Ärzteschaft Heidelberg

Ärzteschaft Heidelberg Vorsitzender: Prof. Dr. med. dent.

Die Ärzteschaft Heidelberg in der Bezirksärztekammer Nordbaden ist eine unselbstständige Untergliederung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - Körperschaft des öffentlichen Rechts Christof Hofele

Die Ärzteschaft Heidelberg mit derzeit rund 6.000 Mitgliedern ist eine von neun Ärzteschaften im Kammerbezirk Nordbaden. Alle Ärztinnen und Ärzte, die dort ihren Beruf ausüben, oder ohne eine ärztliche Tätigkeit ihren Hauptwohnsitz haben, sind Pflichtmitglieder der Ärzteschaft Heidelberg und damit
auch der Bezirksärztekammer Nordbaden und letztlich der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts den rechtlichen Rahmen
für die Gliederungen der ärztlichen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg vorgibt.

Adresse

Mannheimer Str. 1
Heidelberg
69115

Öffnungszeiten

08:00 - 17:00

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Welche Aufgaben hat die Ärzteschaft

Die Ärzteschaft Heidelberg mit derzeit über 5.000 Mitgliedern ist eine von neun Ärzteschaften im Kammerbezirk Nordbaden. Die Ärzteschaft Heidelberg umfasst den Stadtkreis Heidelberg sowie die Städte und Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Dossenheim, Eberbach, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt- Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld und Zuzenhausen.

Die Ärzteschaften auf der Ebene der Stadt– und Landkreise sind historisch gesehen der älteste Teil der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie sind aus den ärztlichen Vereinen des 19. Jahrhunderts hervorgegangen und bilden heute die kollegiale Basis eines dreigliedrigen Systems der ärztlichen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg. Unsere Aufgaben bestehen vornehmlich in der Förderung der ärztlichen Fortbildung und der Pflege des Gemeinsinns. Die Ärzteschaften sind aber auch der unmittelbare Ansprechpartner aller öffentlichen Stellen auf der Ebene der Stadt- und Landkreise und nicht zuletzt auch der Patientinnen und Patienten.

Die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bilden auf der Ebene der Regierungsbezirke die administrative Ebene der ärztlichen Selbstverwaltung. Auf dieser Ebene wird das vielfältige „operative Geschäft“ einer ärztlichen Selbstverwaltung von der Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen bis hin zur Ausstellung von Arztausweisen erledigt.

Der Landesebene schließlich mit Sitz in Stuttgart obliegt die Vertretung der ärztlichen Berufsinteressen gegenüber der Landes– und Bundespolitik. Die Landesärztekammer erlässt die grundsätzlichen Regelungen in Form von Satzungen und fungiert als Widerspruchsbehörde bei administrativen Entscheidungen der vier Bezirksärztekammern.