Bezirksärztekammer Nordbaden

Bezirksärztekammer Nordbaden Bezirksärztekammer Nordbaden - unselbstständige Untergliederung der Landesärztekammer Baden-Würt Geburtstag feiern.

Die Bezirksärztekammer Nordbaden ist eine rechtlich unselbständige Untergliederung der Landesärztekammer Baden-Württemberg – Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den vier Bezirksärztekammern Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg und Südbaden bildet die ärztliche Selbstverwaltung in Baden-Württemberg. Sie ist Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und auf landesgesetzlicher Grundlage (Heilberufe-Kammergesetz für Baden-Württemberg) errichtet. Kernaufgaben der Bezirksärztekammern sind:

- die melderechtliche Erfassung aller Ärztinnen und Ärzte, die im Bezirk den ärztlichen
Beruf ausüben oder ohne ärztliche Tätigkeit dort ihren Wohnsitz haben;
- die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen im Zusammenhang mit Qualifikationen
nach der Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzqualifikationen) sowie
die Abnahme von Prüfungen;
- die Erteilung von Fachkundebescheinigungen nach der Röntgenverordnung und der
Strahlenschutzverordnung einschließlich der Abnahme von Prüfungen;
- die Zulassung von Weiterbildungsstätten;
- die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen an leitende Ärztinnen und Ärzte;
- die Berufsaufsicht über die Ärztinnen und Ärzte im Bezirk, insbesondere die Bearbeitung von berufsrechtlichen Beschwerden bis hin zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Kammeranwaltschaft;
- die Beratung von Kammermitgliedern und Patienten in allen berufsbezogenen Fragen;
- die Funktion als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die medizinischen Fachange-stellten;
- die Beratung von Behörden und öffentlichen Stellen auf der Ebene des Bezirks;
- die Sicherstellung eines qualifizierten Fortbildungsangebotes für die Kammerangehörigen. Ferner sind bei den vier Bezirksärztekammern jeweils ein Bezirksberufsgericht, eine Kammeranwaltschaft, eine Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht und eine Kommission nach dem Transplantationsgesetz angesiedelt. Bei der Bezirksärztekammer Nordbaden ist ferner die gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angesiedelt. Diese Stelle prüft auf Antrag von Patienten, Versicherungen, Beihilfestelle und Ärzten das Liquidationsverhalten der Ärztinnen und Ärzte in der privatärztlichen Versorgung. Historisches:

Die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland in Form der heute bestehenden 17 Landesärztekammern und der Bundesärztekammer konnte 2014 ihren 150. Ausgangspunkt im Jahre 1864 war das Großherzogtum Baden mit Karlsruhe als Sitz der ersten öffentlichen Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Die Selbstverwaltung der freien Berufe und damit auch die ärztliche Selbstverwaltung ist in ihrem eigentlichen Kern das gesetzlich verbürgte Recht, die eigenen Berufsangelegenheiten frei von Fremdbestimmung selbst zu regeln. Sie ist das Vermächtnis früherer Generationen von Ärztinnen und Ärzte, die sich diese Freiheit in stetiger Auseinandersetzung mit dem Obrigkeitsstaat erkämpft haben. Heute ist der Gedanke der berufsständischen Selbstverwaltung ganz selbstverständlicher Ausdruck unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Im Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg entstanden nach 1945 in den verschiedenen Besatzungszonen zunächst die Kreisärzteschaften und die vier Bezirksärztekammern. Erst im Jahre 1953 entstand durch das Kammergesetz die Landesärztekammer Baden-Württemberg als gemeinsame Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Entstehungsgeschichte kommt noch heute in der internen Verfassung der ärztlichen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg zum Ausdruck. Die nach § 4 des Heilberufe-Kammergesetzes für Baden-Württemberg den Kammern übertragenen Aufgaben sind durch Kammersatzung zwischen der Landesebene, der Bezirksebene und der Kreisebene aufgeteilt. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 16 der (Haupt-)Satzung und der Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzteschaften. Funktional gesehen ist den Kreisärzteschaften vor allem die ärztliche Fortbildung und die Pflege des Gemeinsinns, den Bezirksärztekammern die gesamte operative Behördentätigkeit, der Landesärztekammer die politische Vertretung gegenüber der Landesregierung und der Bundesärztekammer die Vertretung gegenüber der Bundespolitik übertragen.

🚨 Möchtest du deine Fähigkeiten in der Notfallmedizin weiterentwickeln? Unser Notarztkurs in Karlsruhe, den wir in Zusam...
06/04/2025

🚨 Möchtest du deine Fähigkeiten in der Notfallmedizin weiterentwickeln? Unser Notarztkurs in Karlsruhe, den wir in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden anbieten, ist die perfekte Gelegenheit dafür!

✅ 80 Stunden Unterricht
✅ ganztägig
✅ 50 % praktische Anteile
✅ Die Kursinhalte basieren auf dem neuen Lehrbuch „Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung“ der Bundesärztekammer.
🎦 Besuche unseren YouTube-Kanal DRKKVKA, um dir den Trailer zum Notarztkurs anzusehen und einen ersten Eindruck zu gewinnen.

📅 Der Kurs findet vom 22. bis 29. März 2025 statt. Melde dich jetzt an! 📲

Wer kann teilnehmen?
🩺 Approbierte Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzqualifikation „Notfallmedizin“ oder „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ anstreben.

🔗 Weitere Informationen erhältst du hier: https://www.drk-karlsruhe.de/angebote/gesundheit/medizinakademie/karlsruher-notarztkurs.html

⚠️ Die Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzqualifikationen „Notfallmedizin“ und „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ sind nicht bundesweit einheitlich geregelt. Am besten informierst du dich direkt bei der zuständigen Ärztekammer

Wiedereinstieg in den Beruf für Medizinische Fachangestellte - Kurszeiten    21.02.2024, 09.00 - 15.30 Uhr    22.02.2024...
22/01/2024

Wiedereinstieg in den Beruf für Medizinische Fachangestellte - Kurszeiten

21.02.2024, 09.00 - 15.30 Uhr

22.02.2024, 09.00 - 15.30 Uhr

23.02.2024, 09.00 - 15.30 Uhr

Anmeldung unter:
https://www.aerztekammer-bw.de/wiedereinstieg-in-den-beruf-fuer-medizinische-fachangestellte-8df06223498a244c

Mit unserem dreitägigen Kurs wollen wir Sie ermuntern, wieder in diesen einmal erlernten, vielfältigen und abwechslungsreichen Beruf der „Medizinischen Fachangestellten“ einzusteigen.

Die Medizinische Fachangestellte ist unverzichtbar im Gesundheitswesen: Sie ist die erste Ansprechpartnerin am Empfang, sie bereitet die Behandlungsräume vor, assistiert bei Behandlungen, führt selbständig Arbeiten im Labor oder andere medizinisch-technische Arbeiten durch, berät Patientinnen und Patienten. Außerdem ist sie mit organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben betraut.

Unser Kurs will eine Einführung in die wichtigsten Themen sein, die Sie bei einem Wiedereinstieg erwarten:

Anmeldung und Praxisorganisation
Terminplanung / Der Notfall
Atteste / Anträge / Datenschutz
Vergütungsstrukturen, Abrechnung EBM/ GOÄ/ DMPs / Formularwesen Abrechnung HZV
Sprechstundenbedarf/ Bestellwesen Haus- und FA-Praxen / Labor-Organisation
Kommunikation
Impfmanagement
Hygiene in der Praxis
Digitalisierung: Konnektoren, eAU, eRZ, ePA, KIM, Videosprechstunde

Zu den einzelnen Themen sind anschauliche Fallbeispiele vorgesehen.

Und auch wenn landläufig das Berufsbild weitgehend weiblich geprägt ist: Auch Männer üben den Beruf aus und sind deshalb herzlich bei unserem Kurs willkommen.

Wissenschaftliche Leitung:

Dr./Univ. Pisa Susanna Colopi-Glage
Niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin
Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden
Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe

Dr. med. Katharina Musculus,
Ärztin in Weiterbildung, Kliniken Nagold

Kurszeiten Mit unserem dreitägigen Kurs wollen wir Sie ermuntern, wieder in diesen einmal erlernten, vielfältigen und abwechslungsreichen Beruf der „Medizinischen Fachangestellten“ einzusteigen. Die Medizinische Fachangestellte ist unverzichtbar im Gesundheitswesen: Sie ist die erste...

Gemeinsames Symposium der Bezirkszahnärztekammer und der Bezirksärztekammer Nordbaden - Thematisch geht es diesmal um da...
10/01/2024

Gemeinsames Symposium der Bezirkszahnärztekammer und der Bezirksärztekammer Nordbaden - Thematisch geht es diesmal um das Thema Mundtrockenheit. Die möglichen Ursachen und auch die Folgen sind vielfältig, die Behandlung sollte entsprechend differenziert erfolgen.

Neben vielen harmlosen Gründen wie vorübergehendem Flüssigkeitsmangel oder Stress können manchmal auch ernstere Erkrankungen wie Diabetes, rheumatische beziehungsweise autoimmunologische Erkrankungen oder eine Hormonstörung ursächlich sein. Verschiedene Medikamente haben ebenfalls u.a. Mundtrockenheit als bekannte Nebenwirkung.

Mit unserem gemeinsamen Symposium mit der Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe wollen wir eine seit 2016 bestehende Tradition fortführen. Thematisch dreht sich das Symposium diesmal um das Thema Mundtrockenheit. Die möglichen Ursachen und auch die Folgen sind vielfältig, die Behandlung sollte...

Adresse

Zimmerstraße 4
Karlsruhe
76137

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Unsere Geschichte

Die Bezirksärztekammer Nordbaden ist eine rechtlich unselbständige Untergliederung der Landesärztekammer Baden-Württemberg – Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den vier Bezirksärztekammern Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg und Südbaden bildet die ärztliche Selbstverwaltung in Baden-Württemberg. Sie ist Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und auf landesgesetzlicher Grundlage (Heilberufe-Kammergesetz für Baden-Württemberg) errichtet. Kernaufgaben der Bezirksärztekammern sind: - die melderechtliche Erfassung aller Ärztinnen und Ärzte, die im Bezirk den ärztlichen Beruf ausüben oder ohne ärztliche Tätigkeit dort ihren Wohnsitz haben; - die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen im Zusammenhang mit Qualifikationen nach der Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzqualifikationen) sowie die Abnahme von Prüfungen; - die Erteilung von Fachkundebescheinigungen nach der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung einschließlich der Abnahme von Prüfungen; - die Zulassung von Weiterbildungsstätten; - die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen an leitende Ärztinnen und Ärzte; - die Berufsaufsicht über die Ärztinnen und Ärzte im Bezirk, insbesondere die Bearbeitung von berufsrechtlichen Beschwerden bis hin zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Kammeranwaltschaft; - die Beratung von Kammermitgliedern und Patienten in allen berufsbezogenen Fragen; - die Funktion als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die medizinischen Fachange-stellten; - die Beratung von Behörden und öffentlichen Stellen auf der Ebene des Bezirks; - die Sicherstellung eines qualifizierten Fortbildungsangebotes für die Kammerangehörigen. Ferner sind bei den vier Bezirksärztekammern jeweils ein Bezirksberufsgericht, eine Kammeranwaltschaft, eine Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht und eine Kommission nach dem Transplantationsgesetz angesiedelt. Bei der Bezirksärztekammer Nordbaden ist ferner die gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angesiedelt. Diese Stelle prüft auf Antrag von Patienten, Versicherungen, Beihilfestelle und Ärzten das Liquidationsverhalten der Ärztinnen und Ärzte in der privatärztlichen Versorgung. Historisches: Die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland in Form der heute bestehenden 17 Landesärztekammern und der Bundesärztekammer konnte 2014 ihren 150. Geburtstag feiern. Ausgangspunkt im Jahre 1864 war das Großherzogtum Baden mit Karlsruhe als Sitz der ersten öffentlichen Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Die Selbstverwaltung der freien Berufe und damit auch die ärztliche Selbstverwaltung ist in ihrem eigentlichen Kern das gesetzlich verbürgte Recht, die eigenen Berufsangelegenheiten frei von Fremdbestimmung selbst zu regeln. Sie ist das Vermächtnis früherer Generationen von Ärztinnen und Ärzte, die sich diese Freiheit in stetiger Auseinandersetzung mit dem Obrigkeitsstaat erkämpft haben. Heute ist der Gedanke der berufsständischen Selbstverwaltung ganz selbstverständlicher Ausdruck unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Im Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg entstanden nach 1945 in den verschiedenen Besatzungszonen zunächst die Kreisärzteschaften und die vier Bezirksärztekammern. Erst im Jahre 1953 entstand durch das Kammergesetz die Landesärztekammer Baden-Württemberg als gemeinsame Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Entstehungsgeschichte kommt noch heute in der internen Verfassung der ärztlichen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg zum Ausdruck. Die nach § 4 des Heilberufe-Kammergesetzes für Baden-Württemberg den Kammern übertragenen Aufgaben sind durch Kammersatzung zwischen der Landesebene, der Bezirksebene und der Kreisebene aufgeteilt. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 16 der (Haupt-)Satzung und der Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzteschaften. Funktional gesehen ist den Kreisärzteschaften vor allem die ärztliche Fortbildung und die Pflege des Gemeinsinns, den Bezirksärztekammern die gesamte operative Behördentätigkeit, der Landesärztekammer die politische Vertretung gegenüber der Landesregierung und der Bundesärztekammer die Vertretung gegenüber der Bundespolitik übertragen.