28/05/2026
☀️ 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐢𝐦 𝐒𝐨𝐦𝐦𝐞𝐫: 𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐒𝐨𝐧𝐧𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐏𝐫𝐢𝐯𝐚𝐭𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞 𝐢𝐬𝐭
Die Sonne brennt, die Temperaturen steigen – und für Millionen Beschäftigte im Außenbereich steigt das Gesundheitsrisiko. Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung gehört zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland.
Als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht. Die Berufsgenossenschaften machen klare Vorgaben, wie Beschäftigte vor ultravioletter Strahlung geschützt werden müssen.
Der Fahrplan für Ihren Betrieb nach dem 𝐓𝐎𝐏-𝐏𝐫𝐢𝐧𝐳𝐢𝐩 der gesetzlichen Unfallversicherung:
𝟏. 𝐓𝐞𝐜𝐡𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 (𝐓)
Bevor wir über Sonnencreme sprechen, muss der Arbeitsplatz optimiert werden.
➤ Schaffen Sie künstliche Schattenplätze durch Sonnensegel, Zelte oder Schirme.
➤ Nutzen Sie UV-undurchlässige Abschirmungen an Maschinen und Fahrzeugen.
𝟐. 𝐎𝐫𝐠𝐚𝐧𝐢𝐬𝐚𝐭𝐨𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 (𝐎)
Die Arbeitsorganisation schützt oft effektiver als jede Creme.
➤ Verlegen Sie schwere Arbeiten in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden.
➤ Meiden Sie die extremen UV-Spitzenzeiten zwischen 11:00 und 16:00 Uhr. ➤ Nutzen Sie Rotationssysteme, um die Verweildauer in der prallen Sonne zu minimieren.
𝟑. 𝐏𝐞𝐫𝐬𝐨𝐧𝐞𝐧𝐛𝐞𝐳𝐨𝐠𝐞𝐧𝐞 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 (𝐏)
Wenn T und O ausgeschöpft sind, greift der individuelle Schutz.
➤ Kleidung als Barriere: Körperbedeckende Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz und UV-Schutzbrillen (DIN EN 166/172).
➤ UV-Schutzmittel: Bereitstellung von professionellen Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30, besser 50) für unbedeckte Hautstellen.
𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐇𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫𝐠𝐫𝐮𝐧𝐝: Laut ArbSchG und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber die Gefährdung durch solare UV-Strahlung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und Schutzmaßnahmen kostenfrei zur Verfügung stellen.
𝐒𝐜𝐡ü𝐭𝐳𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐈𝐡𝐫 𝐓𝐞𝐚𝐦 𝐚𝐤𝐭𝐢𝐯 𝐯𝐨𝐫 𝐔𝐕-𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧. 𝐄𝐢𝐧 𝐬𝐭𝐚𝐫𝐤𝐞𝐫 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐢𝐦 𝐒𝐨𝐦𝐦𝐞𝐫 𝐬𝐞𝐧𝐤𝐭 𝐀𝐮𝐬𝐟𝐚𝐥𝐥𝐳𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐥𝐚𝐧𝐠𝐟𝐫𝐢𝐬𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐮𝐧𝐝𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐈𝐡𝐫𝐞𝐫 𝐅𝐚𝐜𝐡𝐤𝐫ä𝐟𝐭𝐞.