TherapieBurg

TherapieBurg Praxis für Physiotherapie & Gesundheitstraining

Alle gemeinsam für Aaron! 💪🏻
09/01/2026

Alle gemeinsam für Aaron! 💪🏻

Initiator Lars Burgwinkel wirbt in diesem Jahr um Spenden für den Leichlinger Aaron, der seit einem Badeunfall vor zweieinhalb Jahren im Rollstuhl sitzt.

Neues Jahr, gleiches Problem! 🤷🏼‍♂️
08/01/2026

Neues Jahr, gleiches Problem! 🤷🏼‍♂️

Pressemitteilung in dem RechtsstreitBurgwinkel ./. Leichlinger Bäder- und Beteiligungsgesellschaft (LBB)vom 19.12.2025Na...
19/12/2025

Pressemitteilung in dem Rechtsstreit
Burgwinkel ./. Leichlinger Bäder- und Beteiligungsgesellschaft (LBB)
vom 19.12.2025

Nachdem das Landgericht Köln nach rund 4 Jahren Prozessdauer sein Urteil in dem
Klageverfahren gegen die Leichlinger Bäder- und Beteiligungsgesellschaft (LBB) gesprochen
und dem Kläger Lars Burgwinkel in vollem Umfang recht gegeben hat, kündigte die LBB
noch im Oktober 2025 an, gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung zu gehen. Zur
Begründung führte die LBB aus, dass „nach eingehender Prüfung der Entscheidungsgründe
begründete Anhaltspunkte bestehen, dass das Urteil rechtsfehlerhaft sei“
Dieses prozessuale Recht steht der LBB selbstverständlich zu, auch wenn insgesamt 4
Sachverständige unabhängig voneinander etwas anderes sagen. Allerdings geht das Jahr 2025
nun mit schnellen Schritten seinem Ende entgegen und eine Begründung der Berufung seitens
der LBB liegt immer noch nicht vor.
Wurde kurz nach der Niederlage der LBB noch verkündet, dass das Urteil eingehend geprüft
wurde und begründete Anhaltspunkte für Rechtsfehler festgestellt wurden, sind diese
angeblichen Fehler 2 Monate später immer noch nicht benannt worden, sodass es bislang bei
bloßen Ankündigungen seitens der LBB geblieben ist. Wenn das Urteil tatsächlich so
eingehend geprüft wurde und die Rechtsfehler so eindeutig sind, dann sollte es eigentlich kein
Problem sein, diese auch zu Papier zu bringen, damit sich ein Berufungsgericht damit
auseinandersetzen kann. Da dies aber immer noch nicht geschehen ist, kommen Zweifel an
der „eingehenden Prüfung“, den „eindeutigen Rechtsfehlern“ und damit den vollmundigen
Ankündigungen der LBB auf.
Stattdessen drängt sich der Eindruck auf, dass es die einzige Taktik der LBB ist, das
unvermeidliche Ende des Verfahrens solange es geht hinauszuzögern und die Augen vor den
Tatsachen zu verschließen. Dabei lässt die LBB außer Acht, dass die Probleme dadurch nicht
verschwinden und die Schadenersatzansprüche, die dem Kläger Lars Burgwinkel durch die
rechtswidrige Vorenthaltung seiner Therapieräume im Blütenbad zustehen, mit jedem Monat
größer werden.
Es ist bedauerlich, dass die LBB nicht in der Lage ist, sich mit den Tatsachen
auseinanderzusetzen und sich weiterhin weigert, das Urteil des Landgerichts Köln
anzuerkennen. Noch bedauerlicher ist aber, dass durch dieses Verhalten weitere
Schadensersatzansprüche und damit weitere finanzielle Belastung auf den ohnehin
angespannten Haushalt der Stadt Leichlingen zukommen, die letztlich von den
steuerzahlenden Bürgern der Stadt zu tragen sind.

Bitte beachten!
17/12/2025

Bitte beachten!

Neutrale Einschätzung eines lokalen Politikers.
13/11/2025

Neutrale Einschätzung eines lokalen Politikers.

Obwohl vier Gutachten gegen die Argumente der LBB im Prozess gegen Therapieburg-Besitzer Lars Burgwinkel sprechen, prozessiert die Stadt-Tochter weiter.

Etwas Gruseliges zu Halloween! 👻🎃Trotz allem ein schönes Wochenende!
31/10/2025

Etwas Gruseliges zu Halloween! 👻🎃
Trotz allem ein schönes Wochenende!

Das juristische Tauziehen um die Wiederherstellung der „Therapieburg“ am alten Hallenbad geht weiter. Die Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungsgesellschaft ruft erneut das Gericht an.

Pressemitteilung zu dem Urteil des LG Köln vom 17.10.2025in dem Rechtsstreit Burgwinkel ./. Leichlinger Bäder- undBeteil...
24/10/2025

Pressemitteilung zu dem Urteil des LG Köln vom 17.10.2025
in dem Rechtsstreit Burgwinkel ./. Leichlinger Bäder- und
Beteiligungsgesellschaft (LBB)

Nach rund 4 Jahren Rechtsstreit hat das Landgericht Köln sein Urteil in dem Klageverfahren gegen die Leichlinger Bäder- und Beteiligungsgesellschaft (LBB) gesprochen und dem Kläger Lars Burgwinkel in vollem Umfang recht gegeben.
Das Gericht verurteilte die LBB,
die Therapieräume im Blütenbad wiederherzustellen und das Mietverhältnis mit der „Therapieburg“ fortzusetzen.
Zur Erinnerung: Nachdem überall in Leichlingen nach dem Starkregenereignis im Juli 2021 aufgeräumt und wiederaufgebaut wurde, hat die LBB mitgeteilt, dass dies für die „Therapieburg“ im Blütenbad nicht gilt, da die Räume nach Meinung der LBB nicht mehr wiederherzustellen seien und damit der bestehende Mietvertrag nach ihrer Auffassung beendet
sei.
Diese Entscheidung war jedoch für den Kläger ebenso unverständlich wie
existenzgefährdend, da er seinen Patienten und Mitarbeitern keine Perspektive bieten konnte, wann das Therapiezentrum jemals wieder öffnet und er seinen Patienten wieder das gewohnte Therapieangebot unterbreiten kann. Hinzu kam der finanzielle Schaden für den Kläger, der
ihm durch die 4 ½ -jährige Schließung der Therapieräume entstanden ist.
Dies alles hat ihm keine andere Wahl gelassen als die LBB auf Einhaltung ihrer mietvertraglichen Pflichten und
auf Wiederherstellung der Therapieräume zu verklagen.
Dennoch hat der Kläger nichts unversucht gelassen, die LBB auf ihren Irrtum hinzuweisen.
So hat er beispielsweise durch detaillierte Kostenvoranschläge nachgewiesen, dass die Therapieräume mit einem vertretbaren Kostenaufwand wiederherstellbar sind und keinesfalls ein „Totalschaden“ vorliegt. Bis zuletzt hat der Kläger noch Gesprächsangebote und
Lösungsvorschläge unterbreitet. Leider war die LBB nicht bereit, sich mit diesen Tatsachen auseinanderzusetzen und beharrte stur auf ihrer Entscheidung. Ein sehr kostspieliger Fehler
wie sich nun zeigt.
Das Landgericht Köln ist zur Klärung der Frage, ob die Therapieräume tatsächlich nicht mehr wiederhergestellt werden können, so wie es die LBB behauptet, sehr sorgfältig vorgegangen
und hat insgesamt 4 Sachverständige beauftragt. Alle Gutachten gelangten eindeutig zu dem Ergebnis, dass nichts gegen eine Wiederherstellung der Therapieräume im Blütenbad spricht
und diese ohne jede Einschränkung wieder in einen Zustand versetzt werden können, der die mietvertraglich vereinbarte Nutzung als Physiotherapiepraxis zulässt. Zudem haben die Sachverständigen festgestellt, dass die Kosten für die Wiederherstellung keinesfalls so hoch sind, wie von der LBB behauptet, sondern vielmehr dem Betrag entsprechen, den der Kläger der LBB immer wieder vorgerechnet hat.
Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen und dem Kläger im vollen Umfang recht gegeben.
„Das Gericht hat der LBB in der letzten Verhandlung sogar noch eine „goldene Brücke“ gebaut und ihr dringend geraten, sich in der letzten Aufsichtsratssitzung im September ein Angebot zu überlegen, um ein sonst drohendes Urteil noch im letzten Moment abzuwenden.“ sagt Rechtsanwalt Volker Paas von der Kanzlei Mourkojannis Mörschner, der den Kläger in dem Verfahren vertreten hat. „Aber auch diese Gelegenheit, den Schaden für die Stadt
Leichlingen und damit die Allgemeinheit zu verringern, hat die LBB ungenutzt verstreichen lassen, was in der Sache nicht nachvollziehbar ist.“
„Auf der einen Seite freue ich mich, dass das Gericht und die Sachverständigen meine Auffassung in vollem Umfang bestätigen und nun Klarheit herrscht. Auf der anderen Seite
muss ich aber den Kopf schütteln, dass die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der LBB seit Juli 2021 nicht in der Lage waren, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen und auch
auf meine wiederholten Gesprächsangebote nicht eingehen wollten.“ sagt der Kläger Lars
Burgwinkel zu dem Urteil des Landgerichts Köln.
Nun ist die Stadt verpflichtet, die Therapieräume im Blütenbad wiederherzustellen und dafür
aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Baukosten mehr Geld aufzuwenden. Dieser finanzielle Schaden für die Stadt wird sich sogar noch vergrößern durch die nun anstehenden
Schadenersatzansprüche für die rechtswidrige Vorenthaltung der Therapieräume. Ein unschönes Erbe für den neuen Bürgermeister und die Geschäftsführung bzw. den neuen
Aufsichtsrat der Leichlinger Bäder- und Beteiligungsgesellschaft (LBB) und eine weitere finanzielle Belastung für den ohnehin angespannten Haushalt der Stadt Leichlingen, die vermeidbar gewesen wäre.

Nur das Beste für die Besten! 🫶🏼
10/10/2025

Nur das Beste für die Besten! 🫶🏼

Wir sind ja bekannt für klare Aussagen!Also oft…äh…meistens! 🤔  💪🏻
02/10/2025

Wir sind ja bekannt für klare Aussagen!
Also oft…äh…meistens! 🤔
💪🏻

Dann mal bis Montag! 😉
19/09/2025

Dann mal bis Montag! 😉

16/09/2025

nur noch mal so

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