03/02/2021
§§§ Neues aus der Rechtsprechung §§§
Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht zu entscheiden, ob auch dann, wenn man das Handy während der Fahrt zwischen Ohr und Schulter einklemmt, ein verbotswidriges Halten des Handys vorliegt.
Das OLG hat dies in seiner Entscheidung bejaht und das unter anderem damit begründet, dass zum "Halten" nicht unbedingt die Hände zu benutzen sind (bspw. beim Einklemmen von Gegenständen zwischen Arm und Oberkörper oder zwischen den Oberschenkeln) und trotzdem von einem "Halten" zu sprechen ist. Darüber hinaus soll das Verbot Mobiltelefone (und bestimmte andere elektronische Geräte) aufzunehmen oder zu halten zur Sicherheit beitragen, indem Ablenkung durch fahrfremde Tätigkeiten (bspw. Bedienung des Mobiltelefons) vermieden wird.
Also: Finger weg vom Handy beim Fahren. Die StVO schreibt unmissverständlich vor, dass der Motor beim Aufnehmen und Halten des Mobiltelefons vollständig ausgeschaltet sein muss. Die Start-Stopp-Automatik reicht dabei NICHT aus.
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!