31/10/2025
Wussten Sie schon?
Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Die Pflegekassen bezuschussen einen Umzug von Pflegebedürftigen mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.000 € als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt werden:
1. Der Pflegebedürftige sollte mindestens Pflegegrad 1 besitzen
2. Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erleichtert.
3. Die neue Wohnung wird durch die Pflegekasse geprüft und als geeignet für den Pflegebedürftigen befunden.