11/07/2025
🧾𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗚𝗢𝗔̈ – 𝘄𝗮𝘀 𝗽𝗮𝘀𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗲𝗶𝗴𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗮𝗸𝘁𝗼𝗿?
Bisher konntest Du bei erhöhtem Aufwand auf den 3,5-fachen Satz gehen – das ist vorbei.
Der neue GOÄ-Entwurf ersetzt die Faktorregelung durch ein Zuschlagsmodell. Nur über eine schriftliche Honorarvereinbarung kannst Du künftig mehr abrechnen – und auch das nur unter klaren Bedingungen:
✍️ Vor der Behandlung, schriftlich
📋 Mit Leistungsnummer, Begründung und Hinweis auf mögliche Erstattungsprobleme
⚖️ Ohne festgelegte Obergrenze – aber mit rechtlichem Graubereich
Was heißt das für Deine Praxis?
Mehr Aufwand, mehr Bürokratie – und mehr Unsicherheit.
Alle Details und eine verständliche Einordnung findest Du hier:
🔗https://bit.ly/3TCPnEt