
19/09/2025
Nach der Unterbringung ist vor der Bewährung: Die zentrale Aufgabe der forensischen Ambulanzen besteht darin, die Rehabilitation der therapeutisch fortgeschrittenen Patient:innen so vorzubereiten und zu begleiten, dass sie ein möglichst eigenverantwortliches Leben ohne weitere Straffälligkeit führen können. Dies erfordert eine enge Verzahnung von stationärer Behandlung und ambulanter Nachsorge.
Hier mal ein kleiner Auszug aus den vielfältigen Handlungsfeldern:
- Frühzeitige Einbindung, um die spätere Rückkehr in die Gesellschaft schrittweise und passgenau zu gestalten.
- Aufbau von Beziehungskonstanz, damit in der sensiblen Übergangsphase vom Maßregelvollzug in die Freiheit Beziehungsabbrüche vermieden werden, die Verunsicherungen und Krisen zur Folge haben können.
- Aufsuchende Begleitung während der Beurlaubung und nach der Entlassung: Die entlassenen Personen werden beispielsweise in ihrem Wohnumfeld oder am Arbeitsplatz besucht. Im Mittelpunkt der Besuche stehen Gespräche mit der entlassenen Person. Inhalte können alltägliche Anliegen sein, bei Bedarf geht es aber auch um therapeutische Themen, wie beispielsweise den Umgang mit Suchtdruck oder Krisen. Besuche am Arbeitsplatz oder bei anderen tagesstrukturierenden Angeboten ermöglichen einen umfassenden Einblick in die Lebenssituation der entlassenen Person.
- Eine Kernaufgabe ist die Vermeidung von Rückfällen: Dazu wird fortlaufend eine Risikoeinschätzung vorgenommen. Dies erfordert einerseits eine kontinuierliche, sensible Beobachtung der individuellen Entwicklung der entlassenen Personen, andererseits eine enge Zusammenarbeit mit Betreuungs- und Bezugspersonen.
- Koordinierende Funktion: Im Sinne eines Case Managements vernetzen sich die Mitarbeitenden mit den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren der regionalen Hilfesysteme, um gemeinsam passgenaue Unterstützungsmaßnahmen zu gestalten.