
07/08/2025
🧾 Wichtige Neuerung: Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege jetzt noch einfacher und flexibler nutzen! 🧾
Pflegende Angehörige leisten Großartiges – aber auch Helfer brauchen mal eine Pause. Egal ob Urlaub, Krankheit oder einfach Zeit zum Durchatmen: Die Pflegekasse unterstützt Sie finanziell, wenn Sie sich vertreten lassen!
💡 NEU SEIT 2025:
Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden vereinheitlicht und können flexibler kombiniert werden! Das bedeutet:
👉 Bis zu 3.539 € pro Jahr stehen Ihnen nun für Entlastung zur Verfügung….ganz nach Ihrem Bedarf und ohne komplizierte Umrechnungen!
🔸 Verhinderungspflege (z. B. durch unseren Pflegedienst):
• Für bis zu 6 Wochen im Jahr oder stundenweise !
• Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher
• Pflegeperson muss nicht mehr zwingend 6 Monate gepflegt haben – das wurde vereinfacht! ✅
🔸 Kurzzeitpflege auch anteilig ambulant nutzbar
• Für bis zu 8 Wochen im Jahr oder stundenweise
• Kann jetzt flexibler mit der Verhinderungspflege kombiniert werden!
📌 Was bedeutet das für Sie konkret?
Wenn Sie uns mit der Verhinderungspflege beauftragen, können wir zusätzliche Leistungen über die Pflegekasse abrechnen – etwa mehr Unterstützung im Alltag, bei der Körperpflege oder Betreuung. Für Sie völlig unkompliziert!
👩⚕️ Ihre Liebsten sind bei uns in besten Händen und Sie können Ihre Auszeit mit gutem Gewissen genießen.
📞 Jetzt informieren & Entlastung sichern:
📍 DRK Schwesternschaft PflegeService Südwestpfälzer Land
📱 06331-209732
📧 Pflegeservice-swp@drk-schwesternschaft-neustadt.de
👉 Tipp: Teilen Sie diesen Beitrag mit anderen pflegenden Angehörigen – denn Entlastung steht jedem zu! 💙