14/07/2025
Ein Ende in Sicht – aber kein gutes für die Stadt Leichlingen…
Wie in unserem vorangegangenen Informationsschreiben angekündigt, möchten wir Sie auch weiterhin über die aktuelle Situation unseres Standortes Am Büscherhof 45 informieren, da das Thema nun hoffentlich bald ein Ende findet – allerdings kein gutes für die Stadt Leichlingen.
Nachdem sich die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Leichlinger Bäder- und Beteiligungsgesellschaft (LBB) in den vergangenen 4 Jahren, die nunmehr seit der Starkregenkatastrophe vergangen sind, unseren Gesprächsangeboten und Lösungsvorschlägen verschlossen hat, waren wir bekanntlich gezwungen, die LBB auf Einhaltung ihrer mietvertraglichen Pflichten und auf Wiederherstellung unserer Therapieräume zu verklagen. Gleiches galt für den Schaden, den wir durch die mittlerweile 4-jährige Vorenthaltung unseres Therapiezentrums erlitten haben.
Zur Erinnerung: Nachdem überall in Leichlingen nach dem Starkregenereignis im Juli 2021 aufgeräumt und wiederaufgebaut wurde, hat uns die LBB mitgeteilt, dass dies für die „Therapieburg“ im Blütenbad nicht gilt, da die Räume nach Meinung der LBB nicht mehr wiederherzustellen seien und damit unser bestehender Mietvertrag quasi mit den Fluten „weggeschwemmt“ sei. Da diese Entscheidung der LBB für uns aber existenzgefährdend war, haben wir nichts unversucht gelassen, die LBB auf ihren Irrtum hinzuweisen. So haben wir beispielsweise durch detaillierte Kostenvoranschläge nachgewiesen, dass unsere Therapieräume mit einem vertretbaren Kostenaufwand wiederherstellbar sind und keinesfalls ein „Totalschaden“ vorliegt. Leider war die LBB nicht bereit, sich mit diesen Tatsachen auseinanderzusetzen und beharrte stur auf ihrer Entscheidung. Ein sehr kostspieliger Fehler wie wir heute wissen.
Somit standen wir vor dem Dilemma, dass wir unseren Patienten und Mitarbeitern keine Perspektive bieten konnten, wann unser Therapiezentrum jemals wieder öffnet und wir unseren Patienten wieder das gewohnte Therapieangebot unterbreiten können. Hinzu kommen die finanziellen Schäden, die uns durch die mittlerweile 4-jährige Schließung unserer Therapieräume entstanden sind. Dies alles hat uns keine andere Wahl gelassen als unser Recht gerichtlich einzuklagen, da wir keine Hoffnung mehr hatten, dass die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der LBB zur Einsicht gelangt.
Das Landgericht Köln hat zur Klärung der Frage, ob die Therapieräume tatsächlich nicht mehr wiederhergestellt werden können, so wie es die LBB behauptet, insgesamt 4 Sachverständige beauftragt, die in den letzten 2 Jahren alle Einzelheiten untersucht und sich mit allen Argumenten auseinandergesetzt haben.
Alle Gutachten gelangen eindeutig zu dem Ergebnis, dass nichts gegen eine Wiederherstellung unserer Therapieräume spricht und diese ohne jede Einschränkung wieder in einen Zustand versetzt werden können, der die mietvertraglich vereinbarte Nutzung als Physiotherapiepraxis zulässt. Zudem haben die Sachverständigen festgestellt, dass die Kosten für die Wiederherstellung keinesfalls so hoch sind, wie von der LBB behauptet, sondern vielmehr dem Betrag entsprechen, den wir der LBB immer wieder vorgerechnet haben.
Diese Woche wurde der Rechtsstreit nunmehr vor dem Landgericht verhandelt und die Sachverständigen angehört. Das Ergebnis war, dass das Gericht und alle Sachverständigen unsere Auffassung, die wir seit dem ersten Tag vertreten haben, in vollem Umfang bestätigen. Wörtlich sagte der Richter, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die LBB den Rechtsstreit verliert „sehr hoch“ sei und schickte die LBB mit dem dringenden Auftrag nach Hause, sich in ihrer nächsten Aufsichtsratssitzung im September ein Angebot zu überlegen, das die uns durch die mittlerweile 4-jährige Schließung entstandenen Schäden ausgleicht.
Auf der einen Seite freuen wir uns, dass das Gericht und die Sachverständigen unsere Auffassung bestätigen und dies der LBB in aller Deutlichkeit mitgeteilt haben. Auf der anderen Seite müssen wir den Kopf schütteln, da wir seit 4 Jahren versucht haben, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der LBB auf ihre erwiesenermaßen falsche Auffassung hinzuweisen und zu verhindern, dass sich mit jedem Monat und mit jedem Jahr der Untätigkeit der Schaden für die Stadt Leichlingen vergrößert. Denn nun ist leider der größtmögliche Schaden für die Stadt entstanden, da diese verpflichtet sein wird, unsere Therapieräume wiederherzustellen und dafür aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Baukosten mehr Geld aufwenden muss. Außerdem haben sich mit jedem Jahr der Schließung unsere Einnahmeausfälle und damit unser finanzieller Schaden vergrößert. Leider wird auch dieser durch die Uneinsichtigkeit der LBB entstandene Schaden von der Stadt zu erstatten sein, sodass die seit Jahren defizitäre Haushaltslage eine weitere Schieflage erfahren wird.
Dieses Ergebnis war voraussehbar, aber leider bedurfte es eines langjährigen Gerichtsverfahrens, 4 kostenintensiven Gutachten und der deutlichen Worte des Gerichts, damit die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der LBB nicht weiter die Tatsachen ignorieren und den Schaden für die Stadt Leichlingen weiter vergrößern. Ein Schaden, der durch etwas mehr Sachkunde und bessere Beratung hätte vermieden werden können. Nun aber beschert die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der LBB der Stadt Leichlingen einen weiteren hohen finanziellen Schaden. Ein Ergebnis, das uns als Leichlinger Unternehmen bei aller Erleichterung über die klaren Worte des Gerichts keinen Anlass zur Freude gibt.