Praxis Dr. Holger Marguc

Praxis Dr. Holger Marguc Gynäkologie / Allgemeinmedizin / Homöopathie / Cellsymbiosistherapie /Mesotherapie Holger Marguc

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Dr. Holger Marguc - Willkommen



Ich heiße Sie auf meiner Page herzlich willkommen. Die Seiten auf meiner Webseite geben einen Eindruck über die an der Praxis angebotenen Leistungen. Besonderheiten der Praxis:

Genderspezifische Therapie mit naturidentischen Hormonen
Klassische Homöopathie
Cellsymbiosistherapie nach Dr. H. Kremer
Mesotherapie nach Michel Pistor (ausschl. ästhetische Anwendungen)
Behandlung von Burn-Out, Tinnitus und Gelenkbeschwerden
Kupferkette "Gynefix" seit 2004
Erhährungstherapie nach ProImmun - Antikörper Test

Im Rahmen des ganzheitlichen therapeutischen Ansatzes steht die Praxis auch Kindern und Männern offen. Termine für die homöopathische Erstanamnese erfragen Sie bitte direkt über meine e-Mail Adresse holger@marguc.de




Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Arbeit

Dr. med.

24/03/2025

Hallo an alle,
aufgrund der verstärkten Nachfrage nach Sprechstundenzeiten haben wir uns entschlossen, die Sprechstunde am Dienstag um zweieinhalb Stunden zu verlängern, also bis 17:30 Uhr. Wir werden weiterhin am Montag und am Dienstag durchgehend in der Praxis sein. Die Zeiten also für den Dienstag: 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchgehend. Am Montag weiterhin 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchgehend.
Danke für Euer Vertrauen

09/01/2025

Guten Abend und die besten Wünsche für das neue Jahr 2025. Ich lese soeben folgende Nachricht:

FDA verlangt Warnhinweis für Guillain-Barré-Syndrom bei RSV-Impfstoffen
Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat Sicherheitskennzeichnungsänderungen für die Verschreibungsinformationen des von Pfizer hergestellten Respiratory-Syncytial-Virus (RSV)-Impfstoffs (Abrysvo) und des adjuvantierten RSV-Impfstoffs von GSK (Arexvy) gefordert und genehmigt.
Insbesondere hat die FDA von jedem Hersteller verlangt,
eine neue Warnung über das Risiko des Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach der Verabreichung der RSV-Impfstoffe aufzunehmen.
Die Verschreibungsinformationen für jeden Impfstoff wurden überarbeitet, um die folgende Sprache im Abschnitt Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen aufzunehmen:

In aller Kürze gesagt, handelt es sich beim Guillan-Barré-Syndrom um eine Form der Polyneuropathie, die zur Muskelschwäche führt.

Es bleibt abzuwarten, wie dieses Risiko in Deutschland eingeschätzt wird und es mit ebensolchem Nachdruck kommuniziert wird, wie es die FDA in den USA fordert.

22/09/2024

Guten Tag, gerade bin ich dabei, im Heilgarten meiner Praxis zu arbeiten. Das Projekt hat das Motto: Wiederherstellung des Heilgartens.
Es wird also eine zeitlang im Eingangsbereich der Praxis ein bisschen wild aussehen. Also nicht erschrecken.
Ich bin der Meinung, dass der Herbst eine gute Zeit ist, Ordnung zu schaffen, Altes beiseite bringen und neue Aspekte einzubringen. Oh ja, das kann auch metaphorisch gelesen werden.
Bevor es jetzt allerdings ins meta - kitschige abdriftet, noch die eine Bemerkung:
Meine Mitteilungen sind ja nie hierarchisch, die aktuelle steht also nicht über den vorangegangenen. Als noch mal:
Die elektronische Patientenakte ist politisch beschlossene Sache. Wer selbst mittelmäßig begabten Hackern keinen Zugriff auf seine gesundheitlichen Daten gewähren will oder einfach nur dagegen ist, dass per Gesetz persönliche Daten ins Netz gestellt werden, muss aktiv widersprechen.
Es muss also eine Nachricht an die betreffende Krankenkasse erfolgen.
Schwitzend und ein wenig erschöpft am zweiten Tag der Garten(schwer)arbeit wünscht allen einen schönen, sonnigen Herbstsonntag
Euer
Doc Marguc

p.s.: ich habe grundsätzlich nichts gegen die längst überfällige elektronische Verfügbarkeit wichtiger medizinischer Daten. Aber nicht zu dem aktuellen Standard.

20/09/2024

Guten Morgen,
heute geht es um ein wirklich ernstes Thema: die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Januar 2025. Das Argument, das von den politisch verantwortlichen Stellen geführt wird, ist die schnelle Übertragung von Daten und deren Verfügbarkeit im gesamten Bundesgebiet.
Datenschützer warnen seit geraumer Zeit vor der fehlenden Sicherheit der Datentransfers.
Ich teile diese Bedenken und fürchte, dass hier sensible Daten leicht gehackt werden können.
Aus mir nicht ersichtlichen Gründen wird das System für sicher gehalten.
Was ist zu tun?
Ist allen Patientinnen und Patienten überhaupt bekannt, dass wir alle selbst entscheiden können, ob unsere Daten frei im Netz kursieren oder nicht?
Die Entscheidung pro oder contra ist letztlich eine persönliche Entscheidung.
Ich möchte aber daran erinnern, dass, wer mit der Übertragung sensibler Daten nicht einverstanden ist, dies schnell seiner Krankenkasse mitteilen sollte.
Dass jeder die richtige Entscheidung treffe, das jedenfalls hofft
Euer
Doc Marguc

16/06/2023

Guten Morgen an alle,
ich freue mich, mitteilen zu können, dass wir endlich eine kompetente und sympathische Mitarbeiterin gefunden haben, die uns bei der vielen Arbeit in der Praxis unterstützen wird.
Somit haben wir - ohne Übertreibung - den demnächst anstehenden Jahresurlaub sicher verdient.
Die Pause geht vom 13. Juli bis zum 1. August, und wir werden ab dem 2. August wieder mit voller Kraft durchstarten.
Personell ist es dann auch wieder möglich, das Angebot an komplementären Therapieverfahren hochzufahren und die unlängst eingeführten Behandlungen wie die intravenöse Sauerstofftherapie (Oxyvenierung) und die Mikrostromtherapie in Verbindung mit den die Zellfunktion optimierenden Infusionen breiter anzubieten.
Ich selbst arbeite gerade mit Curcumin-, Resveratol-, und DMSA - Infusionen. Ich vertrage diese sehr gut. Da ich ja grundsätzlich nur Therapieverfahren anwende, die ich an mir selbst ausprobiert habe oder denen ich mich erfolgreich unterzogen habe, bin ich sicher, diese Infusionen ab dem Spätsommer auch hier bereitzuhalten.
In diesem Zusammenhang weise ich nur auf die Erfolge im Bereich Unerfüllter Kinderwunsch, Long-Covid, Burn-out, Onkologie u.v.m. hin.
Weitere Vorhaben und Termine werde ich im nächsten Beitrag vorstellen. Ich wünsche erst einmal allen Patientinnen, Patienten, Freundinnen und Freunden einen schönen, hoffentlich nicht zu trockenen Sommer und gute Erholung während der wohlverdienten Urlaubstage

09/01/2023

...in diesem Zusammenhang habe ich ganz vergessen mitzuteilen, dass wir immer noch eine Mitarbeiterin (m/w/d) suchen, die uns bei der Arbeitsvorbereitung, Datenverarbeitung, Instrumentenaufbereitung zur Seite steht. Wir heißen auch Quereinsteigerinnen willkommen, die bei Eignung auch für die Assistenz in den Untersuchungsräumen eingearbeitet werden kann. Vielen Dank für Eure Mithilfe

09/01/2023

Guten Morgen an alle, wir sind mit vollen Kräften ins neue Jahr gestartet, die Praxis wird derzeit fast "überrollt". Das passt gar nicht zu - wahrscheinlich von der Konkurrenz gestreuten - Gerüchten, dass ich plane, die Praxis aufzugeben. Geht auch nicht. Dafür ist, bei all den Nachfragen, die Verantwortung im Sinne der ganzheitlichen Gynäkologie und der ganzheitlichen Medizin im Allgemeinen einfach zu groß. Ich wünsche allen Patientinnen und Patienten, allen Freunden und Unterstützern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023

16/06/2022

hallo, ich habe einen Artikel in "Spektrum" gefunden, den ich gerne weiterleite. Die Konsequenzen aus dieser - nicht neuen, aber aus nachvollziehbaren Gründen bislang wenig verbreiteten - Technik wären gigantisch. Mit verhaltener - weil stets kritischer - Begeisterung wünsche ich allen einen sonnigen und erholsamen Feiertag

16/06/2022

In Zukunft könnte die Landwirtschaft nicht nur Nahrung, sondern auch Medikamente herstellen

Guten Morgen an alle, ab März wird es eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Berufen geben. In diesem Zusamm...
24/02/2022

Guten Morgen an alle,
ab März wird es eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Berufen geben. In diesem Zusammenhang möchte ich einen Link weitergeben, des sich mit diesem Thema befasst. Ich kann nichts zum Inhalt oder der Ausrichtung der Beteiligten sagen. Es geht aber vor allem darum, Informationen von allen Gesichtspunkten her zu erlangen.
Es handelt sich um eine Online - Konferenz zum Thema, die am 4.3.2022 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr abgehalten wird.
Der Link hierzu:
https://www.corona-solution.com/de/aktuelle-konferenz/

Nächste Online Konferenz: Freitag, 04.03.2022 - 17:00 - 19:30 Uhr Themen: Rechtliche Fakten aufgrund der Impfpflicht ab 15.03.2022 Gibt es eine Impfpflicht oder eine Meldepflicht? Die Situation für Arztpraxen, Apotheker und Angestellte in Krankhäusern Konkrete Vorgehensweise als Chef und Angestel...

21/01/2022

Liebe Patientinnen und Patienten,
ich melde mich heute nur kurz, um mitzuteilen, dass die Beantwortung medizinischer Fragen via WhatsApp aus rechtlichen und aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr möglich ist. Trotzdem bin ich selbstverständlich telefonisch weiterhin auch außerhalb der Sprechzeiten in Notfällen erreichbar.
Ich wünsche alles eine schöne Zeit und Gesundheit

26/11/2021

Guten Morgen,
in der Zeit um Corona darf nicht vergessen werden, dass die Übergangsfrist zur Masernschutzimpfung in diesen Tagen ausläuft. Was ist zu tun? Was ist zu erwarten? Ich möchte zur Beantwortung der wichtigsten Fragen den Inhalt des Newsletters des Vereins "Ärtze für Individuelle Impfentscheidung e.V." diesbezüglich wiedergeben. Ich hoffe, dass dadurch eventuell noch offene Fragen zu diesem Thema geklärt werden.
Ansonsten wünsche ich allen eine schöne und geruhsame Zeit, bleiben Sie gesund und angstfrei und, falls Sie Christen sind: eine geruhsame Vorweihnachtszeit und ein frohes Weihnachtsfest.

Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze:
1. Droht meinem Kind sofort der Ausschluss aus der KiTa, wenn es bis zum 31.12.2021 keine Masernimpfung nachweisen kann?
Nein, nicht unbedingt. Im Zusammenhang mit der Übergangsregelung verpflichtet das Gesetz die Kita lediglich dazu, dem Gesundheitsamt nach Ablauf der Frist – also dem 31.12.2021 – zu melden, dass das Kind noch keinen ausreichenden Masernschutz nachgewiesen hat. Damit liegt der Ball beim Gesundheitsamt. Es steht dann in dessen Ermessen, ob und wie schnell es ein Betretungsverbot verhängt. Auf jeden Fall muss das Gesundheitsamt aber vorher noch einmal eine Frist setzen, den Impf- oder Immunitätsnachweis vorzulegen. Ein Betretungsverbot seitens der Gemeinschaftseinrichtung könnte nur dann greifen, wenn diese einen erweiterten Impfschutz zum Bestandteil des Betreuungsvertrages gemacht hätte. Ob dies seitens der Kita überhaupt juristisch wirksam vereinbart werden kann, ist sehr fraglich.

2. Welche weiteren Maßnahmen kann das Gesundheitsamt ergreifen, wenn dieser Nachweis nicht geführt wird?
Dem Gesetz entsprechend kann es dann ein Buß- oder Zwangsgeld verhängen. In den bisher schon bekannt gewordenen Fällen schwankte das Bußgeld zwischen 200 und 600 Euro.

3. Noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht über die eingereichten Beschwerden zur Verfassungsmäßigkeit des „Masernschutzgesetzes“ entschieden. Hat das eine aufschiebende Wirkung?
Nein, denn das Gesetz ist seit 1.3.2020 in Kraft. Es geht lediglich noch um die Übergangsregelung für Personen, die am 1. März 2020 bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Tagesbetreuung, Schule) betreut wurden oder tätig sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht – entgegen seiner erklärten Absicht – bis zum 31.12.2021 über diese Verfassungsbeschwerden noch nicht entschieden haben, können Eltern oder Betroffene (Erzieher/innen, Lehrer/innen u.a.) neben dem Rechtsmittel des Widerspruchs (gegen eine Anordnung des Gesundheitsamtes) oder Einspruchs (gegen einen Bußgeldbescheid) auch einen Antrag auf Ruhendstellen des Verfahrens einreichen – mit Blick auf die noch anhängigen und zur Entscheidung anstehenden Verfassungsbeschwerden. Ein Widerspruch ist allerdings nicht in allen Bundesländern vorgesehen, die Mehrzahl der Länder hat diese Möglichkeit abgeschafft. Dem Antrag auf Ruhendstellen können die Gesundheitsämter folgen oder auch nicht – das steht ihrem jeweiligen Ermessen.

4. Was gilt für die Schule? Kann die Schulleitung meinem Kind den Schulbesuch verweigern?
Nein, das Recht auf Schulbildung und die Schulpflicht stehen über der Masernimpfpflicht. Wohl aber muss die Schulleitung dem Gesundheitsamt melden, dass das Kind keinen Masernschutz nachgewiesen hat, und dann muss das Gesundheitsamt tätig werden und kann einen Bußgeldbescheid erlassen und/oder ein Zwangsgeld festsetzen.

5. Was ist mit den Menschen, die in KiTa und Schule tätig sind? Müssen diese auch einen Masernschutz nachweisen?
Ja, diese Nachweispflicht gilt auch für alle dort Tätigen, die nach 1970 geboren wurden – sei es, dass sie einen ausreichenden Antikörper-Titer oder ein ärztliches Zeugnis über durchgemachte Masern nachweisen können oder eben eine zweifache Impfung gegen Masern.
Die ausführlichen Antworten von Rechtsanwalt Hesse erfahren Sie im Video!
Eine aktualisierte Fassung seiner juristischen Informationen zum Ende der Übergangsfrist finden Sie HIER. Außerdem haben wir Ihnen zwei Musterbriefe eingestellt: einen als Antwort an eine Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule ...) und einen als Antwort an eine Behörde - und letzteren in zwei Versionen: eine Variante für Bundesländer ohne Widerspruchsverfahren, und eine Variante für Länder mit Widerspruchsverfahren.

Adresse

Roxeler Straße 559
Münster
48161

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 15:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 09:00 - 12:30
15:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 12:30

Telefon

+4925341645

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