11/08/2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem noch vor wenigen Wochen die Infektionszahlen stetig gesunken sind und die Anzahl der Corona-Infizierten bundesweit auf deutlich unter 5.000 lag, entwickelt sich aktuell ein Besorgnis erregender Trend leider in die entgegengesetzte, falsche Richtung.
Die täglichen Neuinfektionen liegen zwischen 700 und 1.000 Personen, bei nun wieder über 8.000 infizierten Personen bundesweit.
Die rückläufigen Infektionszahlen der letzten Wochen haben für vielfältige Lockerungen gesorgt und uns alle etwas sorgloser im Umgang mit Abstandsregeln und dem Tragen der Masken gemacht. Die steigenden Infektionszahlen verbunden mit der Rückkehr zum Regelschulbetrieb und den Reiserückkehrern sprechen eine deutliche, mahnende Sprache.
Wir müssen wieder zur Sorgfalt und strengen Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zurückkehren. Dies ist nicht nur nötig um auch weiterhin Infektionen bei unseren Bewohnern und Mitarbeitern zu verhindern, sondern nun mehr auch Verpflichtung. Seit einigen Monaten haben wir bereits für alle Mitarbeiter die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz umgesetzt.
Die für Pflegeeinrichtungen zuständige Berufsgenossenschaft BGW hat nun mehr aber noch strengere Auflagen und Vorgaben für den Arbeitsschutz gemacht, die wir verpflichtend einhalten müssen.
Einige der neuen Vorgaben der BGW möchten wir an diese Stelle bereits erwähnen:
* Verpflichtung für alle Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, sobald der Abstand von 1,50m gegenüber Bewohner, Mitarbeitern und Besuchern nicht eingehalten werden kann! (Anmerkung der DSG: Das bedeutet eine überwiegende Tragepflicht des MNS im Haus, da die Abstände zumeist nicht einzuhalten sind)
* Anregung, dass Bewohner bei körpernaher Versorgung durch Mitarbeiter ebenfalls einen MNS tragen (den stellen wir unseren Bewohner bei Bedarf gerne zur Verfügung!)
* Wenn Bewohner keinen MNS bei körpernaher Versorgung tragen (können), müssen Mitarbeiter eine FFP-2 Maske tragen!
Das vorgeschriebene Tragen einer FFP-2-Maske ist für unsere Mitarbeiter nicht nur ein Schutz, sondern leider auch eine Belastung. Aufgrund der hohen Filterwirkung dieser Masken und der damit einhergehenden geringeren Atemleistung sind natürlich körperliche Belastungen besonders anstrengend. Auch unabhängig von sommerlichen Außentemperaturen werden unsere Mitarbeiter durch das Tragen von FFP-2-Masken zu kurzen Pausen gezwungen werden. Je weniger diese Masken getragen werden müssen, umso leichter lässt sich pflegerische Normalität leben. Bitte bedenken Sie auch, dass unsere Mitarbeiter bereits jetzt dauerhaft im Dienst einen MNS tragen müssen.
Um diese Belastungen möglichst gering zu halten, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie auf Ihre Lieben und von Ihnen betreuten Bewohner einwirken, und für die Akzeptanz werben, einen von uns gerne zur Verfügung gestellten Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn Mitarbeiter des Hauses in das Bewohnerzimmer eintreten oder die Distanz von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Das gilt im Übrigen nicht nur für unsere Mitarbeiter der Pflege, sondern zum Beispiel auch für die Kolleginnen und Kollegen aus der Unterhaltsreinigung oder die Haustechniker.
Unsere große Bitte lautet daher an alle Bewohner und Besucher, zukünftig bei Betreten des Bewohnerzimmers durch einen unserer Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen.
Zusätzlich werden wir zur Umsetzung der BGW-Vorgaben auch weitere Hinweisschilder in den Einrichtungen aufstellen müssen, um Angehörige, Besucher und Bewohner auf das Abstandsgebot hinzuweisen. Bitte tragen Sie dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter ausbreiten kann, und tragen bei Ihren Besuchen bei uns im Haus auch Ihren MNS, nutzen die Möglichkeiten zur Händedesinfektion insbesondere bei Betreten oder Verlassen des Hauses und achten auf die Abstände.
Leider werden wir aber auch im Umgang mit den Besuchern unserer Bewohner wieder etwas kritischer werden müssen. So müssen alle Besucher im Haus, sofern der Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann, einen MNS tragen (also in den öffentlichen Bereichen immer). Wir werden sorgfältig prüfen müssen, ob Besucher eine Erkältungssymptomatik haben und bei Vorliegen von entsprechenden Anzeichen (s.u.) auch den Zutritt verweigern müssen. Dieser Thematik wird mit dem Beginn der klassischen Erkältungszeit sicher noch mehr Bedeutung zukommen.
Daher bitten wir Sie eindringlich, auf Besuche zu verzichten wenn Sie erkältungstypische Symptome bei sich erkennen, insbesondere bei den nachfolgenden Corona-typischen Symptomen sollten Sie von einem Besuch Abstand nehmen:
• Fieber (>37,8°C), Husten, Kurzatmigkeit, Halsschmerzen, Schnupfen
• weitere Symptome: Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Bindehautentzündung, Hautausschlag, Apathie, Somnolenz (Benommenheit mit abnormer Schläfrigkeit)
• Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns
• bei Personen aus Risikogruppen kann es jedoch vorkommen, dass sie kein Fieber entwickeln und eher unspezifische Symptome wie z.B. Verschlechterung des Allgemeinzustandes oder Müdigkeit
entwickeln.
Natürlich ist nicht jeder Schnupfen eine Corona-Infektion, und der eine oder andere hat eine vom Robert-Koch-Institut (RKI) abweichende Meinung zum Corona-Virus. Aber die aktuellen Vorgaben sind diesbezüglich eindeutig und müssen von uns auch befolgt werden. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, bleiben Sie bei den o.a. Symptomen zu Hause und verzichten auf den geplanten Besuch! Bei Ihren Besuchen bei uns befolgen Sie bitte die Regel „Abstand-Hygiene-Alltagsmaske“. So halten wir das Virus in Schach und unsere Mitarbeiter haben es in Puncto Infektionsschutz etwas leichter.
Bitte denken Sie auch daran, dass ein regionales Ausbruchsgeschehen dazu führen kann, dass das örtliche Gesundheitsamt Besuche in Pflegeheimen kurzfristig untersagt. Damit wir Sie schnell und sicher informieren können, wäre es hilfreich (sofern noch nicht geschehen), wenn Sie Ihre Email-Adresse in der Verwaltung hinterlegen.
Reiserückkehrer unter den Mitarbeitern (Rückkehr aus Risikogebieten) und die Aufnahme des Regelschulbetriebs werden vermutlich auch dazu führen, dass der Dienstplan an der einen oder anderen Stelle instabiler werden kann, da häusliche Absonderung per Verordnung vorgesehen ist (Reiserückkehrer aus Risikogebieten) oder bei Verdachtsfällen in der Schule Quarantäne angeordnet wird.
Zu guter Letzt möchten wir uns bei allen Bewohnern und Angehörigen für Ihre Geduld und das überwiegende Verständnis für die Maßnahmen der letzten Wochen und Monate bedanken. Gemeinsam ist es uns gelungen, ein Ausbruchsgeschehen in unserer Einrichtung zu verhindern. Das ist ein großer Erfolg! Wir benötigen aber weiterhin Ihre Unterstützung und Mithilfe, damit wir auch in der nahen Zukunft das Virus möglichst lange von Bewohnern und Mitarbeitern fern halten können. Wenn wir aus Ihrer Sicht dabei einmal über das Ziel hinaus schießen sollten, denken Sie bitte daran, dass auch wir zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert sind und alle Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen zum Schutz von Bewohnern und Mitarbeitern getroffen werden.
Bitte nehmen Sie die Gefahr durch das Corona-Virus ernst. Achten Sie aufeinander, unterstützen Sie sich und die Bewohner, aber auch unsere Mitarbeiter bei der Umsetzung der wichtigen Hygienemaßnahmen! Helfen Sie mit! Es geht um unser aller Gesundheit!
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße
Heimleitung