
05/07/2025
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Betroffene eines Geschwindigkeitsverstoßes und ihre Verteidiger haben das Recht, Einsicht in die Falldateien der Messung zu nehmen. Die Falldatei bildet das zentrale Beweismittel und kann vor Ort bei der Bußgeldbehörde oder als ausgewertete Version eingesehen werden. Allerdings bleibt der amtliche Messwert aufgrund des standardisierten Messverfahrens grundsätzlich verbindlich. Im neuen Blogbeitrag der Kanzlei Bauer & Kollegen aus Brühl erfahren Sie, was das Urteil für Ihre Rechte im Bußgeldverfahren bedeutet und wie Sie im Falle eines Geschwindigkeitsverstoßes vorgehen können.