
15/07/2024
Ab sofort ist Dr. Schloeder berechtigt, die Implantologie als sogenannten „Tätigkeitsschwerpunkt“ zu führen. Die entsprechende Anerkennung hat er durch die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz erhalten. WAS IST EIN TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT?
Bei einem Tätigkeitsschwerpunkt handelt es sich um eine von der Zahnärztekammer (oder einem großen Fachverband) genehmigte Bezeichnung und einen Hinweis auf eine besondere Qualifikation eines Zahnarztes. Sie darf nur dann geführt werden, wenn der Zahnarzt in dem betreffenden Fachgebiet umfangreich fortgebildet ist, über mehrjährige Berufserfahrung verfügt und eine hohe Zahl von Behandlungen durchgeführt hat.
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