14/01/2026
Ab 2026 gelten für alle Pflegegrade 2 bis 5 einheitliche Regelungen 📅
Für die verpflichtenden Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI ist dann nur noch ein Pflichttermin pro Halbjahr nötig 🙌
➡️ Keine unterschiedlichen Intervalle mehr
➡️ Deutlich weniger organisatorischer Aufwand 🗂️⏱️
💬 Wichtig:
Freiwillige Beratungen bleiben weiterhin möglich – z. B. bei Fragen zur
🧾 Pflegeorganisation
💶 Finanzierung
🤍 Entlastungsangeboten
So wird Pflege übersichtlicher, flexibler und alltagstauglicher 💙
Kommen Sie auf uns zu. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die ambulante Pflege.