05/01/2026
📢 Wichtige Infos für euch ab Januar 2026 🏡💙
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es Änderungen im Pflegebereich, die besonders für pflegebedürftige Menschen in ambulanter Versorgung sowie für Kundinnen und Kunden mit Beratungsbesuchen relevant sind.
👇 Das ist für euch wichtig:
🔹 Pflegegeld & Pflegesachleistungen
➡️ Die Leistungen bleiben 2026 auf dem aktuellen Stand. Eine automatische Anpassung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. (voraussichtlich 2028)
🔹 Mehr Flexibilität bei Entlastungsleistungen
➡️ Kurzzeit- und Verhinderungspflege könnt ihr weiterhin flexibler nutzen – das erleichtert die Organisation bei Urlaub, Krankheit oder Ausfall der Pflegeperson.
🔹 Änderungen bei Beratungsbesuchen (§ 37.3 SGB XI)
➡️ Ziel ist, euch Bürokratie zu ersparen und mehr Entlastung zu bieten. Beratungsbesuche bleiben wichtig, werden aber praxisnäher und einfacher gestaltet. Konkret bedeutet das: Alle Menschen mit Pflegegrad 2-5 müssen nur noch einmal im Halbjahr ein verpflichtendes Beratungsgespräch nachweisen. Für Pflegegrad 1 bleibt die Beratung freiwillig, ebenso eine freiwillige vierteljährliche Beratung für Pflegegrad 4-5.
💬 Mein Tipp: Nutzt die Beratungsbesuche weiterhin aktiv! Sie helfen euch, die Pflege zu sichern, Leistungen optimal zu nutzen und Fragen frühzeitig zu klären.
🤍 Ich begleite euch auch 2026 zuverlässig, kompetent und persönlich.
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