Praxis für Physiotherapie Steinhart

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Praxis für Physiotherapie Steinhart Seit 1990 in Horb-Altheim

31/12/2023

Anti-Arthrose-Quark oder Augenübungen für mehr Sehkraft: Das und mehr haben die selbst ernannten Bad Homburger Schmerzexperten Liebscher und Bracht in ihren Büchern und Online-Auftritten versprochen. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Kritiker sagen: Ist es auch. Das Unternehmen wurde wiederholt ...

27/05/2023
23/03/2023

Ab sofort sind wir per WhatsApp unter der Nr. 074861598 für Sie erreichbar

08/05/2022

In einigen Regionen in Rheinland-Pfalz besteht in Assistenz- und Therapieberufen im Gesundheitswesen eine Fachkräftelücke. Praxen, Reha-Kliniken, medizinisch-therapeutische Einrichtungen und Apotheken haben zunehmend Probleme, Fachkräfte zu finden. Ohne wirksame Gegensteuerung droht sich die Lüc...

24/04/2022

Verbraucherschützer haben sich die Angebote von Liebscher & Bracht angesehen. Angriffspunkte waren vor allem unzulässige Gesundheitsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln, auch mahnten die Verbraucherschützer den Claim „Schmerzspezialist Nr. 1“ ab.

12/04/2022

Innsbruck – Die Schäden, die COVID-19 in den Lungen hinterlässt, heilen nur langsam ab. In einer Langzeitstudie in Radiology (2022; DOI: 10.1148/radiol.211670)...

03/04/2022

„Die Schmerz-Influencer“: Science Cops über Liebscher und Bracht 1. April 2022 von Bernd Harder | 4 Kommentare Die Science Cops über die „Schmerz-Influencer“ Liebscher & Bracht: https://twitter.com/quarkswdr/status/1508463936076713987 Das Duo hat ein erfolgreiches und beliebtes Gesundheits...

10/02/2022

Als Impfstoff hat RNA bereits Furore gemacht. Damit ist das Potenzial von RNA-basierten Wirkstoffen aber noch lange nicht ausgeschöpft. Denn RNA...

07/02/2022

Was ihr hier seht, ist kein kraniofaziales Trauma, sondern eine Fotoverzerrung, die von einem Patienten verursacht wurde, der sich mitten in einem CT-Scan aufgrund einer Panikattacke wegen seiner Klaustrophobie bewegt hat.

Klaustrophobie ist eine Angststörung, die eine intensive Angst vor geschlossenen Räumen verursacht. Klaustrophobie ist für jeden anders. Die Angst kann von leichter Nervosität bis zu einer ausgewachsenen Panikattacke reichen.

Damit Ärzte die Angst als Phobie diagnostizieren können, muss sie schwerwiegend genug sein, um Ihre Fähigkeit zu beeinträchtigen, ein normales Leben zu führen.

Panikattacken sind intensiv und können 5-30 Minuten dauern. Neben Kurzatmigkeit und Schwitzen können auch Brustschmerzen und Engegefühl auftreten.

Dies sind auch die Symptome eines Herzinfarkts. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob eure Probleme von Angstzuständen oder einem Herzproblem herrühren, sucht medizinische Hilfe auf.

25/11/2021
25/11/2021

Jetzt wurde es offiziell bestätigt:

Nur ein Tag nach in Kraft treten des überarbeiteten IfSG, rundern die Gesundheitsminister der Länder zurück und stoppen die tägliche Testpflicht für geimpftes und genesenes medizinisches Personal!

Der Bund wird aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten und Klarstellung zu schaffen.

Künftig werden für geimpftes und genesenes Personal nur zwei, mindestens als Selbsttest durchgeführte Testungen, also ohne Aufsicht, umgesetzt.

Zudem soll die extrem mit dem Gesetz einhergehende Bürokratie entschärft werden.

Ungeimpftes Personal muss sich allerdings weiterhin täglich unter Aufsicht oder im Testzentrum testen, vor Arbeitsantritt.

Des Weiteren fordern die Minister eine vollständige Kostenübernahme der Testkosten für medizinisches Personal!

Stay tuned, es bleibt spannend!

Euer Mediateam vom VPT

24/11/2021

Ann Arbor/Michigan – US-Pathologen haben in Lungenbiopsien von Patienten, die sich nicht vollständig von COVID-19 erholt hatten und weiter Veränderungen in der...

23/08/2021

Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) haben gemeinsam Klage gegen Teile des zweiten Schiedsspruchs vom 13. Juli 2021 eingereicht.

23/08/2021

Schiedsverfahren: Verbände reichen Klage ein

Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) haben gemeinsam Klage gegen Teile des zweiten Schiedsspruchs vom 13. Juli 2021 eingereicht.

Mit der Vergütungserhöhung um 14,09 Prozent zu den Bundeshöchstpreisen vom 1. Juli 2019 hat die Schiedsstelle der Physiotherapiebranche zwar eine deutliche Preissteigerung zugesprochen. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt. Wirtschaftlich tragfähig ist das Ergebnis aber nicht. Die Erhöhung erlaubt es Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern zum Beispiel noch immer nicht, ihren Angestellten ein Gehalt zu bezahlen, das dem eines nach TVöD bezahlten Angestellten im stationären Bereich entspricht. Solange dies nicht möglich ist, sind ambulante Physiotherapiepraxen speziell gegenüber stationären Einrichtungen, aber auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt insgesamt nicht konkurrenzfähig. Diese Konkurrenzfähigkeit ist aber dringend vonnöten, um die Attraktivität der Berufe in der Physiotherapie nachhaltig zu steigern, um so die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten langfristig zu sichern.
Grundlage für die langen Verhandlungen und das anschließende Schiedsverfahren war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Darin hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Verbände und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) beauftragt, Preise festzulegen, die „eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen“.

Ohne die Klage könnte das von der Schiedsstelle festgesetzte Preisniveau von den Krankenkassen als „leistungsgerecht und wirtschaftlich“ im Sinne des TSVG bewertet werden. Dadurch wäre der Verhandlungsrahmen für die nächsten Jahre deutlicher enger, weil sich zukünftige Vergütungserhöhungen nur an einem Inflationsausgleich und durchschnittlichen Lohnsteigerungen orientieren würden. „Wenn wir die Ergebnisse des Schiedsspruches in dieser Form akzeptieren, würden wir den gesetzlichen Auftrag, dass unsere Leistungen leistungsgerecht und wirtschaftlich tragfähig vergütet werden sollen, aufgeben“, so die vier Verbandsvorsitzenden.
Da die Verbände diese Angemessenheit der Preise aber nach wie vor nicht sehen, haben sie sich gemeinsam entschlossen, den Schiedsspruch zu beklagen. Aus ihrer Sicht ist der Auftrag des TSVG erst dann vollständig erfüllt, wenn die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Patienten gewährleistet. Das ist bislang nicht der Fall.

03/03/2021

Physiotherapeuten und Krankenkassen streiten um angemessene Vergütung – Schiedsspruch brachte keine Lösung

Dass Physiotherapie in Deutschland zu schlecht bezahlt wird, bestätigte im Mai 2019 auch die Bundesregierung. Sie forderte die Physiotherapieverbände und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) daher per Gesetz auf, sich auf Preise zu einigen, die eine wirtschaftliche Praxisführung und eine angemessene Vergütung der Beschäftigten ermöglicht. Nachdem auch nach zahlreichen Verhandlungsterminen keine Einigung in Sicht war, sollte nun eine unabhängige Schiedsstelle die Preise festsetzen. Doch das jetzt verkündete Ergebnis schenkt kaum Hoffnung auf eine baldige Lösung.

Weiterlesen: http://bit.ly/030321_pm

Foto: AdobeStock/New Africa

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