22/04/2026
Die gesundheitspolitischen Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen uns aktuell in einem wichtigen Punkt ganz unmittelbar.
Im Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist vorgesehen, kieferorthopädische Leistungen künftig ausschließlich Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie vorzubehalten. Diese geplante Regelung hätte weitreichende Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung, insbesondere im präventiven und frühtherapeutischen Bereich.
Als GZM möchten wir zu dieser Entwicklung Stellung beziehen und unsere Perspektive als ganzheitlich arbeitende Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Diskussion einbringen.
In der angedachten Stellungnahme greifen wir die zentralen Punkte auf, die wir gegenüber der Politik adressieren möchten:
Die kieferorthopädische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der zahnmedizinischen Betreuung und erfüllt insbesondere im Kindes- und Jugendalter eine wichtige präventive und funktionelle Aufgabe. Dabei leisten auch Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel einen bedeutenden Beitrag – insbesondere in der Früherkennung, der Indikationsstellung sowie in der Durchführung begleitender und präventiver Maßnahmen.
In der täglichen Praxis sind es häufig die allgemein zahnärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen, die Fehlentwicklungen des Kiefers, funktionelle Störungen oder sich anbahnende kieferorthopädische Problemlagen als Erste erkennen. Gerade diese frühe Wahrnehmung ermöglicht es, niedrigschwellig und rechtzeitig gegenzusteuern, bevor sich komplexe und kostenintensive Behandlungsverläufe entwickeln.
Diese Form der gestuften Versorgung – bestehend aus früher Erkennung, erster Einordnung, begrenzter Intervention und gezielter Überweisung – hat sich bewährt. Sie ist medizinisch sinnvoll, patientennah und wirtschaftlich.
Die geplante Beschränkung auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte würde diese Versorgungsstruktur erheblich verändern. Ein erheblicher Teil der bislang in der allgemein-zahnärztlichen Praxis aufgefangenen Fälle würde in die spezialisierte Versorgung verlagert werden.
Die Fälle selbst verschwinden jedoch nicht. Der Bedarf bleibt bestehen. Es ist daher davon auszugehen, dass es zu einer Verdichtung in der fachzahnärztlichen Versorgung kommt – mit entsprechenden Auswirkungen auf Wartezeiten, Zugänglichkeit und Behandlungsbeginn.
Vor dem Hintergrund begrenzter fachzahnärztlicher Kapazitäten erscheint diese Entwicklung kritisch. Bereits heute bestehen in vielen Regionen Unterschiede in der Erreichbarkeit kieferorthopädischer Leistungen. Eine weitere Konzentration könnte die wohnortnahe und zeitnahe Versorgung erschweren.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein großer Teil kieferorthopädischer Maßnahmen nicht hochkomplex ist, sondern sich im Bereich leichter bis moderater Fehlstellungen sowie präventiver Ansätze bewegt. Gerade hier ist die Einbindung der Zahnärzteschaft sinnvoll, um Versorgungslücken zu vermeiden und frühzeitig wirksam zu werden.
Auch aus Ausbildungssicht ist festzuhalten, dass die Kieferorthopädie ein fester Bestandteil des zahnmedizinischen Studiums ist und grundlegende diagnostische und therapeutische Kompetenzen vermittelt. Diese bilden die Basis für eine verantwortungsvolle Einordnung und Steuerung in der Praxis.
Vor diesem Hintergrund halten wir eine pauschale Beschränkung auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte nicht für zielführend. Stattdessen erscheint eine differenzierte Betrachtung nach Schweregrad und Komplexität der Behandlung sinnvoller.
Unser Anliegen ist es daher, die bestehende gestufte Versorgungsstruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln:
– Erhalt der allgemein-zahnärztlichen Mitwirkung in der Früherkennung und Prävention
– Kriterien für die Abgrenzung einfacher und komplexer Fälle
– strukturierte Zusammenarbeit und Überweisung zwischen den Versorgungsebenen
Unser Ziel ist eine Versorgung, die Qualität, Zugänglichkeit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen berücksichtigt. Wir möchten diese Stellungnahme als Grundlage in den politischen Dialog einbringen. Dabei möchten wir nicht nur kritisieren, sondern auch konstruktive und lösungsorientierte Vorschläge beisteuern. Wenn Sie sich hierbei einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Gedanken, Anregungen, Ergänzungen und Hinweise bis zum 27.04.2026 Gerne nehmen wir diese auf und entwickeln unsere Stellungnahme gemeinsam zu einem lösungsorientierten Ansatz weiter.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Mitdenken.
Ihr Vorstand