22/07/2025
Kinderwunsch? Dann zählt nicht nur das Herz, sondern auch der Antrag.
Wenn ihr gesetzlich versichert und verheiratet seid, könnt ihr bis zu 50 % der Behandlungskosten übernommen bekommen, laut § 27a SGB V.
Aber dafür müssen ein paar Dinge stimmen:
✅ Frau unter 40
✅ Mann unter 50
✅ Ärztliche Vordiagnostik
✅ Nachweis, dass die Behandlung eine gute Erfolgsaussicht hat
✅ Therapie gilt als medizinisch notwendig
Das klingt erstmal viel, aber es ist machbar.
Mit dem richtigen Timing, der richtigen Vorbereitung und einem Arzt, der euch begleitet.
Denn eines ist klar:
Je früher ihr Bescheid wisst, desto besser könnt ihr planen.
Lasst euch beraten, bevor es wirklich losgeht.