30/05/2023
„Ich habe einen Pflegegrad, und nun?“
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder brauchen vielleicht selbst Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Haushalt oder in anderen Bereichen, doch Sie oder Ihr Angehöriger hat keinen Pflegegrad - was nun? Bleibt wohl doch wieder alles an Ihnen hängen? Nein, das muss nicht sein!
Zuerst sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie nicht vielleicht einen Pflegegrad bei Ihrer, bzw. der Krankenkasse des Angehörigen beantragen sollten.
Sie brauchen nur dort anrufen und einen „Antrag auf einen Pflegegrad“ anfordern. Dieser wird Ihnen, bzw. der versicherten Person dann per Post zugeschickt. Sie füllen mit dem Versicherten das Formular aus und senden es zurück an die Krankenkasse. Sie müssen neben den Bereichen des täglichen Lebens in denen Sie unterstützen, bzw. Unterstützung brauchen (je nach Krankenkasse unterschiedlich, bei machen Kassen werden diese Fragen im Vorfeld nicht gestellt!) auch angeben, in welcher Form bei positiver Bewertung Sie das Pflegegeld erhalten möchten:
1. Geldleistung = der Versicherte erhält je nach Pflegegrad monatlich einen Geldbetrag.
2. Kombinationsleistung = ein erhöhter Geldbetrag (je nach Pflegegrad) steht zur Verfügung, wenn eine Unterstützung durch einen Pflegedienst zusätzlich zur privaten Pflege besteht. Der Pflegedienst kann somit direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der noch übrig gebliebene Restbetrag wird anteilig an den Versicherten ausbezahlt.
3. Sachleistung = Die Pflegeleistungen werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, es besteht kein Anspruch auf den Restbetrag zur Auszahlung, aber es steht ebenfalls (je nach Pflegegrad) der erhöhte Geldbetrag zur Verfügung.
Die Pflegekasse prüft nun Ihre Angaben und stellt ggf. einen Auftrag auf Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse). Vom MDK erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung und nach dem erfolgten Termin teilt die Krankenkasse Ihnen bzw. der versicherten Person mit, ob ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht.
Wenn ja, geht´s los! Sprechen Sie uns ggf. einen an, wenn Sie Unterstützung brauchen.