23/02/2026
In Bayern ist das Bestattungsrecht klar geregelt – denn in Deutschland ist es Ländersache. Das bedeutet: Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, und in Bayern gelten dabei ganz eigene Rahmenbedingungen.
Ob Erd- oder Urnenbestattung – vieles ist verbindlich festgelegt. So besteht in Bayern grundsätzlich Friedhofszwang, und eine Urne darf in der Regel nicht zu Hause aufbewahrt werden. Auch bestimmte Fristen, innerhalb derer eine Bestattung stattfinden soll, sind gesetzlich vorgegeben.
Manches, was in anderen Bundesländern möglich ist, ist in Bayern nicht vorgesehen. Das heißt aber vor allem: Es gibt klare Orientierung und verlässliche Strukturen.
Gerade deshalb ist es hilfreich, sich frühzeitig mit den Regelungen am eigenen Wohnort auseinanderzusetzen. So lassen sich Wünsche und Möglichkeiten in Ruhe klären.