09/10/2022
Liebe Patienten,
am Montag, 10.10.22, streiken wir nicht, sondern wir protestieren von 8 bis 10 Uhr für Sie und Ihre Gesundheitsversorgung!
Wir öffnen unsere Praxis daher erst um 10 Uhr und folgen damit dem Aufruf mehrerer Ärzteverbände und der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zum Protest gegen die von der Regierung geplanten Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung!
Konkret geht es um die Sparpläne der Bundesregierung mit Streichung des Terminservicevermittlungsgesetzes mit der sog. Neupatientenregelung und Deckelung beim Orientierungspunktwert zur Vergütung ärztlicher Leistungen.
Doch was verbirgt sich hinter diesen komplizierten Begriffen? Wir wollen es Ihnen kurz und knapp verdeutlichen. Bitte nehmen Sie sich hierzu kurz Zeit, denn es geht um Ihre Gesundheitsversorgung:
1) Terminservicevermittlungsgesetze oder sog. Neupatientenregelung
Vor ca 3 Jahren hat ein Gremium, an dem auch Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach beteiligt war, beschlossen, die Fachärzte zu längeren Sprechzeiten zu verpflichten. Im Anschluss daran ist diesem Gremium aufgefallen, dass man zuvor aber die erlaubte Anzahl der zu behandelnden Patienten beschränkt hat. Wer diese erlaubte Anzahl überschreitet, wird abgemahnt und damit bestraft, dass diese Mehrarbeit minder vergütet wird.
Der Fehler lang also nicht daran, dass die Ärzte zu wenig arbeiten wollten, sondern dass man ihnen in einem System mit Planwirtschaft vorgeschrieben hat, wie viele Patienten man im Quartal behandeln darf.
Um aus diesem Dilemma zu kommen, hat man das Terminservicevermittlungsgesetze eingeführt. Konkret heißt das, leistet ein Arzt mehr Arbeit als man ihm zuvor eigentlich zugestanden hat, wird er nicht bestraft, sondern er darf diesen Patienten ganz normal bei voller Vergütung zusätzlich behandeln.
Dieses System hat sich bis dato hervorragend bewährt, gerade wenn es darum geht, als Hausarzt notfallmäßig noch Patienten zeitnah innerhalb weniger Tage bei einem anderen Facharzt vorzustellen.
Fällt dies weg, nimmt man uns Hausärzten diese Möglichkeit der raschen Facharztvorstellung, da die anderen Fachärzte zurecht auf ihre sog. Deckelung und Budgetierung verweisen werden müssen und sich sicherlich nicht für Mehrarbeit auch noch abstrafen lassen werden.
Ganz konkret: es wird bei dringendem Behandlungsbedarf keine Möglichkeit mehr geben, ihre aktuell teils monatelange Wartezeit auf einen Facharzttermin auf wenige Tage verkürzen zu können. Damit verschlechtert sich Ihre Gesundheitsversorgung massiv!
Hier will die Regierung eindeutig an falscher Stelle sparen!
2) Deckelung beim Orientierungspunktwert zur Vergütung ärztlicher Leistungen
Die Vergütung kassenärztlicher Leistungen erfolgt in Deutschland in sog. Punkten. Der Wert eines Punktes wird jährlich an die aktuelle Wirtschaftssituation und Inflation angepasst. Aktuell nähert sich der Inflationssatz der 10%-Marke, Gaspreise, Strompreise, Benzinkosten etc. sind enorm gestiegen. Dies trifft alle Verbraucher, zu denen auch die Arztpraxen und deren Mitarbeiter zählen, hart. Dennoch will man den Punktwert gleich behalten und nicht erhöhen. Die steigenden Kosten für die Arztpraxen werden also keinen Ausgleich finden. Damit bringt man Praxen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die im Extremfall in der Kündigung von MitarbeiterInnen oder Schließung von Praxen enden kann, was letztendlich wieder hauptsächlich an Ihnen, unseren Patienten, ausgeht!
Noch sind diese geplanten Änderungen nicht endgültig beschlossen. Es besteht noch Hoffnung, dies mit Protestaktionen zu verhindern. Drücken Sie uns für Ihre Versorgung den Daumen!
Ihre Hausärzte Cham