01/04/2026
Vergessener Blinker, geteilte Haftung und Streit um den Restwert. 🏍️
Ein Motorradfahrer fährt aus einem Kreisverkehr und vergisst, den rechten Blinker auszuschalten. Ein wartepflichtiger Autofahrer interpretiert das als Abbiegeabsicht und fährt los. Es kommt zur Kollision.
Das OLG Brandenburg (Urteil vom 15.01.2026, Az. 12 U 20/25) sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu. Das irreführende Blinksignal verstößt gegen die Rücksichtnahmepflicht. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass ein Blinker allein den Wartepflichtigen nicht vom Vorfahrtrecht entbindet.
Zusätzlich scheiterte die Versicherung mit dem Versuch, einen höheren Restwert aus einer Internetbörse anzurechnen. Wer sein Fahrzeug auf Basis eines ordnungsgemäßen Gutachtens zum regionalen Restwert verkauft, muss sich nachträgliche Onlineangebote in der Regel nicht entgegenhalten lassen.
Den vollständigen Fall lesen Sie in unserem Blogartikel. Link in der Bio.