27/03/2026
Die Krankenhausreform betrifft auch die ärztliche Weiterbildung.
Es ist richtig, Weiterbildung im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW verbindlicher zu verankern. Wenn ein Krankenhaus nicht alle Inhalte einer Weiterbildung vollständig anbieten kann, muss es Kooperationen geben.
Diese Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern begrüßt die ÄKWL ausdrücklich. Sie kann helfen, Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte verlässlich und vollständig zu ermöglichen.
Weil es um Ärztinnen und Ärzte geht, sollte ihre Weiterbildung auch durch ihre Körperschaft – der Ärztekammer – geregelt werden. Zusätzliche Stellen oder Institutionen in den Entscheidungswegen sind aus unserer Sicht nicht angebracht.