Ambulanter Pflegedienst Mertins

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Häusliche Senioren- & Krankenbetreuung

Gutes Leben bis ins hohe Alter

Unser Luis hat seine Ausbildung zum Pflegefachmann erfolgreich bestanden! 🎓💙Drei Jahre voller Fleiß, Herzblut und Durchh...
25/07/2025

Unser Luis hat seine Ausbildung zum Pflegefachmann erfolgreich bestanden! 🎓💙

Drei Jahre voller Fleiß, Herzblut und Durchhaltevermögen – und jetzt startet er in einen Beruf, der mehr bedeutet als nur Arbeit: Pflege ist Verantwortung, Mitgefühl und echte Stärke. 💪❤️‍🩹

Wir sind wahnsinnig stolz auf dich und wünschen dir ganz viel Erfolg auf deinem weiteren Weg! 🚀✨
Die Welt braucht genau solche Menschen wie dich. 🙌

Na wen haben wir denn da👵🏼👨🏼‍🦳? Gibt es Namens Vorschläge für unser neues Pärchen?
11/06/2024

Na wen haben wir denn da👵🏼👨🏼‍🦳? Gibt es Namens Vorschläge für unser neues Pärchen?

Wir sind UMGEZOGEN 🏠 ‼️ Wir freuen uns euch in unserem neuen Büro in Buchholz ab sofort begrüßen zu dürfen!Wo? Steinbeck...
05/06/2024

Wir sind UMGEZOGEN 🏠 ‼️ Wir freuen uns euch in unserem neuen Büro in Buchholz ab sofort begrüßen zu dürfen!
Wo? Steinbecker Straße 43a📍
Wann? Von Montags - Freitags von 9 bis 15 Uhr

🎉🎉🎉🎈Herzlichen Glückwunsch 🎈🎉🎉🎉Nun hast du es geschafft liebe Barbara. Du bist Gesundheits- und Pflegeassistentin und wi...
01/02/2024

🎉🎉🎉🎈Herzlichen Glückwunsch 🎈🎉🎉🎉Nun hast du es geschafft liebe Barbara. Du bist Gesundheits- und Pflegeassistentin und wir sind stolz dich in unserem Team als GPA begrüßen zu dürfen!

🎉🎉🎉Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz liebe Barbara🎉🎉🎉Wir freuen dich a...
01/02/2024

🎉🎉🎉Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz liebe Barbara🎉🎉🎉
Wir freuen dich als GPA in unserem Team begrüßen zu dürfen und finden es so schön, dass du bei uns bleibst ❣️🎊🎉🎈

22/12/2023
21/09/2023

Achtung ‼️ Wir werden alle älter und brauchen früher oder später Hilfe bei der Pflege oder im Alltag. Wir dürfen nicht z...
08/06/2023

Achtung ‼️ Wir werden alle älter und brauchen früher oder später Hilfe bei der Pflege oder im Alltag. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Politik die Pflege kaputt macht. Es betrifft uns Alle! Hupt mit uns gemeinsam heute um 11 Uhr und ab jetzt jeden Donnerstag um Aufmerksamkeit zu erregen und protestiert mit uns‼️

Anzeige Buchholz. Die gute Arbeit der in der Pflege tätigen Menschen muss auch vernünftig bezahlt werden – da sind sich alle einig. Das im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossene Tariftreuegesetz regelt, dass alle Pflegeeinrichtungen ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder in tari...

„Ich habe einen Pflegegrad, und nun?“Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder brauchen vielleicht selbst Unterstützun...
30/05/2023

„Ich habe einen Pflegegrad, und nun?“
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder brauchen vielleicht selbst Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Haushalt oder in anderen Bereichen, doch Sie oder Ihr Angehöriger hat keinen Pflegegrad - was nun? Bleibt wohl doch wieder alles an Ihnen hängen? Nein, das muss nicht sein!
Zuerst sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie nicht vielleicht einen Pflegegrad bei Ihrer, bzw. der Krankenkasse des Angehörigen beantragen sollten.
Sie brauchen nur dort anrufen und einen „Antrag auf einen Pflegegrad“ anfordern. Dieser wird Ihnen, bzw. der versicherten Person dann per Post zugeschickt. Sie füllen mit dem Versicherten das Formular aus und senden es zurück an die Krankenkasse. Sie müssen neben den Bereichen des täglichen Lebens in denen Sie unterstützen, bzw. Unterstützung brauchen (je nach Krankenkasse unterschiedlich, bei machen Kassen werden diese Fragen im Vorfeld nicht gestellt!) auch angeben, in welcher Form bei positiver Bewertung Sie das Pflegegeld erhalten möchten:
1. Geldleistung = der Versicherte erhält je nach Pflegegrad monatlich einen Geldbetrag.
2. Kombinationsleistung = ein erhöhter Geldbetrag (je nach Pflegegrad) steht zur Verfügung, wenn eine Unterstützung durch einen Pflegedienst zusätzlich zur privaten Pflege besteht. Der Pflegedienst kann somit direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der noch übrig gebliebene Restbetrag wird anteilig an den Versicherten ausbezahlt.
3. Sachleistung = Die Pflegeleistungen werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, es besteht kein Anspruch auf den Restbetrag zur Auszahlung, aber es steht ebenfalls (je nach Pflegegrad) der erhöhte Geldbetrag zur Verfügung.
Die Pflegekasse prüft nun Ihre Angaben und stellt ggf. einen Auftrag auf Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse). Vom MDK erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung und nach dem erfolgten Termin teilt die Krankenkasse Ihnen bzw. der versicherten Person mit, ob ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht.
Wenn ja, geht´s los! Sprechen Sie uns ggf. einen an, wenn Sie Unterstützung brauchen.

„Ich habe einen Pflegegrad, und nun?“Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder brauchen vielleicht selbst Unterstützun...
30/05/2023

„Ich habe einen Pflegegrad, und nun?“

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder brauchen vielleicht selbst Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Haushalt oder in anderen Bereichen, doch Sie oder Ihr Angehöriger hat keinen Pflegegrad - was nun? Bleibt wohl doch wieder alles an Ihnen hängen? Nein, das muss nicht sein!

Zuerst sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie nicht vielleicht einen Pflegegrad bei Ihrer, bzw. der Krankenkasse des Angehörigen beantragen sollten.

Sie brauchen nur dort anrufen und einen „Antrag auf einen Pflegegrad“ anfordern. Dieser wird Ihnen, bzw. der versicherten Person dann per Post zugeschickt. Sie füllen mit dem Versicherten das Formular aus und senden es zurück an die Krankenkasse. Sie müssen neben den Bereichen des täglichen Lebens in denen Sie unterstützen, bzw. Unterstützung brauchen (je nach Krankenkasse unterschiedlich, bei machen Kassen werden diese Fragen im Vorfeld nicht gestellt!) auch angeben, in welcher Form bei positiver Bewertung Sie das Pflegegeld erhalten möchten:

1. Geldleistung = der Versicherte erhält je nach Pflegegrad monatlich einen Geldbetrag.
2. Kombinationsleistung = ein erhöhter Geldbetrag (je nach Pflegegrad) steht zur Verfügung, wenn eine Unterstützung durch einen Pflegedienst zusätzlich zur privaten Pflege besteht. Der Pflegedienst kann somit direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der noch übrig gebliebene Restbetrag wird anteilig an den Versicherten ausbezahlt.
3. Sachleistung = Die Pflegeleistungen werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, es besteht kein Anspruch auf den Restbetrag zur Auszahlung, aber es steht ebenfalls (je nach Pflegegrad) der erhöhte Geldbetrag zur Verfügung.

Die Pflegekasse prüft nun Ihre Angaben und stellt ggf. einen Auftrag auf Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse). Vom MDK erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung und nach dem erfolgten Termin teilt die Krankenkasse Ihnen bzw. der versicherten Person mit, ob ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht.

Wenn ja, geht´s los! Sprechen Sie uns ggf. einen an, wenn Sie Unterstützung brauchen.

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01/01/2023
20/10/2022

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Neugraben eine Bürokraft ( wünschenswert mit...,Bürokraft ( gerne mit medizinischen Vorkenntnissen ) in Hamburg - Hamburg Fischbek

Adresse

Am Neugrabener Bahnhof 15
Hamburg
21147

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