18/01/2021
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Seit heute, 18.01.2021, besteht laut Bundesregierung und dem VDP in allen Praxen eine
FFP 2 - Maskenpflicht!
Dies gilt aber nicht für das Personal, sondern nur für Patienten - und sie gilt auch nicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahren!
Ausnahmen der FFP 2 - Maskenpflicht besteht weiterhin für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund - Nasen - Bedeckung nicht möglich oder unzumutbar ist.
Wir hoffen auf euer Verständnis