17/04/2026
Die Rückkehr der Verhandlungs-Ketten
Finanzieller Rückschritt in der Physiotherapie?
Um die drohende Deckungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, empfiehlt die FinanzKommission Gesundheit harte Einschnitte.
08.04.2026 • 46 Kommentare
In der Welt der Gesundheitspolitik gibt es Begriffe, die bei fachkundigen Therapeuten ungute Vorahnungen auslösen. Eine davon ist die „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“. Was technisch klingt, ist das Herzstück des ersten Berichts der FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026. Das Ziel ist klar definiert: Die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen ab 2027 stabilisiert werden, da ohne Reformen ein Defizit von über 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 droht.
Das Ende der Verhandlungsfreiheit: Rückkehr zur Grundlohnsumme
Der für Physiotherapeuten folgenreichste Vorschlag ist die Reformempfehlung Nr. 1: Die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die Kommission stellt fest, dass die Ausgabendynamik der letzten Jahre vor allem durch Preiseffekte getrieben wurde, da Vergütungen teils deutlich über der Einnahmenentwicklung der Krankenkassen stiegen.
Für die Heilmittelerbringer bedeutet dies konkret: Die Vergütungsanstiege sollen künftig wieder strikt an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder – die sogenannte Grundlohnsumme – gekoppelt werden. In den vergangenen Jahren war dieser Grundsatz (§ 71 SGB V) in vielen Bereichen gelockert worden, was zu spürbaren Honorarzuwächsen führte. Damit soll nun Schluss sein. Die Kommission empfiehlt eine „globale Begrenzung“, damit die Kosten im Gesundheitswesen nicht schneller wachsen als die Löhne der Beitragszahler.
Moratorium und Streichung der Versorgungsbezogenen Pauschale innerhalb der Blankoverordnung
Neben dieser strategischen Neuausrichtung sieht der Bericht zwei weitere spezifische Einschnitte für die Physiotherapie vor:
Einjähriges Preismoratorium
Für das Jahr 2027 sollen die Preise für Heilmittel vollständig eingefroren werden. Die Kommission erhofft sich davon eine sofortige Entlastung der GKV um ca. 0,7 Milliarden Euro (Empfehlung Nr. 24).
Abschaffung der Verordnungsbezogenen Pauschale Blankoverordnung
Die erst kürzlich eingeführte gesonderte Pauschale je Blankoverordnung soll wieder gestrichen werden. Dies soll weitere 0,2 Milliarden Euro jährlich einsparen (Empfehlung Nr. 25).
Insgesamt setzt die Kommission darauf, dass der Heilmittelbereich durch diese „Disziplinierung“ der Preise einen signifikanten Beitrag zur Schließung der Finanzlücke leistet.
Weitsichtige Warnung: Brünger behält Recht
Dass diese Entwicklung eintreten würde, ist für Branchenkenner keine Überraschung. Bereits vor einem Jahr sah der Physiotherapeut und Gesundheitsökonom (B.A.) Volker Brünger diese Rückabwicklung kommen (wir berichteten). Er bewertete die drohende Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung als fatalen Rückschritt. In seiner damaligen Analyse warnte er eindringlich davor, dass eine erneute Deckelung die mühsam erzielten Erfolge bei der Attraktivität des Berufs zunichtemachen würde.
Brünger betonte schon damals, dass die Entkoppelung von der Grundlohnsumme die einzige Möglichkeit war, dem Fachkräftemangel durch marktgerechte Gehälter entgegenzuwirken. Aus seiner Sicht bedeutet die nun empfohlene Strategie einen Rückfall in eine staatlich verordnete Mangelverwaltung, die steigende Betriebskosten und die Inflation ignoriert. Die aktuellen Empfehlungen der Kommission bestätigen heute seine Befürchtung, dass die finanzielle Belastbarkeit der GKV erneut über die notwendige Existenzsicherung der Praxen gestellt wird.
Höhere Zuzahlungen für Patienten
Auch die Patienten werden zur Kasse gebeten, was indirekt die Arbeit in den Praxen beeinflusst. Die Reformempfehlung Nr. 2 sieht vor, die seit 2004 nahezu unveränderten Zuzahlungsgrenzen an die Inflation anzupassen. Ziel ist ein „realwertiges Niveau“, was für die Versicherten eine Mehrbelastung und für die Praxen einen höheren Verwaltungsaufwand beim Einzug der Gelder bedeuten könnte. Diese Maßnahme wird in die Kategorie B eingestuft, da die Auswirkungen auf die Verteilungsgerechtigkeit als „unsicher“ gelten.
Ein Fazit mit Fragezeichen
Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Physiotherapie so kommen werden, weiß heute noch niemand. Die Politik hat durch das enorme Volumen der 66 Empfehlungen (insgesamt 42,3 Mrd. Euro für 2027) einen großen Ermessensspielraum und kann wählen, welche Daumenschrauben sie tatsächlich anzieht. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt aber leider, dass derjenige verschont wird, der am lautesten schreit – und Therapeuten gehörten in der Vergangenheit leider nicht zu den Schreihälsen.
Mit Ausnahme der Vereinten Therapeuten (VT) und der Therapeuten-am-Limit (TAL) vielleicht.
Katja Ibsen / physio.de
PS: Lesen Sie hier ein Interview mit Volker Brünger (Physiotherapeut und Gesundheitsökonom) zu den Sparvorschlägen der FinanzKommission Gesundheit.
Quelle: physio.de
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