14/01/2025
Maul- und Klauenseuche in Brandenburg (MKS)
Am 10.01.2025 wurde in Hönow im Kreis Märkisch-Oderland in einer Herde Wasserbüffel die ansteckende Maul- und Klauenseuche nachgewiesen, nachdem drei Tiere verendet waren. Das
Friedrich-Loeffler-Institut hat die Fälle bestätigt. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmassnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Die Herde wurde
vorsorglich getötet.
Damit Hat Deutschland seinen jahrelangen Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, meldepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen. Die sehr leicht übertragbare Krankheit
verläuft bei den meisten erwachsenen Tieren nicht tödlich, führt aber zu einem lange anhaltenden Leistungsabfall. Behandlungsmöglichkeiten gibt es nicht. Für uns Menschen stellt die MKS keine gesundheitliche Gefahr dar!
MKS kann auf mehreren Wegen übertragen werden:
Direkt- von Tier zu Tier durch Kontakt mit Sekreten und Exkrementen; Indirekt- über Menschen, andere Tiere, Fahrzeuge, kontaminierte Gegenstände, Futter, Gülle und tierische Produkte
Welche Symptome haben erkrankte Tiere?
Das Virus verursacht eine schwere fieberhafte Allgemeinerkrankung. Das Fieber hält wenige Stunden bis Tage an. Die Tiere beginnen zu speicheln und die Mundschleimhaut rötet sich. An der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen bilden sich etwa nussgroße Bläschen. Innerhalb von ein bis drei Tagen platzen die Blasen auf und heilen ab. Viele Rinder zeigen Lahmheitserscheinungen oder können vor Schmerzen gar nicht mehr gehen. Bei Schafen und Ziegen verläuft die Infektion hingegen meist unauffällig. An der Seuche selbst sterben je nach
Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher.
Zu beachtende Sicherheitsmassnahmen
Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere!
Schützen Sie ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie betriebsfremde Personen, wie
z.B. Besamungstechniker, Tierarzt, Fütterungsberater, Monteure oder Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen.
Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland.
Beobachten Sie täglich ihre Tiere und informieren Sie schon bei dem geringsten Verdacht ihren zuständigen Amtstierarzt.
Ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründeter Verdacht hingegen keine!
Weitere Informationen finden sie unter
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/maul-und-klauenseuche/
https://www.vetkomb.de/rinderpraxis.html