
23/07/2024
Wir haben freie Kapazitäten im Bereich Haushaltshilfe/Familienpflege in Karlsruhe!
Die Familienpflege (Haushaltshilfe gemäß §38 SGB V) unterstützt Familien, in denen die Mutter oder der Vater durch Krankheit, Kur oder andere Notsituationen ausfallen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) im Haushalt lebt oder eine Behinderung hat und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.
Dafür ist ein ärztliches Attest über Dauer und Umfang der benötigten Unterstützung erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Dazu gehören unter anderem:
die Haushaltsführung
die Betreuung der Kinder
die Besorgung von Einkäufen
die Zubereitung von Mahlzeiten
Haushaltshilfe gemäß §38 SGB V ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.