Diapharm GmbH & Co. KG

Diapharm GmbH & Co. KG Diapharm ist eine international führende Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft für die Consumer-Healthcare- und Pharma-Industrie.

𝗭𝘄𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗨𝗺𝘄𝗲𝗹𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗼𝗿𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝗱𝗿𝘂𝗰𝗸: Warum die EU-Abwasserrichtlinie zur Belastungsprobe für Pharmaunternehmen wi...
30/06/2025

𝗭𝘄𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗨𝗺𝘄𝗲𝗹𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗼𝗿𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝗱𝗿𝘂𝗰𝗸: Warum die EU-Abwasserrichtlinie zur Belastungsprobe für Pharmaunternehmen wird

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) sorgt europaweit für erhebliche Diskussionen, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie. Mit dem Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie 91/271/EWG legte die Europäische Kommission 2022 den Grundstein für eine ambitioniertere europäische Wasserpolitik. Nun gilt es die Richtlinie bis 2027 in nationales Recht umzusetzen.

Zentrale Reform ist die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Die EPR verpflichtet Städte und Gemeinden künftig eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen zu implementieren, um insbesondere Rückstände von Human- und Tierarzneimitteln sowie Kosmetika effizient aus dem Abwasser zu entfernen. Die daraus entstehenden Investitions- und Betriebskosten sollen nach aktuellem Vorschlag der Regierung maßgeblich von den Herstellern der betroffenen Produkte getragen werden. Für die pharmazeutische Industrie stellt dies eine signifikante Mehrbelastung dar, sowohl finanziell als auch administrativ und strategisch. Neben neuen Meldepflichten ergibt sich ein erhöhter regulatorischer Aufwand innerhalb der Europäischen Union (EU). Dies könnte sich unmittelbar auf Produktionsentscheidungen, Lieferkettenstabilität und letztlich auf die Preisgestaltung auswirken. Für viele Unternehmen steht dabei auch die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Pharmastandorts auf dem Prüfstand.

Diese Entwicklung steht in auffälligem Widerspruch zum zeitgleich auf europäischer Ebene angestoßenen Critical Medicines Act (CMA). Der CMA soll die Versorgungssicherheit essenzieller Arzneimittel erhöhen sowie Abhängigkeiten von Drittstaaten verringern, indem europäische Produktionsstandorte unterstützt und Produktionskapazitäten ausgebaut werden sollen. Während der CMA Produktionsanreize schafft, setzt die KARL neue Kosten- und Bürokratiehürden. Diese Inkohärenz konterkariert die industrie- und gesundheitspolitischen Ziele der EU.

Diapharm steht für die Etablierung Europas als attraktiver Standort für Pharmaunternehmen. Diapharm begleitet Unternehmen aktiv bei Standortaufbau und Standortsicherung in Europa. Ein starker europäischer Pharmastandort braucht klare, planbare und kohärente Rahmenbedingungen und keine widersprüchlichen Signale.

𝗛𝗼𝗳𝗳𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗨𝗺𝗱𝗲𝗻𝗸𝗲𝗻: 𝗞𝗿𝗶𝘁𝗶𝗸 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗿𝗮𝗻𝗰𝗵𝗲 𝘇𝗲𝗶𝗴𝘁 𝗪𝗶𝗿𝗸𝘂𝗻𝗴

Angesichts zunehmender Kritik aus der Pharma-Branche zeigt sich die EU-Kommission nun erstmals offen für eine Neubewertung. Im Rahmen der am 4. Juni 2025 vorgestellten Wasserresilienzstrategie kündigte sie an, die Kosten und Auswirkungen der EPR für die betroffenen Sektoren Pharma und Kosmetik erneut zu überprüfen.

In einer Pressemitteilung betonte der Verband Pharma Deutschland e.V., dass die bisherigen Kosten- und Wirkungsschätzungen zahlreiche methodische Mängel aufwiesen. Bereits im Mai hatte das Europäische Parlament in einem Initiativbericht die Kommission aufgefordert, die ökonomischen Folgen der Richtlinie für die Arzneimittelversorgung neu zu bewerten. Ein zweites Gutachten des Beratungsunternehmens Ramboll untermauerte die Kritik an der ursprünglichen Folgenabschätzung und identifizierte erhebliche methodische Schwächen. Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, erklärte: „Es bleibt nicht mehr viel Zeit, die schwerwiegenden Folgen der Richtlinie einzudämmen. Wir fordern daher die Kommission auf, die Studie schnell vorzulegen und eine Anpassung der Richtlinie vorzunehmen.“ Infolgedessen forderte Pharma Deutschland die Gesundheitsministerkonferenz in einem offenen Brief vom 10. Juni auf, sich für die Revision der KARL einzusetzen, vor allem im Hinblick auf Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Standorts.

Die Ankündigung der Kommission die bisherige Strategie zu prüfen ist ein politisches Signal. Sie zeigt, dass wirtschaftliche, versorgungspolitische und ökologische Ziele in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen. Pharmaunternehmen sollten die laufenden politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen, interne Produktportfolios hinsichtlich umweltrelevanter Substanzen analysieren und sich frühzeitig auf mögliche Beteiligungsmodelle vorbereiten (Kostentragung, Rücknahmesysteme, Transparenzanforderungen). Auch Diapharm bleibt aufmerksam und wird auf jede neue Anforderung mit entsprechender Expertise reagieren und unterstützen können.

𝗔𝗿𝗲 𝘆𝗼𝘂𝗿 𝘁𝗵𝗶𝗿𝗱-𝗽𝗮𝗿𝘁𝘆 𝗮𝘂𝗱𝗶𝘁𝘀 𝗮𝗰𝗰𝗲𝗽𝘁𝗮𝗯𝗹𝗲?The EMA has tightened expectations around third-party audits. Now more than ever,...
17/06/2025

𝗔𝗿𝗲 𝘆𝗼𝘂𝗿 𝘁𝗵𝗶𝗿𝗱-𝗽𝗮𝗿𝘁𝘆 𝗮𝘂𝗱𝗶𝘁𝘀 𝗮𝗰𝗰𝗲𝗽𝘁𝗮𝗯𝗹𝗲?

The EMA has tightened expectations around third-party audits. Now more than ever, QPs are responsible for evaluating third-party audit reports and ensuring absence of conflict of interest.
At Diapharm, we provide high-quality shared audit solutions to comply with the EMA expectations:

✅ Partnership with ISO 17020 accredited blue inspection
✅ Independent auditors with no conflict of interest
✅ Contractual arrangements and QTAs in place
✅ Impartiality and integrity guaranteed

Make compliance easier — and more reliable.
Contact Diapharm:

📞 +49 251 609350
📧 audits@diapharm.com

Read the full article at 'How to Ensure Your Third-Party Audits Meet EMA Expectations – The Diapharm Solution'! ( https://www.diapharm.com/news/how-to-ensure-third-party-audits-meet-ema-expectations-the-diapharm-solution/ )

Update: Health Claims für Botanicals und geplante Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln𝗘𝘂𝗚𝗛-𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼...
05/06/2025

Update: Health Claims für Botanicals und geplante Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln

𝗘𝘂𝗚𝗛-𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 „𝗢𝗻-𝗵𝗼𝗹𝗱 𝗖𝗹𝗮𝗶𝗺𝘀“ 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗼𝘁𝗮𝗻𝗶𝗰𝗮𝗹𝘀

Am 30. April 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-386/23 („Novel Nutriology“) zur weiteren Verwendbarkeit gesundheitsbezogener Angaben für pflanzliche Stoffe (Botanicals) im Rahmen der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entschieden.

Die Entscheidung fällt deutlich moderater aus, als es erste Berichte vermuten ließen: „On-hold Claims“ für Botanicals bleiben weiterhin zulässig, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie müssen auf der sogenannten „on-hold-Liste“ der EFSA aufgeführt sein und den allgemeinen Anforderungen der HCVO entsprechen. Das Urteil stützt sich dabei auf die Übergangsregelungen gemäß Artikel 28 Absätze 5 und 6.

Die bisherige Praxis in der Kennzeichnung und Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Inhaltsstoffen wird somit im Wesentlichen bestätigt. Weiterhin erforderlich ist ein wissenschaftlicher Plausibilitätsbeleg für jede gesundheitsbezogene Angabe.

𝗞𝗼𝗺𝗺𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗘𝗨-𝗛𝗮𝗿𝗺𝗼𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗛ö𝗰𝗵𝘀𝘁𝗺𝗲𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗩𝗶𝘁𝗮𝗺𝗶𝗻𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗠𝗶𝗻𝗲𝗿𝗮𝗹𝘀𝘁𝗼𝗳𝗳𝗲?

Am 20. Mai 2025 fand ein Treffen zwischen der Europäischen Kommission und Vertretern der europäischen Verbände AESGP, FSE, FDE und EHPM statt. Im Fokus stand die geplante Einführung verbindlicher Höchstmengen (Maximum Permitted Levels, MPLs) für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.

Die EU-Kommission zeigte sich wenig kompromissbereit gegenüber den Kritikpunkten der Industrie. Zwar sollen Messunsicherheiten und Toleranzen berücksichtigt werden, doch ist davon auszugehen, dass die geplanten Grenzwerte eher restriktiv ausfallen werden.

Vor der Sommerpause sind keine weiteren Zwischenschritte zu erwarten. Herstellern ist zu empfehlen, sich frühzeitig auf mögliche Änderungen bei Produktrezepturen, Deklarationen und Vermarktungsstrategien einzustellen.

Diapharm unterstützt Nahrungsergänzungsmittelhersteller bei allen regulatorischen Herausforderungen – von Health Claims über Botanicals bis hin zur EU-konformen Rezepturoptimierung.

Let’s get in touch – on site at Vitafoods in Barcelona
20/05/2025

Let’s get in touch – on site at Vitafoods in Barcelona

𝗡𝗮𝘃𝗶𝗴𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗘𝗠𝗔-𝗜𝗧-𝗦𝗲𝗿𝘃𝗶𝗰𝗲 𝗗𝘀𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝗲𝗹: 𝗗𝗶𝗮𝗽𝗵𝗮𝗿𝗺 𝗸𝗲𝗻𝗻𝘁 𝗱𝗲𝗻 𝗪𝗲𝗴Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sorgt mit der E...
30/04/2025

𝗡𝗮𝘃𝗶𝗴𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗘𝗠𝗔-𝗜𝗧-𝗦𝗲𝗿𝘃𝗶𝗰𝗲 𝗗𝘀𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝗲𝗹: 𝗗𝗶𝗮𝗽𝗵𝗮𝗿𝗺 𝗸𝗲𝗻𝗻𝘁 𝗱𝗲𝗻 𝗪𝗲𝗴

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sorgt mit der Einführung neuer IT-Services für reichlich Gesprächsstoff. Und Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die komplexen Zusammenhänge dieser neuen Systeme zu verstehen.

Mit dem Ziel, die Prozesse innerhalb der EU zu harmonisieren, hat die EMA eine Reihe von IT-Services eingeführt. Begriffe wie SPOR, IRIS, PLM, ESMP und i-SPOC sind entstanden, E-Mails der EMA fordern zur Registrierung auf.

SPOR (Substance Product Organisation Referentials) zielt darauf ab, Datenstandards zu vereinheitlichen, während das PLM (Product Lifecycle Management Portal) die Verwaltung des Lebenszyklus von Produkten erleichtern soll. IRIS dient als Kommunikationswerkzeug zwischen der EMA und anderen Stakeholdern und ESMP (European Shortages Monitoring Platform) überwacht Lieferengpässe. Als zentrale Anlaufstelle für die EMA müssen Unternehmen einen i-SPOC (Industry Single Point of Contact) benennen.

Was das konkret bedeutet?
Wer Administrator dieser Portale wird?
Welche Verpflichtungen und Verantwortungen damit verbunden sind?
Welche Informationen verpflichtend sind und welche optional bereitgestellt werden können?

Diapharm kennt die Feinheiten dieser Systeme und weiß genau, was auf die Pharmaindustrie zukommen wird und wie der optimale Umgang damit aussieht.

Ob Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, die Rolle des PUI Industry Qualified Users definieren müssen oder einfach nur sicherstellen wollen, dass Ihr Unternehmen alle regulatorischen Anforderungen erfüllt – Diapharm unterstützt Sie!

𝗪𝗶𝗲 𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂? 𝗦𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘀 𝗮𝗻!

The European Medicines Agency (EMA) is causing a lot of discussion with the introduction of new IT services. And companies are faced with the challenge of understanding the complex interrelationships of these new systems.

With the aim of harmonizing processes within the EU, the EMA has introduced a range of IT services. Terms such as SPOR, IRIS, PLM, ESMP and i-SPOC have emerged, and e-mails from the EMA call for registration.

SPOR (Substance Product Organization Referentials) aims to harmonize data standards, while PLM (Product Lifecycle Management Portal) is intended to facilitate the management of the lifecycle of products. IRIS serves as a communication tool between the EMA and other stakeholders and ESMP (European Shortages Monitoring Platform) monitors supply shortages. Companies must appoint an i-SPOC (Industry Single Point of Contact) as a central point of contact for the EMA.

What does this mean in concrete terms?
Who will be the administrator of these portals?
What obligations and responsibilities are associated with this?
Which information is mandatory and which can be provided optionally?

Diapharm understands the particularities of these systems and knows exactly what obligations and responsibilities fall on the various parties in the pharmaceutical industry.

Whether you need help with registration, defining the role of the PUI Industry Qualified User, or simply ensuring that your company meets all regulatory requirements – Diapharm can support you!

𝗛𝗼𝘄 𝗲𝘅𝗮𝗰𝘁𝗹𝘆? 𝗖𝗼𝗻𝘁𝗮𝗰𝘁 𝘂𝘀!

EMA: European Medicines Agency
MAH: Marketing Authorization Holder
NCA: National Competent Authority

Botanicals auf dem PrüfstandZukünftige Herausforderungen für NahrungsergänzungsmittelherstellerDie Rechtssache C-386/23,...
25/03/2025

Botanicals auf dem Prüfstand
Zukünftige Herausforderungen für Nahrungsergänzungsmittelhersteller

Die Rechtssache C-386/23, bekannt als Novel Nutriology, befasst sich mit der rechtlichen Frage, ob allgemeine gesundheitsbezogene Angaben für Botanicals (pflanzliche Stoffe) im Einklang mit der Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stehen. Es steht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus, inwiefern eine weitere Nutzung der „on-hold-Claims“ auch zukünftig noch möglich ist. Nachdem nun seit Oktober 2024 die Schlussanträge des Generalstaatsanwalts zur Rechtssache Novel Nutriology vorliegen und von Juristen als grundsätzlich positiv in Bezug auf eine weiterhin mögliche Nutzung bewertet wurden, wird nun das EuGH Urteil erwartet.
Unabhängig vom EuGH Urteil nimmt die Bedeutung von Qualitätsnachweisen und der wissenschaftlichen Belegbarkeit der Auslobungen von Botanicals zu. Zukünftig werden Hersteller entsprechender Produkte auch die Verkehrsfähigkeit der Rohstoffe belegen müssen. Dazu gibt es bereits Empfehlungen der Lebensmittelchemischen Gesellschaft und des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS), die auch von Behörden als Orientierung genutzt werden.

Eine weitere gesetzliche Änderung kann sich in der Zukunft auf Nahrungsergänzungsmittelhersteller auswirken:

Verbindliche Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in der EU.

Obwohl es Kritik an dem wissenschaftlichen Ansatz der Ableitung von Höchstmengen gibt, sind diese je nach Stoff durchaus als ernährungswissenschaftlich sinnvoll anzusehen. Der Trend „Viel hilft viel“ und damit immer höhere Dosierungen wird dadurch gestoppt. Die Auswirkungen für Hersteller reichen von der Notwendigkeit, Rezepturen anzupassen, über Änderungen in der Kennzeichnung bis hin zu Anpassungen in der Vermarktungsstrategie.

Diapharm entwickelt für die möglichen Auswirkungen eine strategische Vorgehensweise und übernimmt die praktische Umsetzung für Klienten!

Wie genau? Sprechen Sie uns an.

𝗠𝗗𝗥 𝗺𝗶𝘁 𝗛𝗮𝘂𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗛𝗮𝗮𝗿 – 𝗻𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗭𝗲𝗿𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁 𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝘁 𝗠𝗮𝗿𝗸𝘁𝘇𝘂𝗴𝗮𝗻𝗴𝘀𝗼𝗽𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝘃𝗶𝗮 𝗗𝗶𝗮𝗽𝗵𝗮𝗿𝗺Am 04.03.2025 hat die HÄLSA Pharma G...
06/03/2025

𝗠𝗗𝗥 𝗺𝗶𝘁 𝗛𝗮𝘂𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗛𝗮𝗮𝗿 – 𝗻𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗭𝗲𝗿𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁 𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝘁 𝗠𝗮𝗿𝗸𝘁𝘇𝘂𝗴𝗮𝗻𝗴𝘀𝗼𝗽𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝘃𝗶𝗮 𝗗𝗶𝗮𝗽𝗵𝗮𝗿𝗺

Am 04.03.2025 hat die HÄLSA Pharma GmbH, ein Unternehmen der Diapharm GmbH & Co. KG, ein weiteres MDR Zertifikat (https://www.diapharm.com/unternehmen/downloads/) von der benannten Stelle DNV-MedCert erhalten. Das Zertifikat deckt alle nicht aktiven und nicht implantierbaren Medizinprodukte ab, die unter den MDN Code 1204 fallen und zur Wund- und Hautbehandlung verwendet werden. In Bezug auf stoffliche Medizinprodukte umfasst das beispielsweise Produkte zur Behandlung trockener Haut, Warzen oder Hühneraugen, zur Prophylaxe von aktinischer Keratose – einer Vorstufe von Hautkrebs –, sowie Hydrogele zur Wundheilung oder Mittel zur Behandlung von Kopfläusen.

Durch das Zertifikat können Unternehmen ihre Medizinprodukte via Fast Track in die MDR überführen, ohne selbst mit einer benannten Stelle ein eigenständiges Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen. HÄLSA übernimmt die regulatorische Produktverantwortung, stimmt etwaige Maßnahmen zur Erreichung der MDR Konformität bilateral mit den Klienten ab und reicht die technische Dokumentation über eine Änderungsanzeige bei DNV-MedCert ein. Ab diesem Zeitpunkt können die Unternehmen ihre Medizinprodukte unmittelbar vermarkten, ohne das Ergebnis einer Prüfung durch die benannte Stelle abzuwarten und ohne das eigene Qualitätsmanagementsystem von der benannten Stelle zertifizieren zu lassen.

Das 𝙁𝙖𝙨𝙩 𝙏𝙧𝙖𝙘𝙠 𝙆𝙤𝙣𝙯𝙚𝙥𝙩 von HÄLSA wird bereits von Unternehmen genutzt, die Nasen- und Rachensprays, Mundspüllösungen, Lutschtabletten oder nicht aktive Applikationssysteme vertreiben. Dazu zählen Inhalatoren, Skin-Prick-Tests oder Pumpaufsätze, die regulatorisch als Medizinprodukteanteil eines Kombinationsprodukts (Drug Device Combination) gelten.

Im Jahr 2025 wird das Portfolio von HÄLSA durch den Erhalt weiterer MDR Zertifikate um ophthalmologische, gastrointestinale und vaginale Anwendungen erweitert. Innerhalb der stofflichen Medizinprodukte steht der Fast Track dann für alle Produkte der Risikoklassen IIa und IIb zur Verfügung.

HÄLSA übernimmt seit 2005 die regulatorische Verantwortung als Hersteller für die Medizinprodukte zahlreicher Unternehmen, die sich dadurch gänzlich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Kapazitätsengpässe bei Benannten Stellen und unterschiedliche Interpretationen der regulatorischen Vorgaben können auf diesem Weg sowohl für den Transfer von Legacy Devices in die MDR, als auch für Neuentwicklungen, überwunden werden.

Wie genau? 𝗦𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘀 𝗮𝗻.

19/02/2025

𝗨𝗽𝗱𝗮𝘁𝗲: 𝗙𝗠𝗗 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗜𝘁𝗮𝗹𝗶𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗿𝗶𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻𝗹𝗮𝗻𝗱

Im Blogbeitrag vom 21.01.2025 "Wie wirkt sich die finale Harmonisierung der FMD auf Pharmaunternehmen aus?" (https://www.diapharm.com/news/wie-wirkt-sich-finale-harmonisierung-fmd-pharmaunternehmen-aus/) hat Diapharm die auslaufende Übergangsfrist der Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) thematisiert. Am 08. Februar 2025 ist die Übergangsfrist für Griechenland und Italien abgelaufen und somit sollten auch die letzten zwei EU-Länder in das European Medicines Verification System (EMVS) integriert werden. Jetzt gibt es neue Informationen zur Umsetzung in beiden Ländern.
In Italien wurde am 06. Februar 2025 ein Gesetzesdekret von der Regierung erlassen, welches die nationale Gesetzgebung an die EU-Verordnung 2016/161 anpasst. Dabei ändern sich insbesondere die Anforderungen an eine eindeutige Kennzeichnung und manipulationssichere Systeme.

Es wurde eine Stabilisierungsphase bis zum 08. Februar 2027 definiert, in der die bestehenden Systeme angepasst werden müssen. Bis zum 09. Februar 2027 dürfen das nationale Bollino-System und die Serialisierung nach EU-FMD parallel verwendet werden. Arzneimittel dürfen in diesem Zeitraum weiterhin mit dem Bollino-Aufkleber auf den Markt gebracht werden und müssen nicht umverpackt werden. Der Bollino-Aufkleber dient weiterhin als ausreichender Manipulationsschutz. Ab dem 09. Februar 2027 ist dann auch in Italien nur noch die Serialisierung nach EU-FMD gültig.

In Griechenland hat die Hellenic Medicines Verification Organisation (HMVO), ein 2023 gegründetes non-profit Unternehmen, bestätigt, dass sie es rechtzeitig zum 09. Februar 2025 geschafft haben, ein System aufzusetzen und in das EMVS zu integrieren.

Diese Entwicklungen sind entscheidend für die einheitliche Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und den Schutz der Verbraucher in der gesamten EU.

𝗥𝗲𝗴𝘂𝗹𝗮𝘁𝗼𝗿𝗶𝗸 𝗶𝘀𝘁 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗦𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁𝘇𝘄𝗲𝗰𝗸 - Wie setzt man Impulse für die pragmatische Auflösung von regulatorischer Unklarheit z...
06/02/2025

𝗥𝗲𝗴𝘂𝗹𝗮𝘁𝗼𝗿𝗶𝗸 𝗶𝘀𝘁 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗦𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁𝘇𝘄𝗲𝗰𝗸 - Wie setzt man Impulse für die pragmatische Auflösung von regulatorischer Unklarheit zugunsten von Industrie und Märkten?

In der ersten Ausgabe 2025 des 𝗠𝗲𝗱𝗶𝘇𝗶𝗻𝗽𝗿𝗼𝗱𝘂𝗸𝘁𝗲 𝗝𝗼𝘂𝗿𝗻𝗮𝗹𝘀 beschreibt 𝗗𝗿. 𝗚𝘂𝗶𝗱𝗼 𝗠𝗶𝗱𝗱𝗲𝗹𝗲𝗿 wie Fortschritt entsteht.

Aus einer anfänglich spezifischen Fragestellung entstand eine grundlegende Diskussion: Wie lässt sich die Sterilisation von Medizinprodukten auch künftig durch den Einsatz von Ethylenoxid gewährleisten, um sowohl die Versorgungssicherheit sterilisierter Medizinprodukte als auch die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraums nachhaltig sicherzustellen?

Lesen Sie mehr über die regulatorischen Hintergründe und den Weg zur Lösung: https://www.medizinprodukte-journal.de/

𝗪𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗸𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗳𝗶𝗻𝗮𝗹𝗲 𝗛𝗮𝗿𝗺𝗼𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗠𝗗 𝗮𝘂𝗳 𝗣𝗵𝗮𝗿𝗺𝗮𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀?Seit Februar 2019 ist in der Europäischen Uni...
21/01/2025

𝗪𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗸𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗳𝗶𝗻𝗮𝗹𝗲 𝗛𝗮𝗿𝗺𝗼𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗠𝗗 𝗮𝘂𝗳 𝗣𝗵𝗮𝗿𝗺𝗮𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀?

Seit Februar 2019 ist in der Europäischen Union die Fälschungsschutzrichtlinie (Falsified Medicines Directive, FMD) in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Patientensicherheit innerhalb der EU zu verbessern und die legale Lieferkette für Arzneimittel zu stärken.
Die Echtheit von Arzneimitteln wird gewährleistet, indem Verpackungen mit einem Data-Matrix-Code serialisiert und mit einem manipulationssicheren Verschluss (Tamper-Evident) versehen werden. Der Data-Matrix-Code ermöglicht die Verifizierung des Arzneimittels entlang der gesamten Lieferkette.
Zur Umsetzung der FMD wurde auf europäischer Ebene das European Medicines Verification System (EMVS) geschaffen, welches die Daten europaweit zentral verwaltet. Jedes Mitgliedsland der EU ist verpflichtet, ein eigenes nationales Verifizierungssystem aufzubauen, das mit dem EMVS verbunden ist.
In Deutschland übernimmt securPharm e.V. die Rolle der nationalen Verifizierungs-organisation (National Medicines Verification Organisation, NMVO).

𝑾𝒂𝒔 ä𝒏𝒅𝒆𝒓𝒕 𝒔𝒊𝒄𝒉 2025?

Italien und Griechenland, die bislang als einzige europäischen Mitgliedstaaten nicht vollständig in das European Medicines Verification System (EMVS) eingebunden sind, müssen ihre bestehenden Systeme anpassen.
Beide Länder nutzen bisher nationale Systeme zur Überprüfung und Rückverfolgung von Arzneimitteln. Die Übergangsfrist endet im Februar 2025. Danach sind auch Italien und Griechenland verpflichtet, nationale Verifizierungssysteme einzurichten, die mit dem EMVS kompatibel sind. Absicht der FMD war nicht nur eine Gewährleistung der nationalen Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel, sondern insbesondere die übergreifende Harmonisierung innerhalb der EU.

𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗮𝗿𝗸𝘁𝗲𝗶𝗻𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗔𝗿𝘇𝗻𝗲𝗶𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹𝘀 𝗶𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻𝗱?

Um ein Arzneimittel erfolgreich auf den deutschen Markt zu bringen, müssen Zulassungsinhaber eine Vielzahl regulatorischer Anforderungen erfüllen. Die Serialisierung ist nur ein Teil der Pre-Launch Aktivitäten für Arzneimittel. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung des Verpackungsgesetzes, die Aufnahme in die LauerTaxe sowie die Zuteilung der Pharmazentralnummer (PZN).
Diapharm unterstützt Klienten umfassend bei der Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie sowie der regulatorischen Markteinführung und übernimmt alle Pre-Launch-Aktivitäten für Arzneimittel.

𝗦𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘀 𝗮𝗻!

Happy New Year 2025 !
08/01/2025

Happy New Year 2025 !

DIAPHARMACY 2024
06/11/2024

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