07/12/2023
WICHTIG!! WICHTIG!! WICHTIG!!
Liebe Patienten,
Seit einigen Tagen haben wir für alle gesetzlich oder freiwillig Versicherten auf das neue digitale e-Rezept umgestellt! Ab Januar 2024 wäre dies für uns ohnehin verpflichtend gewesen.
Falls im laufenden Quartal in der Praxis noch keine elektronische Gesundheitskarte vorgelegt wurde, müssen Sie dies entsprechend nachholen, damit wir ein digitales Rezept für Ihre Medikamente für Sie (oder Ihre Angehörigen in Pflege) ausstellen können.
Falls Sie persönlich in der Praxis eine Medikamentenbestellung tätigen oder in der Sprechstunde ein digitales Kassenrezept für Sie ausgestellt wird, können Sie dies gleich nach dem Verlassen unserer Gemeinschaftspraxis mit Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Für weitere Bestellungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten im selben Quartal reicht dann eine telefonische Anforderung aus. Sie müssen dann kein Rezept mehr persönlich oder durch Angehörige in der Praxis abholen, sondern Sie gehen direkt zu Ihrer Apotheke und zeigen dort einfach die elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) vor. Da Ihre Medikamentenanforderung zwischenzeitlich binnen wenigen Minuten digital von uns im System hinterlegt wurde und die Apotheken die gängigen Medikamente meist vorrätig haben, können Sie diese auch sofort von dort mit nach Hause nehmen.
Für Medikamentenbestellungen z. B. via Online-Apotheken gibt es die (etwas kompliziertere) Möglichkeit, dass Sie per Handy-App (nach einem notwendigen Registrierungs- und Identifizierungsvorgang) den digitalen Rezeptcode für Ihre Medikamente direkt an diese Apotheken weiterleiten.
Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte, Rezepte von Betäubungsmitteln, individuelle Salbenzubereitungen, Blutzuckerteststreifen oder frei verkäufliche bzw. nicht erstattungsfähige Medikamente werden weiterhin regelhaft auf einem Papierausdruck verordnet.
Euer Praxisteam der Gemeinschaftspraxis Moos