei der Frühförderung im Haus Mignon, da hat unsere kleine Patientin Brötchen mit der Mama gebacken, mit einer Puppe gespielt und in der Hängematte geschaukelt.
Kinder mit z. B. bestimmten Krankheitsbildern, Entwicklungsverzögerung, nach Frühgeburt, mit chronischen Erkrankungen oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, können einen Rechtsanspruch auf Frühförderung haben.
Die Kosten dafür werden von Sozialbehörde und Krankenkasse getragen.
Das Haus Mignon ist eine große interdisziplinäre Institution mit mehreren Standorten. Kinder werden dort medizinisch-therapeutisch und heilpädagogisch unterstützt.
Quelle: https://www.haus-mignon.de/fruehfoerderung/