14/08/2025
Leider eine unglückliche Entwicklung...
Änderungen bei Altkleidern ab 2025 – Was darf noch in den Container?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Entsorgung von Alttextilien. Viele Menschen sind aktuell unsicher, was jetzt noch in die Altkleidercontainer darf – und was nicht.
Leider beobachten wir deshalb immer häufiger, dass:
❌ nicht mehr verwertbare Kleidung in den Containern landet,
❌ sämtliche Textilien achtlos hineingeworfen oder
❌ sogar einfach neben die Container gestellt werden.
Zudem kommt es vermehrt zu Aufbrüchen unserer Container, was die Situation zusätzlich erschwert.
Wir als DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V. haben die Leerungsintervalle bereits erhöht, doch wir sind auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Auf jedem unserer Container finden Sie unsere Kontaktdaten – bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt oder Sie Fragen haben!
ℹ️ Was gilt grundsätzlich?
✔️ Wiederverwendbare, saubere Kleidung
kann wie bisher in den Altkleidercontainern an den von der Kommune genehmigten Standorten abgegeben werden.
✔️ Zerschlissene Kleidung
gehört in die Restmülltonne, wenn es vor Ort keine getrennte Sammlung für Textilrecycling gibt. Falls Ihre Kommune bereits eine gesonderte Sammlung für Alttextilien anbietet, nutzen Sie bitte diese.
✔️ Stark verschmutzte Textilien
sollten weiterhin in die Restmülltonne entsorgt werden – es sei denn, es gibt vor Ort auch hierfür eine gesonderte Sammlung.
🚫 Bitte nichts einfach vor die Container stellen – das ist illegal, erschwert die Arbeit und führt dazu, dass auch gut erhaltene Kleidung unbrauchbar wird.
💬 Bei Fragen oder Hinweisen: Kontaktieren Sie uns gern direkt! Gemeinsam sorgen wir für einen nachhaltigen Umgang mit Altkleidern – für Umwelt, Soziales und unsere Region.
Ihr
DRK Kreisverband Märkischer Kreis e.V.