
03/02/2025
Endlich keine unnötig langen Wartezeiten mehr, keine Umwege für Kinder, die dringend Hilfsmittelversorgungen benötigen: Das Gesetz zur beschleunigten Verordnung von Hilfsmitteln aus SPZs und MZEBs ist durch! Der Bundestag hat am 31.01.2025 die GSVG und den darin enthaltenen §33 zur beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus SPZ und MZEB beschlossen!🥳
Ab sofort: Hilfsmittel, die in SPZs oder MZEBs verordnet wurden, bedürfen keiner weiteren Prüfung auf medizinische Notwendigkeit durch die Krankenkassen oder den Medinzinischen Dienst!
Dafür gibt es eine Änderung im SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch): in §33 Absatz 5b Satz 2 SGB V der Absatz 5c eingefügt.
Das bedeutet:
💛Kinder, die eine zeitnahe Hilfsmittelversorgung benötigen haben nun endlich Rechtsanspruch auf eine beschleunigte Versorgung.
💛Keine Widersprüche mehr, wenn die Verordnung über ein SPZ oder ein MZEB kommt