
22/08/2024
Die Neuregelung zur Cannabis Nutzung im Straßenverkehr sieht für eine mögliche MPU, bei einmaligem auffällig werden, keine Höchstwerte wie es beim Alkohol wäre!
Beim Alkohol wäre bei 1,6 Promille eine Begutachtung (MPU) Pflicht.
Bei Cannabis darf in Zukunft bei erstmaliger Auffälligkeit, egal wie hoch der Wert auch sein mag, keine MPU gefordert werden.
Wie sinnvoll diese Gesetzgebung ist, soll jeder für sich entscheiden, aber die versuchte Gleichstellung mit Alkohol ist damit fehlgeschlagen!
Bei einer Folgeauffälligkeit wird dann die MPU gefordert, somit ist der erste Schuss „umsonst“, mal sehen wie viele Leben es kosten wird bis zu einer möglichen gesetzlichen Anpassung.
Wir wünschen niemandem eine unnötige MPU und halten die Neuregelung auf 3,5 ng als Auffälligkeitsgrenze für sinnvoll und begrüßenswert.
Den Mangel an Höchstwertgrenzen für eine unmittelbare MPU jedoch für höchstfahrlässig.
Herzliche Grüße
MPU Vorbereitung Kraus
Seit diesem Donnerstag gelten neue Grenzwerte für Cannabiskonsum am Steuer. Autofahrer sollten nicht mehr als 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut haben. Wer das überschreitet, dem droht eine saftige Strafe.