06/02/2022
Liebe Ärztinnen und Ärzte, liebe Medizinstudierende,
in der Dezemberausgabe der Ärzte Zeitung Klinikreport gibt es einen Zeitungsbericht 📰über die Anerkennung ausländischer Ärzte in Deutschland🇩🇪.
Wir haben den Zeitungsbericht📰für Euch zusammengefasst:
Wer aus der EU 🇪🇺 kommt, braucht keine inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung (Berufsanerkennungsrichtlinie).
Bei Ärztinnen und Ärzten aus der EU 🇪🇺 , gibt es nur eine formale Überprüfung der Unterlagen 📑 innerhalb von drei Monaten ➡️dann bekommt man die Approbation.🥳
Wer nicht aus der EU kommt, braucht eine Gleichwertigkeitsprüfung (Prüfung der Ausbildungsunterlagen, Berufserfahrung, Zeugnisse usw.) durch die zuständige Approbationsbehörde.📑
Bei der Approbationsbehörde prüfen externe Gutachter und die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe in Bonn für die Gleichwertigkeitsprüfung.📌
Die Gleichwertigkeitsprüfung kann vier Monate dauern oder auch ein Jahr.📅
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ➕ist, erhalten die Ärztinnen und Ärzte ein Gutachten und die ärztlichen Ausbildung wird anerkannt.
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung negativ ➖ ist, muss die Kenntnisprüfung absolviert werden.
Bei der Kenntnisprüfung geht es vor allem um Innere Medizin und Chirurgie 🩺💉🌡💊
Die Kenntnisprüfung wird von den Ärztekammern oder Ärzten von der Universität geprüft.👩🎓
Die Kenntnisprüfung kann sich nach Bundesland unterscheiden.📚
Oft müssen Ärzte ein Jahr auf einen Prüfungstermin für die Kenntnisprüfung warten.📅
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden.⚠️
Oft verzichten ausländische Ärztinnen und Ärzte auf die Gleichwertigkeitsprüfung und melden sich direkt für die Kenntnisprüfung an.💡
Während des Wartens auf die Gleichwertigkeitsprüfung oder die Kenntnisprüfung, kann die Berufserlaubnis beantragen werden.📬
Die Berufserlaubnis gilt maximal zwei Jahre für ein Bundesland oder einen Arbeitgeber.👩⚕️
Ausnahmsweise wird die Berufserlaubnis verlängert.⚠️
Wenn Ihr noch Fragen oder Wünsche habt, meldet Euch gerne bei uns.📝💬
Euer MedicalBootCamp