
07/10/2025
Neue Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz 🌿
Seit dem 27. September 2025 gelten neue Regelungen im Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Damit eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, den letzten Weg individueller zu gestalten.
Neu zugelassene Bestattungsarten (§ BestG RLP):
• Aufbewahrung der Urne zu Hause durch eine in der Totenfürsorgeverfügung benannte Person
• Verstreuung der Asche außerhalb von Friedhöfen (z. B. auf privatem Grundstück), wenn schriftlich verfügt
• Flussbestattung in den großen Flüssen des Landes (Rhein, Mosel, Lahn, Saar) mit wasserlöslicher Urnenkapsel, Durchführung vom Schiff aus
• Teilverarbeitung der Asche zu Erinnerungsstücken (z. B. Schmuck, Kunst)
• Tuchbestattung: statt eines Sarges kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leichentuch verwendet werden – die allgemeine Sargpflicht bei Erdbestattungen wird teilweise aufgehoben
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Wichtige Hinweise & Voraussetzungen:
Der letzte Hauptwohnsitz der/des Verstorbenen muss in Rheinland-Pfalz gelegen haben.
Der Wunsch für eine dieser neuen Bestattungsformen muss zu Lebzeiten schriftlich in einer sogenannten Totenfürsorgeverfügung festgelegt sein, und die Person(en), die den Willen umsetzen soll(en), müssen benannt werden.
Es gelten spezifische Bestimmungen, z. B. für Flussbestattungen, welche Kapsel zu verwenden ist und von wo aus durchgeführt werden darf.
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Wir bieten diese neuen Bestattungsformen an.
Die neuen individuellen Bestattungsformen werden wir zukünftig anbieten. Teilweise sind noch einige Details für die Durchführung in Klärung. Wir informieren in Kürze, sobald es weitere Informationen gibt.
🤍 Bei zwischenzeitlichen Fragen oder im Trauerfall: Kontaktiert uns – wir nehmen uns Zeit für euch.
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Wir haltet ihr von den neuen Möglichkeiten zur Verabschiedung?
Wie kommen die neuen Bestattungsmöglichkeiten bei euch an? Kommentiert gerne diesen Beitrag.