
11/09/2025
Spannende Entwicklungen im Nachbarland Rheinland-Pfalz: 🤔Der Landtag hat eine Novelle des Bestattungsgesetzes beschlossen, die neue Formen der Beisetzung ermöglichen soll. Wir verfolgen aufmerksam, welche Regelungen tatsächlich in Kraft treten.
🏛️ Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz novelliert
📅 Am 11. September 2025 hat der Landtag in Rheinland-Pfalz eine Neufassung des Bestattungsgesetzes verabschiedet.
Einige Änderungen gibt es erstmalig in Deutschland: Künftig werden neben klassischen Beisetzungen in Rheinland-Pfalz Flussbestattungen, die Aufbewahrung einer Urne zu Hause, das Verstreuen der Asche im Garten sowie Diamantbestattungen möglich.
📰 Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/novellierung-des-bestattungsgesetzes-rheinland-pfalz/
📌 Wichtig: Diese neuen Beisetzungsarten sind an klare Voraussetzungen geknüpft. Die verstorbene Person muss ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben und zu Lebzeiten eine schriftliche "Totenfürsorgeverfügung" hinterlassen, in der auch eine verantwortliche Person benannt wird.
📝 Das unterstreicht die wachsende Bedeutung von Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügungen. Wer seine Wünsche für die eigene Bestattung verbindlich festlegen möchte, kann dies am besten in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen vor Ort tun.
📑 Noch offen bleiben praktische Fragen zur Umsetzung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen der Durchführungsverordnung geklärt werden müssen. Das Bestatterhandwerk steht der Landesregierung dafür beratend zur Seite.
Bild: © Landtag RLP / T. Silz