13/12/2022
❄️ Schnee auf Gehwegen ❄️ Jedes Jahr, wenn der erste Schnee fällt, stellen sich viele die Frage: Muss ich den Gehweg auch schippen? Was passiert, wenn ich mich nicht darum kümmere? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst:
Wer muss sich um freie Gehwege kümmern❓
Grundsätzlich sind die Eigentümer:innen zum Räumen verpflichtet. Diese können die Pflichten jedoch auch an Dritte weitergeben.
Was genau muss von Schnee / Eis befreit werden❓
• Bürgersteig
• Hauseingang
• Wege zu Mülltonnen und Garagen
• Gehwege vor dem Haus (freigeräumte Mindestbreite 1m)
Muss ich zu jeder Uhrzeit raus❓
Werktags musst du in der Regel von 7 bis 20 Uhr die o.g. Bereiche freiräumen. An Sonn- und Feiertagen gilt die Räumpflicht meist ab 8 Uhr. Bildet sich Glatteis, so besteht eine sofortige Streupflicht. Werden Grundstücke früher betreten, müssen diese entsprechend früher freigeräumt werden. Wer verhindert ist, z.B. wegen Arbeit oder Urlaub, der muss sich um Ersatz kümmern – Abwesenheit entschuldigt nicht das Nicht-Nachkommen der Pflicht.
Welches Streugut ist erlaubt❓
Nach dem Räumen empfiehlt sich, zu streuen. Als Streugut sind Sand, Asche oder Splitt erlaubt. Salz verunreinigt das Grundwasser und ist daher nicht erlaubt. Sind Schnee und Eis aufgetaut, so geht es an den „Frühjahrsputz“, denn Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen sind zu entfernen.
Wer haftet, wenn sich jemand verletzt❓
Es haftet die Person, die für die Verantwortung für geräumte Gehwege und Zugänge hat.
➡️ Daher empfiehlt sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.