29/04/2020
Liebe Kunden,
ab dem 04. Mai 2020 dürfen wir unter bestimmten Auflagen unseren Salon wieder öffnen. Nachfolgend wollen wir die wichtigsten Auflagen hier mitteilen:
Wir bitten alle Kunden zwingend mit Mundschutz zu erscheinen.
Der Landesverband der Friseure und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst & Wohlfahrtpflege kurz haben gemeinsam einen neuen Arbeitsschutz Standard für das Friseurhandwerk beschlossen.
Was wird sich für unsere Kunden wesentlich verändern?
-Händedesinfektion am Eingang
-Wir verzichten auf Handeschütteln
-Wir dürfen keine Bewirtung mehr anbieten
-Wir dürfen keine Trockenhaarschnitte mehr anbieten (jeder Kunde muss gewaschen werden!)
-das selbst föhnen ist zudem untersagt
-Mundschutz Pflicht für Friseure wie auch Kunden
-jegliche Gesichtsbehandlungen sind untersagt
-keine Zeitschriften mehr
-keine Begleitpersonen
Gemeinsam packen wir das!
Wir freuen uns auf den 04.05. wir sind für Termine weiterhin Telefonisch erreichbar!