23/05/2020
Hallo ihr Lieben,
Da mir gerade auffiel, dass die Zahl der Aufrufe ansteigt...
Wir SIND DA. Nach wie vor.
Und, laut Ba-Wü C-Verordnung, gibt es bei uns in der Praxis keine Pflicht, eine Maske zu tragen.
Hierzu der Text der FAQ der C-VO Ba-Wü:
Gilt die Maskenpflicht auch beim Arztbesuch, etwa im Wartezimmer?
Es ist sehr zu empfehlen auch im Wartezimmer eine Maske zu tragen, sofern der Mindestabstand zu anderen Patienten nicht sicher eingehalten werden kann. Eine Pflicht nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg besteht jedoch nicht.
So, ansonsten läuft alles MENSCHLICH zu, mit Achtsamkeit und Respekt zueinander kommen wir im Leben ohnehin immer GUT des Weges :-)
Namaste!