08/09/2025
🔎 Stand der Dinge beim Pflegekonzept Stambulant
Seit unserem Post im April 2024 hat sich einiges getan – aber umsetzen dürfen wir noch immer nicht.
👉 Positiv: Die hat Stambulant in den Koalitionsvertrag aufgenommen!
✍️ Im Koalitionsvertrag heißt es (Zeile 3480): „Stärkung der sektorübergreifenden pflegerischen Versorgung und Übernahme von Modellprojekten (wie zum Beispiel Stambulant) in die Regelversorgung.“
📌 Aktueller Stand:
Das Bundeskabinett hat die erneute Prüfung des Pflegekonzepts Stambulant an den Bundestag verwiesen. 🤷♂️
Dabei hat das IGES-Institut in seiner Evaluation ausdrücklich empfohlen, Stambulant in die Regelversorgung zu überführen. Zitat aus dem Abschlussbericht der Studie des IGES Instituts, Berlin, August 2023:
„Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung ergibt sich eine eindeutige Empfehlung,
das Modell „Haus Rheinaue“ als eine neue Versorgungsform in die Versorgung im
Rahmen des SGB XI – einschließlich der in das SGB V übergreifenden Modellkomponenten – zu überführen.“
📊 Warum das wichtig ist:
• Ende 2023: rund 5,6 Mio. Pflegebedürftige
• Prognose 2030: ca. 6,1 Mio.
• Prognose 2050: ca. 7,5 Mio.
• Bedarf: bis 2040 etwa 150.000 zusätzliche Pflegekräfte (Quelle: bundestag.de, 1. Lesung, 11.09.2025)
➡️ Das bestätigt uns erneut: Stambulant ist nicht nur ein praxiserprobtes Pflegekonzept, sondern ein notwendiger Schritt in die Zukunft der Pflege. Jetzt braucht es die Erlaubnis, diesen Schritt auch gehen zu dürfen.
BeneVit Haus Rheinaue Wyhl