
02/06/2025
🏥 Neue ambulante Chancen für Krankenhäuser – Was bringt das KHVVG?
Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erweitern sich die Möglichkeiten, wie Kliniken ambulant tätig werden können. Das steckt drin:
🔹 §116a SGB V
➤ Ambulante Facharztversorgung bei Unterversorgung
➤ Allgemeinmedizinische Institutsambulanzen ab 2026
➤ Fachärztliche Versorgung mit Sicherstellungszuschlag
🔹 §118b SGB V
➤ Neu: Pädiatrische Institutsambulanzen
➤ Ziel: flächendeckende kinderärztliche Versorgung ohne Überweisung
🔹 §31 Ärzte-ZV
➤ Ermächtigung zur psychotherapeutischen Versorgung
➤ Für vulnerable Gruppen (z. B. mit Suchterkrankung, geistiger Behinderung)
➤ Vernetzung mit SPZ, MZEB, Wohnungshilfe etc. empfohlen
📌 Fazit:
Das KHVVG schafft neue ambulante Spielräume – Kliniken sollten jetzt strategisch prüfen, welche Chancen sich daraus ergeben!